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F r. 26.
Montag, den 27. Juni
1887.
Bekanntmachungen der Central-Behörden.
7. die über die militärischen Verhältnisie des Bewerbers
sprechenden Papiere, aus welchen hervorgehen muß,
daß die Ableistung seiner Militairpflicht keine Unter⸗
brechung des Unterrichts herbeiführen werde,
falls der Bewerber bereits Studirender der Gewerbe—
Akademie bezw. der IIi. und IV. Fach-Abteilung der
hiesigen Königlichen technischen Hochschule ist, ein von
dem Rektor der Anstalt auszustellendes Attest über
Fleiß, Fortschritte und Fähigkeiten des Bewerbers
Berlin, den 27. Mai 1887.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗
Angelegenheiten.
Im Austrage: Greiff.
Bei der heute in Gegenwart eines Notars öffentlich
bewirkten 18. Verloosung von Schuldverschreibungen der
vierprozentigen Staatsanleihe von 1868 A sind die nach—
stehend verzeichneten Nummern gezogen worden.
Dieselben werden den Besitzern mit der Aufforderung
gekündigt, die in den ausgeloosteu Nummern verschriebenen
Kapitalbeträge vom 1. Januar 1888 ab gegen Quittung
und Rückgabe der Schuldverschreibungen und der dazu ge—
hörigen Anweisungen zur Abhebung der Zinsscheinreihe VI
bei der Staatsschulden-Tilgungskafse hierselbst, Taubenstraße
Nr. 29, zu erheben.
Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 1
Uhr Nachmittags, mit Kusschluß der Sonn- und Festtage
und der letzten drei Geschäftstage jeden Monats.
Die Einlösung geschieht auch bei den Regierungs—
Hauptkassen und in Frankfurt a. M. bei der Kreiskasse.
Zu diesem Zwecke können die Schuldverschreibungen nebst
Zinsscheinanweisusgen einer dieser Kassen schon vom 1.
Dezember d. J. ab eingereicht werden, welche sie der Staats—
schulden-Tilgungskasse zur Prüfung vorzulegen hat und
nach erfolgter Feststellung die Auszahlung vom 1. Januar
1888 ab bewirkt.
Mit dem 1. Januar 1888 hört die Verzinsung der
verloosten Schuldverschreibungen auf.
Zugleich werden die bereite früher ausgeloosten, auf
der Anlage verzeichneten, noch rückständigen Schuldverschrei—
bungen wiederholt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß
die Verzinsung derselben mit dem Tage ihrer Kündigung
aufgehört hat.
Die Staatsschulden-Tilgungskasse kann sich in einen
Schriftwechsel mit den Inhabern der Schuldverschreibungen
über die Zahlungsleistuug nicht einlassen.
Formulare zu den Quittungen werden von den oben⸗
gedachten Kassen unentgeltlich verabfolgt.
Berlin, den 1. Juni 1887.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Merleker.
Aufforderung zur Bewerbung ade Stipendium der Jakob Saling'schen
iftung.
Aus der untetr dem Namen „Jakob Saling'sche Stif—
zung“ für Studirende der Königlichen Gewerbe-Akademie jetzt
Fach-Abteilung III und IV der Königlichen tech nischen Hoch—
schule in Berlin begründeten Stipendien-Stiftung ist vom
1. Oktober d. Is. ab ein Stipendium in Höhe von 600
Mark zur vergeben.
Nachtdem durch das Amtsblatt der Königlichen Regie—
rung zu Potsdam vom 9. Dezember 1864 veröffentlichten
Statute sind die Stipendien dieser Stiftung von dem frühe—
ren Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Ar—
beiten und nachdem das technische Unterrichtswesen vom 1.
Upril 1879 ab auf das Ressort des Meinisteriums der
zeistlichen ꝛc. Angelegenheiten übergegangen ist, von dem
Minister der geistlichen, Unterrichtss und Medizinal-Ange—
legenheiten an bedürftige, fähige und fleißige, dem Preußi—
schen Staatsverbande angehörige Studierende der genann—
ten Anstalt auf die Dauer von drei Jahren unter densel—
ben Bedingungen zu verleihen, unter welchen die Staats—
Stipendien an Studierende dieser Anstalt bewilligt werden.
Es können daher nur solche Bewerber zugelassen wer—
den, welchen, wenn sie die Abgangsprüfung auf einer Ge—
werbeschule abgelegt haben, das Prädikat „mit Auszeichaung
bestanden“ zu Teil geworden ist, oder, wenn sie von
einer Realschule oder einem Eymnasium mit dem Zeugniß der
Reife versehen sind, zugleich nachzuweisen vermögen, daß
sie sich durch vorzügliche Leistungen und hervorragende
Fähigkeiten ausgezeichnet haben.
Bewerber um das vom 1. Oktober d. Is. ab zu ver⸗
gebende Stipendium werden aufgefordert, ihre desfallsigen
Gesuche an diejenige Königliche Regierung zu richten, deren
Verwaltungsbezirke sie ihrem Domizil nach angehören.
Dem Gesuche sind beizufügen:
1. der Geburtsschein,
2. ein Gesundheitsattest, in welchem ausgedrückt sein
muß, daß der Bewerber die körperliche Tüchtigkeit sfür
die praktische Ausübung des von ihm erwählten Ge—
werbes und für die Anstrengungen des Unterrichts
in der Anstalt besitze,
ein Zeugniß der Reife von einer zu Entlassungs⸗
prüfungen berechtigten Gewerbe- oder Realschule oder
don einem Gymnasium,
die über die etwaige praktische Ausbildung des Be—⸗
werbers sprechenden Zeugnisse,
5. ein Führungsattest,
3. ein Zeugniß der Ortsbehörde resp. des Vormund—⸗
schaftegerichts über die Bedürstigkeit mit spezieller An—
gabe der Vermögensverhältnisse des Bewerbers,