Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es
zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die
Zinsscheinanweisungen abhanden gekommen sind; in diesem
Falle sind die Schuldverschreibungen an die Kontrolle der
AX
mittelst besonderer Eingabe einzureichen.
Berlin, den 11. Mai 1887.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
von Sydow.

Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit zur öffent⸗
sichen Kenntniß gebracht.
Trier, den 17. Mai 1887.
Konigliche Regierung.
Nasse.

Der Herr Ober-Präsident der Rheinprovinz hat die
Frist zur Abhaltung einer Haussammlung bei den katholi—
schen Bewohnern der Regierungsbezirke Aachen, Cöln und
Trier behufs Aufbringung der noch fehlenden Mittel für
den Bau einer katholischen Kirche zu Hückelhoven mittelst
Erlasses vom 27. v. Mts. No. 5670 für diejenigen Ort⸗
schaften, in welchen dieselbe noch nicht hat zur Ausführ ung
zebracht werden können, bis zum 10. August d. Is. ver⸗
taͤngert.
Trier, den 2. Juli 1887.

Beim Löschen des am 8. April d. Is. nachmittags
—
Zungenwald, ausgebrochenen Waldbrandes haben sich die
Bergleute Georg Geber und Johann Blank-Speicher, sowie
das Feuerwehr⸗Corps von Püttlingen durch thätige Hülfe—
leistung ausgezeichnet, was wir belobigend zur öffentlichen
senntniß bringen.
Trier, den 4. Juli 1887.

Des Kaisers und Königs Majestät haben mittelst Aller⸗
höchster Ordre vom 27. v. M. der Stadtgemeinde Baden—
Baden die Erlaubniß zu ertheilen geruht, Loose zu der mit
Genehmigung des Großherzoglichen Badischen Ministeriums
des Innern zum Besten der diesjährigen Baden-Iffezheimer
Rennen zu veranstaltenden Ausspielung von Gegenständen
der Kunst, des Kunstgewerbes und der Industrie auch im
diesseitigen Staatsgebiete, und zwar im ganzen Bereiche
derselben zu vertreiben.
Trier, den 5. Juli 1887.

Nachdem in der Gesetz⸗Sammlung 1887, 22. Stück,
zie Kreisordnung für die Rheinprovinz vom 30. Mai
1887 und
»as Gesetz über die Einführung der Provinzialordnung
für die Rheinprovinz vom 29. Juni 1875 in der Rhein—
provinz vom 1. Juni 1887
erschienen sind, verdffentlichen wir in einer Beilage in die⸗
em Amtsblatte die neue amtliche Ausgabe der
Landgemeindeordnung
für die Rheinprovinz
vom 23. Juli 1845
in der durch die neuen Verwaltungsgesetze abgeänderten
Gestalt,
wobei wir darauf hinweisen, daß die Kreisordnung und
Provinzialordnung mit dem 1. April 1888, dagegen das
Gesetz vom 30. Juli 1883 über die allgemeine Landesver⸗

waltung (Gesetz Sammlung S. 195) und das Gesetz vom
1. August 1883 über die Zuständigkeit der Verwaltungs—
und Verwaltungsgerichtsbehörden (Gesetz⸗Saumlung S.
237) erst mit dem 1. Juli 1888 in der Rheinprovinz in
straft treten. Bis zu diesem Zeitpunkte werden die aus
der Kreisordnung sich ergebenden Zuständigkeiten
des Bezirksausschusses von der Regierung,
des Provinzialrathes von dem Ober-VPräsidenten wahr⸗
jenommen werden.
Gleichzeitig machen wir auf das im Verlage von
Carl Heymann in Berlin erschienene Handbuch:
Die Gemeindeverfassungsgesetze
für die
Rheinprovinz
mit den neuen Verwaltungsgesetzen zusammengestellt und
im amilichen Auftrage herausgegeben
von
Dr. von Bitter,
mit dem Bemerken aufmerksam, daß dasselbe eingebunden
zu dem Preise von 5 Mk. im Buchhandel zu beziehen ist
Trier, den 6. Juli 1887.

Nachweisung
der Markt; und Laden-Preise im Regierungsbezirk Trier
pro Monat Juni 1887.
Zaarbrucken. St. Johann. Saar⸗
— lauis
3 458
21 - 20 80
20 50 20 10
20 — 19 87
17 — 16 60
16 25 16 38
15 50 16 17
12 55 12 60
12 39 12 40
12 05 12 15
23 50 27 —
22 75 32 —
40 — 41 —
7 88 722
6 10 570
7 58
83 —
1 26
112
i 20
1 —
140
1 60
2 18
3 28 4
— 50
—*
aꝙq
44
40
— 60
3 —
2 80
— 20
1 80

Gerste,

Hafer,

Erbsen..
Bohnen ..
Linsen...
artoffeln ..
Stroh, Richt⸗
ꝛrumm ..
Heu..
Rindfleisch von der Keule
vom Bauch.
Schweinefleisch
dalbfleisch
dammelfleisch
Speck, ger..
Eßbutter ..
Fierr
Weizenmehl Nr. 1,
Roggenmehl
Gerstengraupen .
Berstengrütze .
dirse....
Reis, Java..
Kaffe, Java mittlerer
gelber gebrannter
Salz, gewöhnliches.
Schweine⸗Schmalz .
Erbsen, gelbe zum Kochen
Speisebohnen, weiße
dinsen...
ẽhig.. vpro Liter
Drier, den 6. Juli 1887.

542
135
—120
125
110
1 25
148
237
3 50
— 40
— 32
— 50
— 46
— 60
3 20
4760
— 20
160

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