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Saarbrücker
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Kreis—
Amtliches Anzeigeblatt für
—3— r. I2.
Montag den 22. März
1886.
Bekanntmachungen der Central-Behörden.
lichten „Amtlichen Nachrichten über das Preußische Staats—
schuldbuch“ Kenntniß zu nehmen, welche durch jede Buch—
handlung für 25 Pfennig oder von dem Verleger J. Gut—
tentag (D. Collin) in Berlin per Post für 30 Pfennig
franko bezogen werden können.
Berlin, den 8. März 1886.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Sydow.
Vekanntmachungen der Königl. Regierung.
Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom
9. März v. J. (Amtsblatt Nr. 12) beauftragen wir die be—
treffenden Behörden unseres Verwaltungsbezirkes, die katho—
lische Hauskollekte zur Vollendung des Dombaues zu Köln
auch für das laufende Jahr abhalten und die eingegangenen
Beträge durch Vermittelung der Königlichen Rentmeister an
unsere Hauptkasse abführen zu lassen.
Der Vorlage der Ertrags-Nachweisung sehen wir bis
zum 15. Oktober d. J. entgegen.
Trier, den 83. März 1886.
Betrifft den zweigliedrigen Obstbaukursus hierselbst fur das Jahr 1886
Unter Hinweisung auf die in Nr. 10 unseres Amts—
blattes von 1884 abgedruckte Bekanntmachung vom 29.
Februar 1884, betreffend die Abhaltung des Obstbaukursus
hierselbst, briugen wir zur öffentlichen Kenntniß, daß der
erste Theil des für dieses Jahr in Aussicht genommenen
zweigliedrigen Obstbaukursus in der Zeit vom 4. bis 17
April d, J. wiederum unter der Leitung des Oberförsters
Weismüller im hiesigen Provinzial-Obst-Mustergarten statt⸗
finden und am 4. k. Mts. Nachmittags 4 Uhr eröffnen
werden wird.
Trier, den 5. März 1886.
Der Herr Minister des Innern hat am 24. v. Mts
dem Komiteé für den Pferdemarkt zu Stettin die Erlaub—
niß ertheilt, in Verbindung mit dem für den 4. bis 7. Juni
d. J. in Aussicht genommenen Pferdemarkte eine öffentlicht
Verloosung von Wagen, Pferden, Fahr- und Reitgegenständen,
zu welcher 66000 Loose zu 8 Mark ausgegeben
werden duͤrfen, zu veranstalten und die betreffenden Loose
in dem ganzen Bereiche der Monarchie abzusetzen.
Trier, den 8. März 1886.
Bekanntmachung anderer Behörden.
Bekanntmachung.
Der unterm 7. August 1882 gegen den Bergmann Jo—
hann Kiefer aus Herresohr erlassene Steckbrief, wird hier⸗
durch erneuert.
Saarbrücken, den 19. März 1886.
Konigliche Staatsanwaltschaft.
Pattberg.
Für die Turnlehrerinnen-Prüfung, welche im Früh—
jahre 1886 zu Berlin abzuhalten ist, habe ich Termin auf
Montag, den 31. Mai d. J., und folgende Tage anberaumt.
Meldungen der in einem Lehramte stehenden Bewerbe—⸗
rinnen sind bei der vorgesetzten Dienstbehörde spätestens 6
Wochen, Meldungen anderer Bewerberinnen unmittelbar
bei mir spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermine unter
Einreichung der in 54 des Prüfungs-Reglements vom 21.
Auguft 1875 bezeichneten Schriftstücke anzubringen.
Berlin, den 26. Februar 1886.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗
Angelegenheiten.
Im Auftrage:
dela Croix.
Die am 1. April d. J. fälligen Zinsscheine der Preus⸗
sischen Staatsschuldverschreibungen werden bei der Staats—
schulden⸗Tilgungskasse — Taubenstraße 29 hierselbst, bei
der Reichsbank-Hauptkasse, bei den schon früher zur Zins—
zahlung benutzten Kassen und bei den in unserer Bekannt—
machung vom 16. März 1883 bezeichneten Reichsbank: An⸗
stalten vom 24. d. Mts. ab in den gewöhnlichen Ge—
schäftsstunden eingelöst. Die Staatsschulden-Tilgungskasse
ist für die Zinszahlungen werktäglich von 9 bis 1
Uhr mit Ausschluß des vorletzten Tages in jedem Monat.
am letzten Monatstage aber von 11 bis 1 Uhr geöffnet.
Die Zinsscheine sind, nach den einzelnen Schuldgat⸗
rnungen und Werthabschnitten geordnet, den Einlösungs⸗
stellen mit einem Verzeichnisse vorzulegen, welches die
Stückzahl und den Betrag für jeden Werthabschnitt
angibt, aufgerechnet ist und des Einliefernden Namen und
Wohnung ersichtlich macht.
Wegen Zahlung der Zinsen für die in das Staatsschuldbuch
eingetragenen Forderungen nehmen wir auf
den Artikel 8 der Ausführungsbestimmungen des Herrn
Finanzministers vom 22. Juni 1884 — Nr. 154 des
Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staatsan⸗
zeigers für 1884 — mit dem Bemerken Bezug, daß die
Zusendung dieser Zinsen, soweit sie am 1. Üpril fällig,
mittels der Post sowie ihre Gutschrift auf den Reichsbank—
Girokonten der Empfangsberechtigten zwischen dem 18. März
und 8. April erfolgt, die Baarzahlung aber bei der
Staatsschulden-Tilgungskasse am 18. März, bei den Regie—
rungshauptkassen am 24. März und bei den mit der An—
nahme direkter Staatssteuern außerhalb Berlins betrauten
Kassen am 1. April beginnt.
Die Inhaber vierprozentiger Preußischer Konsols, wel⸗
he von der Einrichtung des Staatsschuldbuchs Gebrauch
machen wollen, ersuchen wir, von den durch uns veröffent⸗