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Montag.
Saarbrücker
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ährlich 2 Mark
sowohl hier als
uuswärts bei den
Postanstalten.
Kreis—
oder
deren Raum
* 10 Pfa.
den Kreis Saarbrücken.
Amtliches Anzeigeblatt für
Ir. 28.
Montag, den 11. Juli
1887.
Bekanntmachungen der Königl. Regierung.
Mit dem Einsammeln der Beiträge in unserem Vur—
waltungsbezirke während des laufenden Jahres ist Seitens
des Vorstandes der Anstalt August Meyer aus Ehrenfeld
beauftragt worden.
Trier, den 27. Juni 1887.
Außer⸗ und Wiederinkurssetzung von Inhaberpapieren.
Es ist neuerdings wahrgenommen worden, daß von
den öffentlichen Behörden bei dem Außer- und Wiederin—
furssetzen von Inhaberpapieren vielfach nicht mit der er—
forderuͤchen Raumsparung verfahren wird. Da durch die
einen übermäßigen Raum einnehmenden bezüglichen Vermerke
die Papiere bötsenmäßig nicht mehr lieferbar werden, so
ist hinsichtlich dieser Vermerke die möglichste Raumerspar⸗
niß geboten, wie solche bereits durch die allgemeine Ver⸗
fügung vom 24. Oktober 1846 (Minist.Bl. f. d. i. V.
S 1583, Zentralblatt der Abgaben- ⁊c. Verw. S. 311,
Just.Min. Bl. S. 285) vorgeschrieben ist.
Hiernach soll der diesfällige Vermerk lediglich auf die
Worte beschränkt werden, welche das Gesetz vorschreibt,
und zu dem Vermerke sowohl als auch zu dessen Datum,
der Firma und der Unterschrift möglichst kleine Schrift an⸗
gewendet, das Siegel der Behörde aber immer an einer
zen Raum möglichsi wenig beschränkenden Stelle angebracht
werden.
Trier, den 16. Juni 1887.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Postverkehr mit Kamerun.
In Kamerun ist eine Kaiserliche Postanstalt eingerichtet
worden, welche unter den für den Weltpostverein gel⸗
tenden Bedingungen den Austausch von gewöhnlichen und
eingeschriebenen Briefsendungen, sowie von Postpacketen
bis 5 xg vermittelt. Die Beförderung der Briefsendungen
erfolgt mit sämmtlichen sich bietenden deutschen, britischen
und portugiesischen Postdampfschiffverbindungen.
Für Sendungen aus Deutschland beträgt das Porto:
frankirte Briefe 20 Pfg. für je 18 8,
Postkarten 10
Drucksachen, Waarenproben und
Geschäftspapiere 5., fuür je 50 8.
mindestens jedoch 10 Pfg. für Waarenproben,
20 „„ Geschäftspapiere.
Zu diesen Sätzen tritt u. A. die Einschreibegebühr
von 20 Pfg.
Für Postpackete bis 5 kg nach Kamerun beträgt die
Taxe 1 Mk. 60 Pfg.
Ueber das Weitere ertheilen die Postanstalten Auskunft.
Berlin W., 14. Juni 1887.
Der Staatssecretair des Reichspostamts.
v. Stephan.
Bekanntmachung, betreffend die 18. Verloosung von Schuldverschreibungen
der vierprozentigen Staatsanleihe von 1868 4.
In der Nummer 24 unseres Amtsblattes vom 16. d.
Mts. ist eine Bekauntmachung der Hauptverwaltung der
Staatsschulden vom 1. Junind. Is. über die an dem—
selben Tage bewirkte 18. Verloosung von Schuldverschrei⸗
hungen der vierprozentigen Staats-Anleihe von 1868 4
deröffentlicht worden.
Exemplare der Nummernliste sind sowohl dem Amts⸗
blatte beigefügt, als auch in dem Kassenlocale unserer Haupt⸗
asse und in den Geschäftsräumen der Herren Landräthe,
Bürgermeister, Steuer⸗ und Gemeinde-Empfänger zur Ein⸗
sicht der Betheiligten offen gelegt.
Die Interessenten werden hierauf mit der Aufforderung
aufmerksam gemacht, zur Vermeidung von Zinsverlusten
die Erhebung der Kapitalbeträge rechtzeitig zu bewirken.
Gleichzeitig werden die Besitzer von Schuldverschreibungen
aus den bereits früher stattgehabten Verloosungen
zur Vermeidnng weiteren Zinsverlustes an die baldige Er⸗
Jebung der Kapitalbeträge wiederholt erinnert.
Trier, den 27. Juni 1887.
Die an Bord des Reichs-Postdampfers „Oder“ be—
findlich gewesenen Postsendungen sind geborgen worden,
mit Ausnahme eines Briefbeutels von Yokohama mit Brie—
fen für Deutschland und einer Kiste von Hongkong mit
Postpacketen.
Berlin W., 24. Juni 1887.
Der Staatssekretair des Reichs-⸗Postamts.
v. Stephan.
Bekanntmachung, betreffend die Verloosung der vormals Hannoverschen
Aprozentigen Staatsschuldverschreibungen Litera 8. für das Jahr
vom 1. April 1887/88.
Bei der am 2. d. Mts. in Gegenwart von Notar
und Zeugen stattgehabten Ausloosung der vormals Han—
noverschen Staatsschuldverschreibungen Litera 8. zur Til—
gung für das Jahr vom 1. Upril 1887/88 sind die nach⸗
sfolgend verzeichnelen Nummern gezogen worden.
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Der Herr Ober⸗Präsident der Rheinprovinz hat durch
Erlaß vom 5. Januar d. J. zu Gunsten der rheinisch⸗
weftfälischen Anstalt für Epileptische „Bethel“ zu Bielefeld
die Abhaltung einer Haussammlung bei den evangelischen
Bewohnern der Rheinprovinz in jedem der Jahre 1887,
Isss und 1889 durch Abgeordnete der Anstalt genehmigt.