Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Montag.

Saarbrücker

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Kreis—

Amtliches Anzeigeblatt für

den Kreis Saarbrücken.

Nr. 14.

Montag den 5. April

I1886.

Bekanntmachungen der Königl. Regierung.
Bekanntmachung, betreffend die 831. Verloosung der Staats⸗Prämien⸗Anleihe
vom Jahre 1855.
In der Extra-Nummer unseres Amtsblattes vom 2. d.
Mts. ist eine Bekanntmachung der Hauptverwaltung der
Staatsschulden vom 18. Januar ds. Is. über die am 15.,
16. und 18. Januar ds. Is. bewirkte 31. Verloosung der
Staats-Prämien-Anleihe vom Jahre 1855 veröffentlicht
worden.
Exemplare der Nummernliste sind sowohl dem Amts⸗
blatte beigefügt, als auch in dem Kassenlocale unserer Haupt⸗
sasse und in den Geschäftsräumen der Herren Landräthe,
Bürgermeister, Rentmeister und Gemeinde-Empfänger zur
Einsicht der Betheiligten offen gelegt.
Die Interessenten werden hierauf mit der Aufforde—
rung aufmerksam gemacht, zur Vermeidung von Zinsver—
usten die Erhebung der Kapitalbeträge rechtzeitig zu be—
virken.
Gleichzeitig werden die Besitzer von Schuldverschrei—
bungen aus den bereits früher stattgehabten Verloosungen
zur Vermeidung weiteren Zinsverlustes an die baldige Er—
hebung der Kapitalbeträge wiederholt erinnert.
Trier, den 4. Februar 1886.

ein bei. Von diesem Zeitpunkte ab beträgt das Porto für
Briefsendungen nach Bolivien:
für frankirte Briefe 20 Pfennig für je 13 Gramm
für Postkarten 10 Pfennig,
für Drucksachen, Waarenproben und Geschäftspapier—
5 Pfennig für je 50 Gramm, mindestens jedoch 20
Pfennig für Geschäftspapiere und 10 Pfennig für
Waarenproben.
Für unfrankirte Briefe aus Bilivien werden 40 Pfg
für je 15 Gramm erhoben.
Berlin W.., 12. Marz 1886.
Der Staatssecretär des Reichs⸗Postamts.
von Stephan.

Erweiterung des Postanweisungsverkehrs mit Japan.
Vom 1. April ab können nach Japan und zwar nack
den Orten Hiogo oder Kobe, Hokodate, Kioto, Nagasaki,
Osaka, Tokio und Yokohama, durch die Deutschen Postan—
stalten Zahlungen bis zum Betrage von 500 Franken im
Wege der Postanweisung vermittelt werden. Der einzu—
ahlende Betrag ist auf dem Postanweisungsformular in der
Frankenwährung anzugeben; die Umwaͤndlung in die Mark.
rechnung wird durch die Einlieferungs«Postanstalt bewirkt.
Die Gebühr beträgt 20 Pfennig für je 20 Mark oder einen
Theil von 20 Mark, mindestens jedoch 40 Pfennig. Der
Abschnitt kann zu schriftlichen Mittheilungen jeder Art be—⸗
nutzt werden. Nach Tokio und Yokohama können die Post
anweisungszahlungen auch telegraphisch, gegen Entrichtung
der Telegrammgebühren überwiesen werden.
Berlin W., 14. März 1886.
Der Staatssekretär des Reichs-Postamts.
von Stephan.
Steckbrief.
Gegen den unten beschriebenen Peter Staudt, Berg⸗
mann aus Buchenschachen, welcher flüchtig ist, ist die Unter⸗
suchungshaft wegen Mißhandlung verhängt.
Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das
Justizarresthaus hierselbst abzuliefern.
Beschreibung.
Alter: 25 Jahre, Größe: 1,58 m, Haare: schwarz
Bart: ohne, Gesichtsfarbe: blaß. Besondere Kennzeichen:
Am kleinen Finger der rechten Hand fehlt das vordere Glied
Saarbrücken, den 29. März 1886.
Königliche Staatsanwaltschaft.
Pattberg.
Steckbrief.
Gegen die Barbara Frangçois, geboren am 11. Dezember
—

Durch Erlaß des Herrn Ministers für Landwirthschaft,
Domänen und Forsten vom 8. d. Mis. ist dem bisher bei
der Königlichen Regierung zu Stralsund beschäftigten Forst—
afssessor Wohlers unter Ernennung zum Königlichen Ober—⸗
iörster die durch die Berufung des Oberförsters Hinüber
zum Königlichen Forstmeister bei der Regierung zu Schles—
pig zur Erledigung gelangende Königliche Oberförsterstelle
zu Morbach vom J. Maid. J. ab übertragen worden.
Trier, den 16. März 1886.
Der Herr Minister des Innern hat durch Erlaß vom
11. März d. J. dem Senat der Königlichen Akademie der
Künste in Berlin die Erlaubniß ertheilt, mit der im Laufe
dieses Jahres in Berlin stattfindenden Jubiläums-Kunstausstellung
 eine Ausspielung von Kunstwerken, bestehend
in Oelgemälden, Aquarellen, Kupferstichen ꝛc,, zu welcher
500 000 Loose zu 1 Mark, unter Aussetzung von 28662
Bewinnen zum Gesammtwerthe von 800000 Mark, ausge—
zeben werden dürfen, zu verbinden und die betreffenden
Loose im ganzen Staatsgebiete zu vertreiben.
Trier, den 23. März 1886.

Bekanntmachungen anderer Behörden.

Beitritt von Bolivien zum Weltpostverein.
Zum 1. April d. J. tritt Bolivien dem Weltpostver⸗
            
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