Bekanntmachung anderer Behörden.
Die Weihnachtssendungen betreffend.
Das Reichs-Postamt richtet auch in diesem Jahre an
das Publikum das Ersuchen, mit den Weihnachtsversen—
dungen bald zu beginnen, damit die Packetmassen sich nicht
in den letzten Tagen vor dem Feste zu sehr zusammendrängen,
wodurch die Pünktlichkeit in der Besörderung leidet.
Die Packete sind dauerhaft zu verpacken. Dünne
Pappkasten, schwache Schachteln, Cigarrenkisten ꝛc. find
nicht zu benutzen. Die Aufschrift der Pockete muß deutlich,
vollständig und haltbar hergestell sein. Kann die Aufschrift
nicht in deutlicher Weise auf das Packet gesetzt werden, so
empfiehlt sich die Verwendung eines Blottes weißen Pa—
piers, welches der ganzen Fläche nach fest aufgeklebt wer—
den muß. Am zweckmäßigsten sind gedruckte Aufschriften
auf weißem Papier. Dagegen dürfen Formulare zu Post-Packetadressen
für Packetaufschriften nicht verwendei werden.
Der Name des Bestimmungéorts muß stets recht groß und
kräftig gedruckt oder geschrieben sein. Die Packetaufschrift
muß sämmtliche An gaben der Begleitadresse enthalten, zu—
treffendenfalls also den Frankovermerk, den Nachnahmebe—
trag nebst Namen und Wohnung des Absenders, den Ver—
merk der Eilbestellung u. s. w. damit im Falle des Ver—
lustes der Begleitadresse das Packet auch ohne dieselbe dem
Empfänger ausgehändigt werden kann. Auf Packeten nach
größeren Orten ist die Wohnung des Empfängers, auf
Packeten nach Berlin auch der Buchstabe des Postbezirks
(O., W., 80. u. s. w.) anzugeben. Zur Beschleunigung
des Betriebes trägt es wesentlich bei, wenn die Packete
frankirt aufgeliefert werden. Das Porto für Packete
ohne angegebenen Werth nach Orten des Deutschen Reichs-Postgebiets
beträgt bis zum Gewicht von 5 Kilogramm:
25 Pfg. auf Entfernung bis 10 Meilen, 50 Pig. auf
weitere Entfernungen.
Berlin W., 2. Dezember 1886.
Der Staatssekretair des Reichs-Postamts.
In Vertretung:
Sachse.
Personal⸗Chronik.
Des Kaisers und Königs Majestät haben Allergnädigst
geruht, dem Katasterkontroleur, Steuerinspektor Bühring in
St. Johann bei seinem Uebertritt in den Ruhestand den
Tharaktee als Rechnungsrath zu verleihen.
Die Handarbeits-Lehrerin Emilie Ledig zu St. Johann,
Kreis Saarbrücken, ist an der Volksschule daselbst von uns
definitiv angestellt worden.
Der Landgerichtsrath Anhäuser in Trier ist zum Ober⸗
landesgerichtsrat ernannt worden.
Der Gerichtsschreiber-Gehülfe Georgi zu Völklingen ist
behufs Uebertruts in den Oberlandesgerichtsbezirk Posen
aus seinem gegenwärtigen Amte vom 1. Januar k. Is. ab
entlassen und an dessen Stelle der seitherige diätarische
Gerichtsschreiber-⸗Gehülfe bei dem Landgerichte zu Bonn,
Joseph Seemann ernannt.
Saarbrücken, den 20. Dezember 1886.
Der Königliche Landrath Dr. von Voß.
Deffentlicher Anzeiger.
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Redaction des nicht⸗amtlichen Theils, Druck und Verlag von Gebrüder Hofer in Saarbrücken.