Bekanntmachung, betreffend den wiederholten Aufruf der durch die 1. Ver—
loosung zur baaren Einlösung am 1. Januar 18885 gekündigter Staats⸗
schuldscheine.
In der Nummer 53 unseres Amtsblattes vom 31.
vorigen Monats ist eine Bekanntmachung der Hauptverwal⸗
tung der Staatssch lden vom 10. Dezember 1885 über die
von den bei der J1. Verloosung von 3/3prozentigen, unterm
2. Mai 1842 ausgefertigten Staatsschuldscheinen noch nicht
zur Einlösung gelangten 1104 Stück der gedachten Art ver—
öffentlicht worden.
Exemplare der Nummernliste sind sowohl dem Amts«
blatte beigefügt, als auch in dem Kassenlocale unserer Haupt⸗
kasse und in den Geschäftsräumen der Herren Landräthe,
Bürgermeister, Steuer- und Gemeinde-Empfänger zur Ein—
sicht der Betheiligten offen gelegt.
Die Interessenten werden hierauf mit der Aufforde—
rung aufmerksam gemacht, zur Vermeidung von weiteren
Zinsverlusten die Erhebung der Kapitalbeträge rechtzeitig
zu bewirken, indem die Verzinsung derselben mit dem 1.
Januar 18885 aufgehört hat.
Trier, den 6. Januar 1886.
Vorschriften für die Ausstellung der medizinal⸗amtlichen Atieste.
Das Ministerium der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten
hat im Einverständnisse mit dem Königlichen Justiz-Mini—
sterium durch Erlaß vom 20. Januar 1853 und durch er—
gänzenden Nachtrag vom 11. Februar 1856 für die Aus⸗
stellung der ärztlichen Atteste folgende Bestimmungen ge—
troffen, welche wir im Nachstehenden zur genauen Beach—⸗
lung den Herren Aerzten unseres Verwaltungsbezirkes wie⸗
derholt hierdurch zur Kenntniß bringen.
Es müssen die amtlichen Atteste und Gutachten der
Medizinalbeamten jedesmal enthalten:
1. die bestimmte Angabe der Veranlassung zur Aus—
stellung des Attestes, des Zweckes, zu welchem dasselbe
zebraucht und der Behörde, welcher es vorgelegt werden soll;
2. die etwaigen Angaben des Kranken oder der An—
gehörigen desselben über seinen Zustand;
3. bestimmt gesondert von den Angaben zu 2 die eige—
nen thatsächlichen Wahrnehmungen des Arztes über den
Zustand des Kranken;
14. die aufgefundenen wirklichen Krankheitserscheinungen;
5. das thatsächlich und wissenschaftlich motivirte Ur—
theil über die Krankheit, über die Zulässigkeit eines Trans—
portes oder einer Haft, oder über die sonst in Betracht
kommenden Fragen;
6. die diensteidliche Versicherung, daß die Mittheilung
des Kranken oder seiner Angehörigen (ad 2) richtig in das
Attest aufgenommen sind, daß die Wahrnehmungen des Aus—
stellers (ad 3 und 4) überall der Wahrheit gemäß sind,
und daß das Gutachten auf Grund der eigenen Wahrneh⸗
mungen des Ausstellers nach dessen bestem Wissen abge—
geben ist.
Außerdem müssen die Atteste, Gutachten ꝛc. mit voll⸗
ständigem Datum, vollständiger Namensunterschrift, insbe—
sondere mit der Bezeichnung des Amtscharakters des Aus—
stellers und mit einem Abdrucke des Dienstsiegels versehen
sein, auch den Ort und Tag der stattgefundenen ärztlichen
Untersuchung enthalten.
Vorgenannte Bestimmungen finden auch auf diejenigen
Atteste der Medizinalbeamten Anwendung, welche von ihnen
in ihrer Eigenschaft als praktische Aerzte zum Gebrauche
vor Gerichtsbehörden ausgestellt werden.
Trier, den 22. Jamunar 1886
Der Herr Ober-Präsident der Rheinprovinz hat dem
katholischen Kirchenvorstand zu Denklingen Kreises Waldbroel
die Erlaubniß ertheilt, im Monat Dezember 1886 zum
Besten des Kirchenbaues eine öffentliche Uusspielung von
beweglichen Gegenständen zu veranstalten und die auszu—
gebenden Loose innerhalb der Rheinprovinz zu vertreiben
Trier, den 1. Februar 1886.
4
Bekanntmachung anderer Behörden.
Die diesjährige Aufnahme in die Königliche Präpa—
randen⸗Anstalt zu Simmern findet am
29. bis 31. März statt.
Die Aufnahme-Bedingungen sind aus Nr. 2 des Regie—
rungs⸗-Amtsblattes zu ersehen. Diejenigen jungen Leute.
welche sich zum Eintritte in das Lehrer⸗Seminar vorbereiten.
werden durch dieses hierauf aufmerksam gemacht.
Saarbrücken, den 29. Januar 1886.
Koönigl. Kreis⸗Schulinspection.
Dr. Rachel.
—3W EI—enrr r rs srrls s ra s—r———
Bekanntmachung des Landraths-Amtes.
An Gebühren für Leitung und Beaufsichtigung der
Communalbauten in der Zeit vom 1. April 1884 bis da—
hin 1885 haben die in der folgenden Nachweisung aufge—
führten Bürgermeistereien, die ausgeworfenen Beträge zu
entrichten und werden die Herren Bürgermeister ersucht
für die baldige Einzahlung der Gelder an die Kreis Com-—
munal-Kasse Sorge zu tragen.
vl Zürgermeisterei.“ Gebühren.
Malstatt⸗Burbach 156 80
St. Arnual .. 991 89
Bischmisheim .. 124 9
Dudweiler. .. 549
Friedrichsthal.. AE
leinblittersdorf. 41 20
Ludweiler .. 1 66 67
Püttlingen.. 2 401 172
Sulzbach... 0 381140
Völklingen.. —; 309 —
Total. Ass A 1
Saarbrücken, den 23. Januar 1886.
*
10.
Versonal⸗-Chronik.
Die katholische Lehrerin Katharina Rodermann zu
Sulzbach, Kreis Saarbrücken, ist in dieser Eigenschast definitir
bestaͤtigt worden.
Das Sommer-Semester am Königlicher pomologischer
Institute zu Proskau in Schlesien beginnt Anfangs April er
Der Unterricht umfaßt während des zweijährigen Cur—
sus aus dem theoretischen und praktischen Gebiete:
a) Hauptfächer:
Bodenkunde, allgemeiner Pflanzenbau, Obstkultur, ins
besondere Obstbaumzucht, Obstkenntniß (Pomologie)
Obstbenutzung, Lehre vom Baumschnitt, Weinbau
Gemüsebau, Treiberei, Handelsgewächsbau, Land—