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Personen, welche Telegraphenanlagen beschädigt haben, der
nächsten Post- oder Telegraphenanstalt bezügliche Mitthei—
ungen schleunigst zugehen zu lassen.
Trier, den 8. Februar 1886.
Der Kaiserliche Ober-Postdirektor,
Halke.
Mit Bezugnahme auf 8 4 der Allgemeinen Vorschrif—
en für die Markscheider im Preußischen Staate vom 21.
Dezember 1871 bringen wir zur öffentlichen Kenatniß, daß
der concessionirte Markscheider Kötz seinen Wohnfitz von
Schalke, im Regierungsbezick Arnsberg, nach Dudweiler
im Kreise Saarbrücken verlegt hat.
Bonn, den 5. Februar 1886.
Königliches Oberbergamt.
Die Inhaber der unterm 4. August 1854 privilegirten
412 0igen Bonn-Kölner Eisenbahn-Prioritäts-Obligationen,
der unterm 80. Dezember 1861 und 29. Februar 1864
privilegirten 413 0/01gen Prioritäts-Obligationen II. Serie
der Rheinischen Eisenbahn-Gesellschaft und der unterm 14.
Ottober 1869, 19. Juli 1871 und 4. November 1872 privi⸗
legirten SNoigen, vom 1. Januar 1880 ab in 415 90 ige um⸗
gewandelten Prioritäts-Obligationen J., II. und IiI. Emission
der Rheinischen Eisenbahn-Gesellschaft, deren Zinsfuß auf
Srund des Gesetzs vom 8. Mai 1885 (Ges.⸗S. S. 117)
bezw. in Gemäßheit der Bckanntmachung des Herrn Finanz—
ministers vom 25. Mai 1885, vom 1. Äpril dieses Jahres
ab auf 40/0 herabgesetzt ist, werden hierdurch aufgefordert,
diese Obligationen mit den zugehörigen nach dem 1. April
1886. zahlfälligen Zinskupons und den Talons vom 15.
Februar dieses Jahres ab behuf Abstempelung der—
selden auf den ermäßigten Zinsfuß sowie zur Erlangung
einer neuen Serie Kupons über die Zinsen ab 1. Äprü
886 einzureichen:
in Köln bei unserer Hauptkasse (linksrheinischen), Al—
ona, Berlin, Braunschweig, Bréslau,
Bromberg, Elberfeld, Erfurt, Frankfurt
M., Hannover, Magdeburg bei den Köniqichen
Eisenbahn-Hauptkassen,
Aachen, Crefeld, Coblenz, Danzig, Ham—
burg, Königsberg i/ Pr. St. Johann-Saar—
brücken, Stettin, Trier bei den Königlichen
Eisenbahn Betriebskassen.
Für jebe der bezeichneten drei Gattungen von Obli—
zationen ist ein besonderes Nummern-Verzeichniß aufzu—
stellen. In dem Verzeichnisse müssen die Obligationen
nach der Nummerfolge geordnet aufgefügrt werden. Die Ge—
sammtstückzahl und der Gesammtbetrag, sowie die Nummern
und die Stückzahl fehlender Zinskupons nebst dem Werthe
dieser im Einzelnen üund im Ganzen sind anzugeben.
Die Obligationen und die zugehörigen Zinskupons—
bogen sind von einander getrennt und nach der Nummer—
folge geordnet mit einem Papierbande zu umschließen, auf
welchem die Stückzahl angegeben ist. Obligationen, welche
außer Kurs gesetzt sind, bedürfen behufs der Abstempelung
der Wiederinkurssetzung nicht.
Formulare zu den Verzeichnissen werden durch die
dorgenannten Annahmestellen unentgeltlich verabfolgt. Ver—
zeichnisse in anderer Form können nicht angenommen werden.
Die Abstempelung der Obligationen und Ausreichung
der dazu gehörigen neuen Zinskuponsbogen wird bei unse—
rer Hauptkasse hier an allen Wochentagen in den Vormit⸗
ragsstunden von 9—212 Uhr thunlichst Zug um Zug er⸗
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folgen. In den Fällen, in welchen sich dies nicht ermög—
lichen läßt, erhalten die Einlieferer eine Empfangsbeschei—
nigung, gegen deren Rückgabe unter gleichzeitiger Ausftellung
einer Quittung die Obligationen mit den neuen Zinskupons
bogen einige Tage später ausgehänsigt werden.
Von den anderen Annahmestellen wird in allen
Fällen den Einlieferern eine Empfangsbescheinigung er—
theilt, weil die Abhebung der Werthpapiere bei diesen
frühestens nach Ablauf von acht Tagen seit der Abgabe
gegen Rücklieferung der Empfangsbescheinigung und
Quittungsertheilung bewirkt werden kann.
Sobald die Werthpapiere zur Abhebung bereit liegen
werden die Einlieferer portopflichtig benachrichtigt.
Bei Uebermittelung der Obligationen ꝛc. durch die
Post wird den Einsendern eine Empfangsbescheiniguug nur
auf Verlangen ertheilt werden; dieselben erhalten nach statt:
gehabter Prüfung und Abstempelung der eingesandten Werth—
papiere eine vorbereitete Quittung zur Vollziehung übei—
sandt, nach deren Wiedereingang die Zusendung der ab—
gestempelten Odligationen mit den neuen Zinskuponsbogen
erfolgt, und zwar in Ermaagelung einer bezüglichen an er⸗
weiten Bestimmung unter voller Werthangabe.
Fehlen zu den zur Abstempelung vorgelegten Obli—
gationen nach dem Zinsherabsetzungstermine zahlfällige Zins—
kupons, so muß der Werthbetrag derselben in Baar ein—
gezuhlt werden.
Köln, der 25. Jaunnar 1886.
Königl. Eisenbahn-Direktion (linksrheinische).
Stedbrief.
Gegen den Jakob, genannt Heinrich Homberg geboren
am 18. Dezember 1862 zu Mittelbexbach, Canton Homburg
Pfalz), welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen
Diebstahls verhängt.
Es wird ersucht, denselben zu verhaften und dem Kö
niglichen Amtsgericht III hierselbst vorzuführen.
Saarbrücken, den 17. Februar 1886.
Koͤnigliche Staatsanwaltschaft.
Pattberg.
Steckbrief.
Gegen die verehelichte Tagelöhnerin Ludwig Baum,
Margaretha Maria gebh. Andres, geboren zu Burbach am
17. Juni 1860, zuletzt in St. Johann sich aufhaltend, welche
sich verborgen hält, ist die Untersuchungshaft wegen Be—
trugs verhängt.
Es wird ersucht, dieselbe zu verhaften, und dem König
lichen Amtsgericht III hierselbst vorzuführen.
Saarbrücken, den 17. Februar 1886.
Königliche Staatsanwaltschaft.
Pattberg.
Bekanntmachung des Landraths-Amtes.
Nach der in Nr. 5 des diesjährigen Kreisblattes ab—⸗
gedruckten Bekanntmachung Königlicher Regierung zu Trien
vom 18. Januar c. sind von den Beschälern des Rheini—
schen Landgestüts zu Wickrath überwiesen worden:
der Beschälstation Schaafbrücke 8 Hengste (1 Belgier
1 Hannoveraner und 1 Ardenner),
der Beschälstation Heusweiler 8 Hengste (1 Belgier
1 Oldenburger und 1 Mecklenburger).
Die bezeichneten Hengste sind bereits Ende Januar c.
auf den genannten Stationen eingetroffen und stehen gegen