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Mittwoch den 31. März
ISSG.
Bekanntmachung des Landraths-Amtes.
Nachdem die von Königlicher Regierung festgesetzten
Klassenste uer-Heberollen für das Etatsjahr 1886/87 an die
Herren Bürgermeister abgesandt worden sind, hat die Offen—
legung nach 8 18 des Gesetzes vom stattzufinden.
In Gemäßheit der Verfügungen Königlicher Regierung
vom 26. Septemher 1876 II 13168 und Abschnitt II vom
29. Oktober 1881 11 13899 wird hiermit bestimmt, daß
für sämmtliche Gemeinden des Kreises die Offenlegung zu
beginnen hat am 1. April d. Is.
Dieselbe endet mit dem 7. April in den Städten Saar⸗
brücken, St. Johann, Malstatt-Burbach und den Lan'ge—
meinden Dudweiler, Püttlingen, Sulzbach, Friedrichsthal
und Völklingen;
mit dem 4. April
in den Gemeinden der Landbürgermeistereien St. Arnual,
Bischmisheim, Gersweiler, Heusweiler, Kleinblittersdorf,
Ludweiler und Sellerbach, sowie in den Gemeinden Fisch—
bach, Fürstenhausen, Geislautern und Wehrden.
Die Herren Bürgermeister, welchen die genaue Beach
tung der in den oben angeführten Verfügungen gegebenen
Vorschriften dringend anempfohlen wird, wollen Vorstehen—
des in den einzelnen Gemeinden, unter Angabe des Lokals,
wo die Rollen aufliegen, sowie mit dem Hinzufügen sofort
bekannt machen, daß hiernach die zweimonatliche Frist zur
Anbringung der Reklamationen, welche unter Beifügung des
Steuerzettels direkt beim Königlichen Landraths⸗Amte ein—
zureichen sind, mit dem 7. resp. 4. Juni einschließlich ablaufe.
Die Herren Rentmeister wollen wegen Vermerkes aus
den Steuerzetteln von vorstehenden Terminen Notiz nehmen,
auch für schleunige Ausfertigung decr Steuerzettel Sorge
tragen, wobei noch besonders auf die Verfügung Königliche,
Regierung vom 8. April 18883 II 4892 verwiesen wird.
Saarbrücken, den 31. März 1886.
Saarbrücken, den 31. März 1886.
Der Königliche Landrath Dr. von Voß.
REon des nicht-amtlichen Theils. Druck und Verlaa don Gebrüder S bfer n Saarbrücken