a. ein Packet bis einschließ⸗
lich 1 bg 1130
2. für ein Packet über 1 kg
bis einschließlich 3Z k81, 70,
Den Postpacketen nach Großbritannien und Irland
müssen bei der Leitung über Hamburg bez. Bremen zwei
Zoll⸗Inhaltserklärungen in deutscher Sprache, bei der Lei—
tung über Belgien drei Zoll Inhaltserklärungen in deutscher
oder französischer Sprache beigegeben werden.
Ueber die sonstigen Versenduagsbedingungen ertheilen
die Postanstalten Auskunft.
Berlin W., 20. Dezember 1885.
Der Staatssecretär des Reichs-Postamts.
von Stephan.
W0
Bekanntmachung der Provinzial-Be hörden.
Auf Grund des Erlasses des Herrn Finanz-Ministers
vom 7. Dezember d. J. II. 15160 wird hiermit zur öffent⸗
lichen Kenntniß gebracht, daß der Bundesrath in seiner
Sitzung vom 12. November d. J. Bestimmungen, betreffend
die zollfreie Ablassung von Petroleum für gewerbliche Zwecke
beschlossen hat, welche an Stelle der durch Beschluß des
Bundesraths vom 6. Dezember 1883 genehmigten, durch
meine Bekanntmachung vom 15. Dezember 1883 in den
Amtsblättern der Königlichen Regierungen zur öffentlichen
Kenntniß gebrachten „Bestimmungen, betreffend die zoll—
freie Ablassung von Petroleum für andere gewerbliche
Zwecke als die Leuchtöl- und die Leuchtgasfabrikation“
kreten und bei den Zoll- und Steuer⸗Aemtern eingesehen
—RMV
Cöln, den 18. Dezember 1885.
Der Provinzial⸗Steuer⸗Direktor.
Freusberg.
Bekanntmachungen der Königl. Regierung.
Der Herr Minister des Innern hat dem Komitsé für
den Pferdemarkt zu Kösnigsberg i / Pr. am 9. dieses Monats
die Erlaubniß ertheilt, bei Gelegenheit des im nächsten Jahre
daselbst stattfindenden Pferdemarktes eine öffentliche Ver⸗
posung von Equipagen, Pferden ꝛc., zu welcher 4000 Loose
zu 3 Mark ausgegeben werden dürfen, zu veranstalten und
die betreffenden Loose in dem ganzen Bereiche der Mo—
narchie abzusetzen.
Trier, den 21. Dezember 1885.
Im Anschlusse an unsere Bekanntmachung vom 22.
Dezember v. Is. J. B. 13695 (Amtsblatt Nr. 82) bringen
wir zur öffentlichen Kenntniß, daß die der evangelischen
Diakonissen-Anstalt zu Kaiserswerth gestattete Haus⸗Kollekte
im ersten Halbjahre 1886 abgehalten werden soll.
Die mit der Einsammlung Beauftragten werden mit
einer von dem Königlichen Landraths⸗Amte zu Düsseldorf
beglaubigten Legitimation versehen sein.
Diese für eine segensreiche Anstalt bestimmte Kollekte
wird der evangelischen Bevölkerung unseres Bezirks warm
empfohlen.
Trier, den 24. Dezember 18885.
Der Herr Minister des Innern hat mittelst Erlasses
oon 15. d. Mts. dem Vereine zur Förderung der Han⸗
nover'schen Landes⸗Pferdezucht die Genehmigung ertheilt,
bei Gelegenheit des im nächsten Jahre stattfindenden großen
Sommer-Rennens eine öffentliche Verloosung von Gold—
und Silbersachen, Pferden und für Pferdebesitzer brauch—
baren Gegenständen, zu welcher 50 000 Loose zu 3 Mk.
ausgegeben werden dürfen, zu veranstalten und die be—
treffenden Loose in dem ganzen Bereiche der Monarchie
abzusetzen.
Trier, den 24. Dezember 1885.
Der Herr Minister des Innern hat mittelst Erlasses
vom 11. d. Mts. dem landwirthschaftlichen Vereine zu
Frankfurt a / M. die Genehmigung ertheilt, bei Gelegenheit
der im April uund Oktober k. J. daselbst stattfindenden
beiden Pferdemärkte je eine öffentliche Verloosung von
Equipagen, Pferden und Pferdegeschirren ꝛc., zu deren jeder
40 000 Loose zu 83 Mark ausgegeben werden dürfen, zu
veranstalten und die betreffenden Loose in dem ganzen Be—
reiche der Monarchie abzusetzen.
Trier, den 24. Dezember 1886.
Der Herr Minister des Innern hat mittelst Erlasses
vom 14. d. Mts. dem Vereine zur Förderung der Pferde—
und Viehzucht in den Harzlandschaften zu Quedlinburg die
Genehmigung ertheilt, im Frühjahre oder Sommer nächsten
Jahres eine öffentliche Verloosung von Equipagen, Pferden,
Reit⸗, Fahr⸗ und Jagd⸗Utensilien ꝛc, zu welcher 25000
Loose zu 3 Mark ausgegeben werden dürfen, zu veran—
stalten und die betreffenden Loose in dem ganzen Bereiche
der Monarchie abzusetzen.
Trier, den 24. Dezember 1885.
Bekanntmachungen anderer Behöoͤrden.
Auf Grund des Artikels 14 des Allgemeinen Veutschen
Handelsgesetzbuches wird verordnet, daß die Eintragungen
in das Handelsregister des hiesigen Königlichen Amts gerichts
bis Ende Dezember 1886 durch folgende Zeitungen, nämlich:
1. den Deutschen Reichsanzeiger,
2. die Cölnische Zeitung,
3. die Saarbrücker Zeitung
zu publiziren sind.
Saarbrücken, den 24. Dezember 18885.
Konigliches Amtsgericht J.
Nachdem auch das zweite Pferd des Fuhrmanns und
Gastwirtes Heinrich Dietrich zu Bildstock wegen Rotzverdacht
getötet und die Stallungen, Geschirre ꝛc. vorschriftsmäßig
besinficirt worden, gilt die Seuche als erloschen, was in
Gemäßheit des 8 58 der Instruktion zur Ausführung des
Keichsgesttzes vom 28. Juni 1880, betreffend die Abwehr
und Unterdrückung von Viehseuchen zur öffentlichen Kennt—
niß gebracht wird.
Friedrichsthal, den 28. Dezember 1885.
Der Bürgermeister
Forster.
Personal⸗Chronik.
Der evangel. Lehrer Carl Schulz zu Bielefeld ist an die
Rektorat-Schule zu Sulzbach, im Kreise Saarbrücken, be—
rufen worden.