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den Skraͤßen liegenden Feuerhähne und Schirberschächte,
wo solche verschoben sein sollten, zurecht zu legen.
z 5.
Das Betreten der Reservoirs der Brunnenstuben und
Brunnenschächte, sowie des Maschinen- und Kesselhauses
und dessen Umgebung ist untersagt, wie denn überhaupt
jegliche Beschädigung der Brunnenleitungen, Marksteinen
und Einrichtungen strafbar ist.
86.
Zuwiderhandlungen gegen die vorstehend gegebenen
Vorschriften werden mit Geldbuße bis zu zehn Mark oder
mit verhältnißmäßiger Haft bestraft, insofern nicht durch
die verursachten Beschädigungen nach den allgemeinen Straf—
gesetzen eine höhere Strafe verwirkt ist, und unbeschadet
des Schadenersoatzes, welcher von dem Betreffenden für die
verursachten Beschädigungen zu leisten ist.
Gersweiler, den 10. Dezember 1886.
Der Bürgermeister,
Mainz.
Saarbrück en, den 27. Dezember 1886.
Der Königliche Landrath Dr. von Voß.
Oeffentlicher Anzeiger.
„Der praktische Ratgeber im Obst- und Gartenbau“ — Illustrierte Wochen⸗
schrift für Gärtner, Gartenliebhaber und Landwirte (Redakteure Böttner und
Mengelberg) — schließt das erste Jahr seines Bestehens mit 10 200 Abon—
nenten ab. Der praktische Ratgeber erscheint an jedem Sonntage und lehrt in
schlichter, Jedem verständlicher Form, wie Gartenbau und Obstbau am vorteilhaf⸗
testen betrieben werden. Alle schwierigeren Aufsätze werden durch künstlerisch aus⸗
geführte Abbildungen dem Verständnisse naͤher gebracht. Der praktische Ratgeber
kostet in jeder Buchhandlung vocer bei jeder Postanstalt (Landbriefträger!) viertel⸗
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Es ist nicht Jeder in der Lage, viel Geld auszu⸗
geben, sei man daher zur rechten Zeit vorsichtig. Alle, welche an didem
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Brust, Hämorrhoiden ⁊c. leiden, sollten nicht versäumen, durch eine Reini—⸗
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