Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Nr. 16.

Montag den 19. April
Das Sommer-⸗Semester 1886 beginnt am Mittwoch
den 28. April er., an welchem Tage die erste Immatri—
kulation und die Anmeldung der aus den Ferien zurück
kehrenden Studirenden stattfinden wird.
Das Verzeichniß der Vorlesungen ist vom ersten Pe—
dellen der Akademie zu beziehen.
Münster, den 830. März 1886.
Der z. Rector der Königlichen Akademie.
Niehues.

ISSG.

Bekanntmachungen der Königl. Regierung.
Der Herr Oberpräsident der Rheinprovinz hat durch
Erlaß vom 12. d. Mts. genehmigt, daß die Hülfsvereine
der Rheinischen Missionsgesellschast innerhalb der Bezirke,
üäber welche sie sich erstrecken, in den Jahren 1886, 1887,
1888, 1889 und 1890 die herkömmlichen Kollekten für Mis⸗
sionszwecke veranstalten dürfen.
Jedesmal vor Beginn der Kollekten werden Seitens
der Hülfsvereine diejenigen Vereinsmitglieder, durch welche
sollektirt werden soll, der Ortspolizeibehörde namhaft ge—
macht werden.
Trier, den 80. März 1886.
Die Departements Thierarztstelle unseres Bezirks, mit
welcher auch die Kreis-Thierarztstelle des Stadt- und Land—
kreises Trier verbunden, ist in Folge des freiwilligen Aus—
scheidens deren seitherigen Inhabers erledigt und soll nun—
nehr wieder besetzt werden.
Bewerber um diese Stellen wollen sich, unter Beifü—
gung der erforderlichen Zeugnisse und eines Lebenslaufes
nnerhalb vier Wochen bei uns melden.
Trier, den 3. April 1886.

1.
Das bevorstehende Studien-Semester unserer Universität
nimmt mit dem 28. April er. seinen gesetzlichen Anfang
Indem wir dies hierdurch zur allgemeinen Kenntniß bringen,
machen wir Diejenigen, welche die Absicht haben, die hiesige
Universität zu besuchen, darauf aufmerksam, daß sie sich
pünktlich mit dem Beginne des Semesters hier einzufinden
haben, um sich dadurch vor den Nachteilen zu bewahren
welche ihnen durch das Versäumen des Anfangs der Vor—
lesungen unausbleiblich erwachsen müssen. Zugleich ersuchen
wir hiermit die Eltern und Vormünder der Studirenden,
auch ihrerseits zur Beobachtung dieses wichtigen Punktes
der akademischen Disziplin möglichst mitzuwirken. In An—
sehung derjenigen Studirrnden, welche auf Grund vorschrifts—
mäßiger Dürftigkeits-Atteste die Wohlthat der Stundung
des Honorars für die Vorlesungen in Anspruch zu nehmen
bdeabsichtigen oder um ein akademisches Stipendium sich be—
werben wollen, bemerken wir, daß nach den gesetzlichen Vor—
schristen derartige Gesuche bei Vermeidung der Nichtberück—
sichtigung, und zwar die Stundungsgesuche innerhalb den
ersten Woche und die Gesuche um Verleihung eines
Stipendinms innerhalb der ersten vierzehn Tage nack
dem gesetzlichen Anfange des Semesters von den Petenten
in Person eingereicht werden müssen, und daß von den—
jenigen Stndirenden, welchen die Wohlthat der Stundung
bereits zuerkannt worden ist, unter dem Präjudiz des Ver—
sustes ihrer Berechtigung von dem erhaltenen Stundungs—
scheine innerhalb der ersten Woche nach dem gesetzlicher
Anfange des Semesters bei der Quästur Gebrauch gemach
werden muß.
Bonn, den 5. April 1886.
Rektor und Senat der Rheinischen Friedrichs-Wilhelms
Universität.

Mit Genehmigung des Herrn Ministers für Land—
wirthschaft, Domänen und Forsten ist die einstweilige Ver—
waltung der durch das freiwillige Ausscheiden des seithe—
rigen Departements- und Kreis-Thierarztes Fuchs hierselbst
erledigten Departements- und Kreis-Thierarztstelle des
Stadt- und Landkreises Trier dem Kreis-Thierarzte Vor—
herg in Bitburg bis auf Weiteres übertragen worden.
Trier, den 3. April 1886.

— ———

Bekanntmachungen anderer Behörden.
Bei den Verkehrs-Anstalten im Bezirke der hiesigen
Ober⸗-Postdirektion sind öfters Stellen für ständige (vollbeschäftigte)
 und für nicht ständige Posthülfsboten im inne—
ren Dienste, sowie im Orts- und Landbriefträgerdienste zu
besetzen. Die ständigen Posthülfsboten erhalten ein Tage—
geld von Vik. 1,25 bis Vik. 2,00 während das Tagegeld
der nicht ständigen Posthülfsboten, deren Zeit und Thätig—
eit nur stundenweise in Anspruch genommen werden, der
Leistung und den örtlichen Verhältnissen entsprechend fest⸗
gesetzt wird.
Versorgungsberechtigte Militärpersonen, welche der—
gleichen Stellen zu erhalten wünschen, haben etwaige Be—
werbungen unter Beifügung der Militärpapiere bei mir an⸗
zubringen.
Trier, den 31. März 1886.
Der Kaiserliche Ober-Postdirektor,
Halke.“

II.
Die Immatrikulation für das bevorstehende Studien.
Semester findet vom 28. April an bis zum 18. Mai cer
incl. statt. Später können nach den bestehenden Vorschrif
ten nur diejenigen Studirenden noch immatrikulirt werden
welche die Verzögerung ihrer Anmeldung durch Nachwei
sung gültiger Verhinderungsgründe zu entschuldigen ver
            
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