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Donnerstag, den 20. Januar
ISσ.
Bekanntmachung des Landraths-Amtes.
Bekanntinachnug.
Nachdem durch Kaiserliche Verordnung vom 14. d. Mis. bestimmt worden ist. daß die Nenwahlen für den
Reichstag am 21. Febrnar d. J. vorzunehmen sind, setze ich auf Grund des 8 2 des Reglements vom 28. Mad
1870 (Bundesgesetz-Blatt Seite 275) den Tag an welchem die Auslegung der Wählerlisten zu beginnen hat,
auf den 24. Januar d. Js.
hierdurch fest.
Berlin, den 16. Janunar 1887.
Der Minister des Innern.
gez. von Puttkamer.
Indem vorstehender Erlaß hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, werden gleichzeitig die Herren
Bürgermeister des Kreises ersucht, in Gemäßheit des 8 8 des Wahlgesetzes für den Reichsstag vom 31. Mai 1869
(Bundesgesetz-Blatt Seite 145) die Wählerlisten an dem bestimmten Termine zur öffentlichen Auslegung zu bringen,
Nach 8 2 des Wahlreglements ist der Tag, an welchem die Auslegung beginnt, unter Hinweisung auf 83
des Reglements, sowie unter Angabe des Lokals, in welchem die Auslegung stattfindet, noch vor dem Anfange der
letzteren in ortsüblicher Weise bekannt zu machen.
Saarbrücken, den 19. Januar 1887.
Der Königliche Landrath
gez. Dr. von Voss.
Pedaoction des nicht-aemtlichen Theisch Druck uUnd Berlag von Gehrüder Vofer in Sgarlrüe