Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Saarbrücker

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den Kreis Saarbrücken.

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—— r. 238.

Montag, den 7. Juni

I886.

Bekanntmachungen der Central-Behörden.
Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetz, betreffend eine Erweiterung des
Staatsschuldbuchs vom 12. April 1886 (Ges.-S. S. 124).
Zur Ausführung des Gesetzes, betreffend eine Erweite—
rung des Staatsschuldbuchs vom 12. April 1886 (Ges.«S.
S. 124) wird Nachfolgendes bestimmt:
Artikel J.
Die nach dem Gesetze vom 12. April 1886 zu bewirken—
den Eintraqungen erfolgen in ein besonderes, über die drei—
einhalbprozentige Buchschuld des Staats zu führendes Buch,
dessen Konten mit der Bezeichnung „3es prozentige Buch—
ichuld“ zu versehen sind.
Artikel 2.
Bei Theilübertragungen und Theillöschungen von drei—
einhalbprozentigen Staatsschuldbuchforderungen müssen so—
vohl die Beträge, deren Uebertragung oder Löschung be—
antragt wird, als auch die Restbeträge, über welche eine
Verfügung nicht stattfinden soll, in Schuldverschreibungen
der dreieinhalbprozentigen kosolidirten Anleihe darstellbar sein.
Artikel 3.
In dem dem Antrage auf Eintragung einer dreieinhalb—
prozentigen Buchschuld beizufügenden Verzeichniß der Schuid⸗—
derschreibungen der dreieinhalbprozentigen konsolidirten Anleihe
sind diese nach den Littern, für jede Littera aber nach der
Nummernfolge zu ordnen.
Artikel 4.
Im Uebrigen finden die unter dem 22. Juni 1884 zu
dem Gesetz, betreffend das Staatsschuldbuch vom 20. Juli
18883 (Ges.« S. S. 120) erlassenen Ausführungsbestimmungen
Deutscher Reichs- und Preußischer Staatsanzeiger von 1884
Nr. 154) Nr. l des ersten Nachtrages zu denselben vom
5. März 1885 und der zweite Nachtrag vom 2. Dezember
1885 (Deutscher Reichs- und Preußischer Staatsanzeiger
pon 1885 Nr. 65 und 289) entsprechende Anwendung.
Berlin, den 29. April 1886.
Der Finanz⸗Minister,
gez. von Scholz.

erscheinen und Ende dieses Monats durch jede Buchhand
lung für 40 Pfaq. zu beziehen sein wird.
Berlin, den 13. Mai 1886.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Sydow.

Bekanntmachungen der Königl. Regierung.
Durch Verfügung des Herrn Ministers für Hande,
und Gewerbe vom 13. v. Mits. 4452 ist dem Gemeinde—
Aichungsamte zu Wolf die Befugniß zur amtlichen Ermitte—
lung des Raumgehaltes und zur Aichung von Fässern jeder
Größe beigelegt.
Trier, den 21. Mai 1886.
Bei dem am 9. d. Mts. im Jagen 1 h, Schutzbezir!
Geislautern, in der Königlichen Oberförsterei Carlsbrunn
ausgebrochenen Waldbrande haben sich der Stiftsförster
Stoffel zu Gersweiler, welcher denselben zuerst bemerkte.
sowie die Bergleute Heinrich Müller, Seorg Simon, Peten
Heck und Peter Reppert, alle aus Clarenthal, durch thätige
Hülfeleistung ausgezeichnet.
Wir bringen dies belobigend zur öffentlichen Kenntniß
Trier, den 22. Mai 1886.

Anf Grund des 8 46 des Fischereigesetzes vom 30
Mai 1874 sind die Wehr- und Schleusenmeister Schmitz zu
Saarbrücken und van Hees zu Bous für die Bezireke der
Wehr- und Schleusenmeisterstellen dortselbst zu Fischerei—
Aufsehern ernannt und als solche verpflichtet worden. Den—
selben steht daher hinsichtlich der in ihren Revieren vor—
kommenden Fischerei-Vergehen und Fischerei-Uebertretungen
die Eigenschaft von Hülfsbeamten der Staatsanwaltschaft zu
Trier,. den 24. Mai 1886.

Bekanntmachungen anderer Behörden.
Nachstehende Verhandlung:
Münster, den 18. Mai 1886.
In dem heutigen Termine wurden in Gemäßheit der
88 46 bis 48 des Rentenbank-Gesetzes vom 2. März 1850
diejenigen ausgeloosten Rentenbriefe der Provinz Westfalen
und der Rheinprovinz, welche nach dem von der Königlicher
Direktion der Rentenbank aufgestellten Verzeichnisse vom 18.
d. Mits. gegen Baarzahlung zurückgegeben worden sind
und zwar:
1. 4Stück Lit. A. à 3000 Mkk. 12000 Mek.
2. 4 B. à 1500, 6000,
8. 28, . à 300, 6900,
4. 2113 D. à 75 183785
Sa Stück über zusammen V.

Vorstehende Ausführungsbestimmungen des Herrn
Finanz-Ministers bringen wir hiedurch mit dem Bemerken
zur öffentlichen Kenntniß, daß wir in Folge der Erweiterung
des Staatsschuldbuchs durch das Gesetz vom 12. v. Mts.
und zur Erleichterung der Uebersicht uͤber sämmtliche für
die Betheiligten bei Benutzung des Staatsschuldbuchs be⸗
achteuswerthen Bestimmungen eine zweite Ausgabe
der „Umtlichen Nachrichten über das Preußische
Staatsschuld buch“ veranstaltet haben, welche im Verlage
on J. Guttentag (D. Collin) — Berlin und Leipzig —
            
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