Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Saarbrücker

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Montag den 15. Februar

1886.

Bekanntmachungen der Central⸗Behorden.
Bekanntmachung, wegen Ausreichung der Zinsscheine Reihe — den
Brioxitätsobligationen Serie J, J dee der NiederschlesischeMarkischen
tsenbahn.
Die Zinsscheine Reihe X Nr. J bis 8 zu den Priori—
tätsobligationen Serie J. II und III der Niecverschlesisch
Märkischen Eiienbahn über die Zinsen für die Zeit vom
l. Januar 1886 bis 81. Dezember 1889 nebst den An—
weisungen zur Abhebung der Reihe Xwerden vom 14. De—
zember d. J. ab von der Kontrolle der Staatspapiere hier—
selbst, Oranienstraße 92, unten rechts, Vormittags von
9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und Festtäge und
der letzten drei Geschäftstage jeden Monats, ausgereicht
werden.
Aie Zinsscheine können bei der Kontrolle selbst in
Empfang genommen oder durch die Regierungs-Hauptkassen,
sowie durch die Kreiskasse in Frankfurt a / M. bezogen werden.
Wer die Empfangnahme bei der Kontrolle selbst wünscht,
hat derselben persönlich oder durch einen Beauftragten die
zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenden Zinsschein—
anweisunrgen mit einem Verzeichnisse zu uͤbergeben, zu wel—
hem Formulare ebenda und in Hamburg bei dem Kaiser—
lichen Postamte Nr. 2 unentgeltlich zu haben sind. Ge—
aügt dem Einreicher der Zinscheinanweisungen eine numerirte
Marke als Empfangsbescheinigung, so ist das Verzeichniß ein⸗
fach, münscht er eine ausdrückliche Bescheinigung, so ist es doppelt
‚orzulegen. Im letzteren Falle erhalten die Einreicher das eine
Exemplar mit einer Empfangsvescheinigung versehen sofort
zurück. Die Marke oder Empfangsbescheinigung ist bei
der Ausreichunn der neuen Zinsscheine zurückzugeben.
In Schriftwechsel kann die Kontrolle der Staatspa⸗—
An mit den Inhabern der Zinsscheinanweisungen nicht
einlassen.
Wer die Zinsscheine durch eine der oben genannten
Provinzialkassen beziehen will, hat derselben die Zinsscheinanweisungen
 mit einem doppelten Verzeichniß einzureichen.
Das eine Verzeichniß wird mit einer Empfangsbescheinigung
versehen sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der
Zinsscheine wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Verzeichnissen
 sind bei den gedachten Provinzialkafsen und den von
den Königlichen Regierungen in den Amtsblättern zu be—
zeichnenden sonstigen Kassen unentgeltlich zu haben.
Der Einreichung der Prioritälsobligationen bedarf es
zur Erlangung der neuen Zinsscheine-Reihe nur dann, wenn
Ae HZinsscheinanweisungen aäbhanden gekommen sind; in diesem
Falle sind die Prioritätsobligationen an die Kontrolle der
Staatspapiere oder an eine der genannten Provinzialkassen
mittelst besonderer Eingabe einzureichen.
Schließlich machen wir darauf aufmerksam, daß in Zu—
unft 20 Stück Zusscheine für einen Zeitraum von zehn
Jahren und nicht mehr 8 Stück Zinsscheine für 4 Jahre

werden ausgereicht werden und daß die den Zinsscheiner
Reihe 1X jetzt beigebene Anweisung zur Abhebung der
Zinsscheine Reihe X eine dementsprechende Fassung erhal—
ten hat.
Berlin, den 2. November 1885.
Hauptverwaltung der Staatsschulden,
Sydow.

Vekanntmachungen der Provinzial-Behörden.
Auf Grund des Erlasses des Herrn Finanz-Ministers
vom 7. d. Mis. III 16328 wird hierdurch zur öffentlichen
Keuntniß gebracht, daß dem Haust-Steueramte zu Saar—
brücken sür den Regierungsbezirk Trier und das Fürsten—
thum Birkenfeld die Ermächtigung zur Erhebung der Reichs—
stempelabgabe von inländischen und von ausländischen Lot—
terieloosen, von den letzteren wenn und soweit deren Ver—
trieb im preußischen Staate etwa zugelassen werden möchte
sowie zur Abstempelung der Loose ertheilt worden ist.
Die genannten beiden Bezirke waren bisher hinsichtlich
der Abstempelung von Lotterieloosen dem Haupt⸗Steuer
Amte für inländische Gegenstände hierselbst zugewiesen.
Cöln, den 15. Januar 1886.
Der Provinzial⸗Steuer⸗-Direktor.
Freusberg.
Auf Grund und nach Vorschrift der Prüfungs-Ord⸗
nung für Volksschullehrer vom 15. Oktober 1872 werden
die Prüfungen für die definitive Anstellungsfähigkeit im
Elementarschulamt für die provisorisch angestellten Lehrer
des Regierungsbezirks Trier pro 1886 in solgender Ord—
nung abgehalten werden:
J. Für die evangelischen Lehrer
an dem Seminar zu Ottweiler
vom 7. bis 11. Juni.
II. Für die katholischen Lehrer:
an dem Seminar zu Wittlich
vom 12. bis 15. Oktober.
Zu diesen Prüfungen können solche noch nicht definitiv
anftellungsfähige Volksschullehrer des Regierungsbezirks
Trier zugelassen werden, welche die Befähigung zur pro—
visocischen Anstellung im Elementarschulamt mindestens
seit zwei Jahren durch die vorgeschriebene Prüfung nach—
gewiesen haben.
Die Lehrer, bei welchen diese Voraussetzung zutrifft
und welche der ge achten Prüfung sich unterziehen wollen,
haben spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin ihrt
Meldung durch den zuständigen Kreis⸗Schul⸗-Inspektor an
uns einzureichen und derselben
1. ein Zeugniß des Lokal⸗Schulinspektors über ihre Amts—
führung und ihr Verhalten.
            
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