Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Nr. II.
Bekanntmachungen der Provinzial-Behörden.

Montag den 16. März

ISSG.

Bekanntmachungen der Königl. Regierung.
Bekanntmachung, betreffend die 31. Verloosung der Staats-Prämiep-Anleibh
vom Jahre 1855.
In der Extra⸗-Nummer unseres Amtsblattes vom 2. d.
Mis. ist eine Bekanntmachung' der Hauptverwaltung der
Staatsschulden vom 18. Januar ds. Is. über die am 15.
16. und 18. Januar ds. Is. bewirkte 31. Verloosung der
Staats-Prämien-Anleihe vom Jahre 1855 veröffentlich
worden.
Exemplare der Nummernliste sind sowohl dem Amts—
blatte beigefügt, als auch in dem Kassenlocale unserer Haupt—
kasse und in den Geschäftsräumen der Herren Landräthe,
Bürgermeister, Rentmeister und Gemeinde-Empfänger zur
Einsicht der Betheiligten offen gelegt.
Die Interessenten werden hierauf mit der Aufforde—
rung aufmerksam gemacht, zur Vermeidung von Zinsver—
lusten die Erhebung der Kapitalbeträge rechtzeitig zu be—
wirken.
Gleichzeitig werden die Besitzer von Schuldverschrei—
bungen aus den bereits früher stattgehabten Verloosungen
zur Vermeidung weiteren Zinsverlustes an die baldige Er⸗
hebung der Kapitalbeträge wiederholt erinnert.
Trier, den 4. Februar 1886.
In dem laufenden Jahre werden die einzelnen Strecken
der elsaß⸗-lot hringischen Schifffahrts-Kanäle behufs Ausfüh—
rung von Reparaturen während der nachbezeichneten Periodern
trocken gelegt und für den Schifffahrtsverkehr gesperr'
werden:
1. der Saarkohlen-Kanal,
vom 15, Juni bis 10. Juli,
2. der Rhein-Marne⸗-Kanal,
a. auf dem westlichen Abhange von Schleuse Nr.
bis zur französischen Grenze,
vom 15. Juni bis 15 Juli,
b. auf dem östlichen Abhange von Gondrexange bis
Straßburg,
vom 20. Juni bis 10. Juli,
3. der Rhein-Rhone-Kanal nebst Seiten-Kanäle mit Aus
nahme des Colmarer-Kanals.
a. auf der nördlichen Strecke von Krafft bis Napoleons-Insel
 bezw. Mühlhausen,
vom 1. Juli bis 22. Juli,
b. auf der südlichen Strecke von Mühlhausen (Schleuse
41) bis zur französischen Grenze,
vom 5. Juli bis 5. August.
Ueber eine Sperrung des Mosel⸗-Kanals wird später
Entscheidung getroffen und besondere Bekanntmachung er—
lassen werden.
Zur Bergung der Schiffe und Flöße während der
Sperre sind bestimmt:

Auf Grund Erlasses des Herrn Finanz Minifters vom
11. d. Mts. III. 16088 wird hiermit zur öffentlichen Kennt—
niß gebracht, daß durch Beschluß des Bundesraths die Nr.
— DVVV—
die Erhebung von Reichsstempelabgaben, folgenden Zusatz
erhalten hat:
„Bei solchen Lotterien oder Ausspielungen, bei welchen
nach der obrigkeitlichen Crlaubniß nicht von vornherein eine
bestimmte planmäßige Anzahl von Loosen festgesetzt, dem
Unternehmer vielmehr nur gestattet ist, Loose bis zu einer
zewissen Maximalzahl auszugeben, darf die Versteuerung
der Loose nach Maßgabe des Bedarfs bewirkt werden. Für
die Anmeldung des ersten Theils der auszugebenden Loose
zelten die Bestimmungen im ersten und zweiten Absatz dieser
Nummer. Die Vorlegung einer weiteren Anzahl von Loosen
zur Abstempelung ist mittelst besonderer Anmeldung zu be—⸗
wirken, in welcher unter Angabe der Zahl und der Nummern
der zu versteuernden Loose auf die erste Anmeldung Bezug
zu nehmen ist.“
Cöln, den 22. Februar 1886.
Der Provinzial⸗Steuer⸗-Direktor,
Freusberg.

Nach dem Beschlusse des Bundesraths vom 28. v. M.
kann als Ausnahme von den im 8 27 des esetzes über
die Besteuerung des Tabacks vom 16. Juli 1879 (R.⸗-G.
Bl. S. 245) enthaltenen Verbote der Verwendung von
Taback urrogaten, die Verwendung von Veilchenwurzelpulver
bei der Herstellung von Tabackfabrikaten von den Zoll—
direktivbehörden widerruflich gestattet werden. Die dabei
zu beohachtenden Kontrolvorschriften werden den Fabrikanteu
auf Ersuchen von der Steuerbehörde mitgetheilt werden.
Die für das genannte Tabacksurrogat zu entrichtende
Abgabe ist von dem Bundesrath auf 65 Wik. für 100 kg
nacaz Maßgabe seines Gewichts in fabrikationsreifem Zu—
tande festgesetzt worden. Die jährlich zu verwendende
Meinimalmenge des Surrogats beträgt 10 Kg.
Berlhin, den 16. Februar 1886.
Der Finanz⸗Minister,
Im Auftrage:
gez. Hasselbach.

Borstehende Bekanntmachung wird hierdurch zur öffent—
lichen Kenntniß gebracht.
Cöln, den 22. Februar 1886.
Der Provinzial-Steuer⸗-Direktor.
Freusberq

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