Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Saarbrücker

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Amtliches Anzeigeblatt für

Nr. 20. Montag, den 17. Mai
Bekanntmachungen der Central⸗Behorden.

keiten bei der Beglaubigung von Schriftstücken, welche vor
Bulgarischen Behörden gebraucht werden, wünschenswerth
daß die Unterschriften an letzter Stelle den Beglaubigungs—
vermerk des Auswärtigen Amts tragen. Das Bulgarische
Ministerium hat sich bereit erklärt, Schriftstücke, welche ihm
mit diesem Beglaubigungsvermerk versehen durch das Kai—
—VDDD——
mäßig beglaubigt den zuständigen Behörden zu übermitteln.
Es empfiehlt sich daher, wenn künftighin ausnahmslos
die zum Gebrauch vor Bulgarischen Behörden bestimmten
Schriftstücke dem Auswärtigen Amt zur Beglaubigung vor⸗
gelegt und von den Betheiligten alsdann dem Kaiserlicheu
Beneralkonsulat zu Sofia übersandt werden. Gleichzeitig
macht das Kaiserliche Generalkonsulat darauf aufmerksam,
daß die deutschen Interessenten im Interesse der Beschleu—
nigung gut thun würden, sich von ihren Geschäftsfreunden
in Bulgarien, denen die beglaubigten Schriftstücke ausge—
händigt werden sollen, sofort einen Bulgarischen Text zu
verschaffen, so daß gleich unter diesen die erforderlichen Be—
glaubigungsvermerke gesetzt werden können.
Berlin, den 7. April 1886.
Der Minister des Innern.
Im Auftrage.
gez. v. Zastrow.

1886.

Die höheren Pensionsbeträge, welche nach Maßgabe
der zum Militärpensionsgesetze gegebenen Novelle vom 21.
April 1886 bereits pensionirten Offizieren vom 1. d. Ms.
ab zuständig sind, werden denselben von der Abtheilung
A des Departements für das Invaliden-Wesen angewiesen
verden, ohne daß es deßhalb eines besonderen Antrags der
Betheiligten bedarf. —
Bei der großen Anzahl dieser Pensionäre ist es jedoch
nicht möglich, sie sämmtlich mit ihren Ansprüchen vor Mitte
duli d. J. zu befriedigen:
Diejenigen pensionirten Offiziere, denen über die An—
weisung der ihnen zuständigen höheren Pension bis Mitte
Juli d. J. noch keine Mittheilung zugegangen sein sollte,
wollen sich sodann in dieser Angelegenheit an die vorge—
nannte Abtheilung wenden.
Vorstehendes gilt auch für die seit dem 1. April 1882
in Ruhestand getretenen Beamten, welche auf Grund des
Gesetzes vom 21. Aprii 1886, betreffend die Abänderung
des Reichsbeamtengesetzes und des Gesetzes, betreffend die
Fürsorge für die Wittwen und Waisen der Reichsbeamten,
Anspruch auf eine — vom 1. d. M. ab zahlbare höhere
Pension haben.
Berlin, den 28. April 1886.
Kriegsministerium.
Bronsart von Schellendorf.

Im höheren Auftrage machen wir die uns nachgeord—
neten Behörden und das Publikum auf die vorstehenden
Bestimmungen aufmerksam.
Trier, den 1. Mai 1886.

Bekanntmachungen der Königl. Regierung.
Seine Majestät der Kaiser und König haben mittelst
Allerhöchsten Erlasses vom 19. Oktober v. J. die Abhal—
tung einer einmaligen Kirchenkollekte in den neun älteren
Provinzen der Monarchie für das Mathildenstift in Metz
zum Zwecke der Erbauung eines neuen evangelischen Kran—
enhauses zu genehmigen geruht.
Seitens des Königlichen Consistoriums der Rheinpro—⸗
oinz ist der Termin für dieselbe auf den Himmelfahrtstag
den 83. Juni d. J., festgesetzt worden.
Die Königlichen Steuerkassen werden angewiesen, die
eingehenden Erträge in Empfang zu nehmen und an unsre
Hauptkasse abzuliefern.
Eine Darstellung der Verhältnisse, welche die Bewilli—
gung der Kollekte begtründet haben, gelangt durch das kirch—
liche Amtsblatt des Consistoriums zur Veröffentlichung.
Trier, den 30. April 1886.

Bekanntmachungen ander er Bebhörden.

Vom 53. Mai ab wird die Wortgebühr für Telegramme
aus Deutschland nach allen bedeutenderen Verkehrsorten in
den Vereinigten Staaten von Amerika und Canada bei der
Beförderung über das Deutsche Kabel Emden⸗-Valencia von
1 Mark 653 Pfg. bis Weiteres auf 68 Pfg. ermäßigt
Gleichzeitig tritt für Telegramme nach Mexico, sowie nach
Mittel. und Südamerika ꝛc. eine entsprechende Ermäßigung
der bisherigen Wortgebühr ein. Nähere Auskunft ertheilen
die Reichs⸗Telegraphenanstalten.
Berlin W., den 3. Mai 1886.
Der Staatssecretär des Reichs-Postamts.
von Stephan.

Nach einem dem Herrn Minister der auswärtigen An—
gelegenheiten erstatteten Berichte des Kaiserlichen General⸗
Konsulats zu Sofia ist es zur Vermeidung von Schwierig—

Stedbrief.
Gegen den unten beschriebenen Wilhelm Rothenbusch.
Bergmann aus Buchschachen, welcher flüchtig ist, ift die
Untersuchungshaft wegen schweren Diebstahls verhängt.
            
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