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Saarbrücker
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den Kreis Saarbrücken.
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Kreis—
Amtliches Anzeigeblatt für
Ar. 27.
Bekanntmachung der Provinzial-Behörden.
Den Schifffahrttreibenden wird davon Kenntniß ge—
geben, daß nach einer von dem Königlichen Niederländi—
schen Ministerium für Wasserbau, Handel und Industrie
unterm 24. März d. Is. erlassenen Bekanntmachung
der Canal von Lüttich nach Maastricht vom-17. Juli
bis 6. August d. Is. einschlie ßlich,
die Zuid-Willems vaart
12. auf dem Theile zwischen den Schleusen Ne. 19 und
18 vom 17. Juli bis 6. August d. J. einschließlich,
auf dem Theile unterhalb der Schleuse Nr. 17 vom
17. Juli bis 18. August d. J. einschließlich
wegen auszuführender Arbeiten gesperrt sein werden.
Spätestens am 14. August d. J. wird mit der Was—⸗
erzulassung in die Theile unterhalb der Schleuse Nr. 17
zu Loozen begonnen werden, so daß es einige Tage dauern
vwvird, bevor der Wasserstand in der unteren Strecke der
Zuid⸗Willemsvaart auf die gewöhnliche Höhe gebracht wor⸗
den ist. In der Zwischenzeit sollen die Fahrzeuge je nach
ihrem Tiefgange auf dem Canal zugelassen werden, soweit
der Wasserstand dies gestattet.
Toblenz, den 9. Juni 1887.
Der Ober-Präsident der Rheinprovinz.
v. Bardeleben.
Montag, den 4. Juli
1887.
B. Ausgabe.
1. Grundsteuer-Ausfälle wegen Armuth der
Debenten
2. Unterstützungen für Grundsteuerpflichtige
wegen Verlustes an Feldfrüchten und
Wirthschaftsgeräthen sowie an Wirthschaftsvieh
und sonstigen Inventarienstücken der Landwirth—
schaft durch Ueberschwemmung, Seuchen u. s. w. 4283 —
3. Hebegebühren der Rentmeister 123 37
4. Briesporto in Ungelegenheit des Deckungs⸗
fonds 14 85
5. Druckformulare in desgleichen 10 25
zusammen Ausgabe — 1150 03
Die Einnahme beträgt 18028 83
Mithin Bestand Ende des Rechnungsjah⸗
res 188687 einschließlich der Effekten zum No—
minalbetrage von 12000 Mark 13578 82
Trier, den 8. Juni 1887.
Der Herr Minister des Innern hat durch Erlaß vom
28. Mai dieses Jahres dem Komité für die Veranstaltung
einer Lotterie zur Gründung eines Unterstützungsfonds für
Militairmusiker die Erlanbniß ertheilt, in diesem Jahre eine
Ausspielung von Musikinstrumenten und anderen Gegen—
tänden, zu welcher 12000 Loose zu 1 Mark ausgegeben
verden dürfen, zu veranstalten und die betreffenden Loose
im ganzen Bereiche der Monarchie zu vertreiben.
Trier, den 7. Juni 1887.
Bekanntmachungen der Königl. Regierung.
Betrifft Verwendung des Grundstuer Deckungsfonds für das Etatsjahr
87.
Gemäß 8 48 des Grundsteuer-Gesetzes vom 21. Ja—
auar 1839 bringen wir nachstehend die Uebersicht über die
Verwendung des Grundstener-Deckungssonds für das Etats—
jahr 1886/87 zur öffentlichen Kenntniß:
A. Einnahme. Mark Pf.
1. Bestard aus dem Etatsjahre 1885,86
einschließlich der verzinslich angelegten Summe
von 12000 Mark (400 ige consolidirte Staats—
mleihescheine)
2. Grundsteuer-Beischläge für 1886,87
3. Von der Staatskasse in Folge Berich—
ltigung materieller Irrthümer im Katafter gemäß
Verordnung vom 12. Dezember 1864 und der
Ausführungsanweisung vom 27. Mai 1865
und zwar:
a. aus dem Etatsjahr 1885/86 49,15 Mt.
.553 21886/87 — 64868
4. Zinsen der 40/0igen consolidirten Staatsanleihescheine
für die Zeit vom 1. Januar 1886
zis Ende Dezember 1886 480 —
5. Sonstige Einnahme⸗Reste ꝛc. 110
zusammen Einnahme — 18028 85
Resolut.
In Gemäßheit der Vorschrift im 8 6 des Gesetzes
vom 27. Juli 1885, betreffend die Ergänzung und Abaͤn—
derung einiger Bestimmungen über Erhebung der auf das
Einkommen gelegten directen Kommunalabgaben (Gesetz-Sammlung
S. 327), mache ich hierdurch öffentlich bekannt,
daß der bei der Veranlagung der Gemeindeabgaben von
zäskalischen Domänen- und Forstgrundstücken für das Jahr
1887 zum Grunde zu legende, aus diesen Grundstücken er—
zielte etatsmäßige Ueberschuß der Einnahmen über die Aus—
gaben unter Berücksichtigung der auf denselben ruhenden
Verbindlichkeiten und Verwaltungskosten nach den Etats
pro 1. April 188788 in der Rheinprovinz 77,7 Prozent
des Grundsteuer⸗Reinertrages beträgt.
Berlin, den 12. Mai 1887.
Der Minister für Landwirthschaft, Domainen und Forsten.
gez. Lucius.
Vorstehendes Resolut des Herrn Ministers für Land⸗
wirthschaft, Domänen und Forsten bringen wir hiermit zur
allgemeinen Kenntniß.
Trier, den 15. Jani 1887.