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Anträge um Aufnahme von Epileptikern in das Land—
armenhaus sind unter Anschluß eines beantworteten Frage—
bogens, zu welchem Formulare hier zu beziehen sind, an
den Unterzeichneten zu richten.
Düsseldorf, den 27. Oktober 1886.
Der Vaiivee⸗Dirneer der Rheinprovinz.
lein.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Postpacketdienst mit den Straits Settlements, mit Hongkong und ver⸗
schitdenen chinesischen Plähen, serner mit Apia (Samoa-Inseln
und Tongatabu (Tonga⸗Inseln).
Mittels der deutschen Postdampfer können fortan Post⸗
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nents und Hongkong, sowie über Hongkong nach Amoy,
Tanton, Foo-Chow, (Futschau), Hankow, Hoihow (Kiung⸗
Schow), Ringpo, Shanghai und Swatow, ferner Postpackete
im Gewichte bis zu 5 kg noch Apia (Samoa⸗dInseln) und
Tongatabu (Tonga-Inseln) versandt werden.
Das vom Äbsender im Voraus zu entrichtende Porto
heträgt für ein Packet im vorgedachten Gewicht:
nach den Straits Settlements.. 8M. 80 Pf.
Hongkong und Shanghai. 3 40 ,
Amoh, Canton, Foo-Chow (Fut⸗
schau), Hankow, Hoihow (Kiung⸗
Schow) Ningpo und Swatow 8, 60,
„ Apia und Tongatabu . 3420
Bei Packeten nach Apia und Tongatabu ist eine Werth—
angabe bis zu 400 M. zulässig. Im Falle der Werthan⸗
gabe tritt dem Porto eine Verficherungsgebühr von 16 Pf.
für je 160 M. hinzu.
Ueber die näheren Versendungsbedingungen ertheilen
die Postanstalten auf Verlangen Auskunft.
Berlin W., 26. Ottober 1886.
Der Staatssekretair des Reichs-Postamts.
von Stephan.
Bekanntmachung .
Der unterm 12. Mai 1886 gegen den Bergmann
Wilhelm Rothenbusch aus Buchenschachen erlassene Steck—
zrief wird hierdurch als erledigt zurückgezogen.
Saarbrücken, den 6. November 1886.
Konigliche Staatsanwaltschaft.
Pattberg.
Bekanntmachung.
Der unterm 31. Mai 1883 gegen den Schlosser Fried⸗
rich Schröder zu Geislautern erlassene Steckbrief wird hier—
durch erneuert.
Saarbrücken, den 12. November 1886.
Konigliche Staatsanwaltschaft.
Pattberg.
Bekannimachung.
In einer hier schwebenden Untersuchungs- und Haft⸗
ache soll die Barbara Dörr aus Dirmingen, Tochter des
Maurers und Tagelöhners Johann Dörr daselbst, 18 Jahre
alt, deren Aufenthaltsort unbekannt ist, als Zeugin ver—
nommen werden.
Es ist anzunehmen, daß dieselbe sich in der letzten Zeit
als Magd oder Tagelöhnerin verdingt hat.
Die Polizeibehörden werden ersucht, die p. Dörr zu
ermitteln und mir unverzüglich von dem Aufenthaltsorte
derselben Mittheilung zu machen.
Saarbrücken, den 12. November 1886.
Der Köoͤnigliche Untersuchungsrichter.
Dr. Schneider.
Polizei⸗Verordnung.
Auf Grund der 88 5 und 6 des Gesetzes über die
Polizei-Verwaltung vom 11. März 1850 und nach Bera—
thung mit der Vertretung der Gemeinde Holz, verordnet
der unterzeichnete Bürgermeister wie folgt:
8 1.
An den sogenannten „Hofdrunnen“ und „unteren Brun—
nen“ ist das Säubern von Wäsche nur im zweiten Troge
— vom Auslaufrohre aus gesehen — gestattet, jede Ver—
unreinigung des Troges durch Waschen von Gemüse, Futter—
kräutern und dergleichen dagegen streng untersagt.
82.
Jede Zuwiderhandlung soll mit einer Geldstrafe bis
zu 9 Mark und im Unvermögens falle mit verhältnißmäßiger
Haft geahndet werden.
83.
Gegenwärtige Polizei-Verordnung tritt mit dem Tage
der Publikation in Kraft.
Heusweiler, den 1. November 1886.
Der Bürgermeister,
CIlOOs.
Bekanntmachungen des Landraths-Amtes.
Auf dem am 18. September d. J. abgehaltenen Kreis—
age, zu welchem 17 Herren Kreisstände von den 20 stimm⸗
berechtigten sich eingefunden hatten, wurde die Tagesordnung
wie folgt zur Erledigung gebracht:
J. Wahl des Kreisbaumeisters.
Der Vorsitzende brachte zum Vortrag, daß die in letzter
reistags⸗Sitzung vom 28. Mai er. zur Vorbereitung der
Wahl niedergesetzte Kommission, aus den 23 Bewerbern,
welche auf das erlassene öffentliche Ausschreiben hervorge—
treten, drei als bestempfohlen zur engeren Wahl vorstelle.
Nach Erörterung der über die Personalverhältnisse
dieser drei Bewerber eingezogenen Ermittelungen ward sich
der Kreistag, dem Antrage des Vorsitzenden bezw. der
Zommission entsprechend, einstimmig dahin schlüssig, dem
Rommunal-Baumeisier Moritz Hotop gebürtig aus Gum⸗
zinnen, zur Zeit in Metz wohnhaft, die Kreisbaumeisterstelle
zu übertragen.
II. Feststellung des mit demselben abzuschließen—
den Dienstvertrages. —
Un Diensteinkommen werden pro Jahr 4600 Mk. ge—
vährt, wovon 1000 Vik. auf Dienstaufwand zu rechnen
eien. Das Dienstverhältniß soll beiderseits unter Beo⸗
hachtung einer dreimonatlichen Kündigungsfrist auflösbar
und Pensionsberechtigung mit der Stelle nicht verbunden
sein.
Der Vertragsentwurf wurde genehmigt und auf den
Antrag des Vorsitzenden beschlossen, daß dem Kreisbau⸗
meister im Kreishause ein geräumiges Zimmer ohne Ent⸗
gelt zum Büreau überlassen und eingerichtet werde, indeß
unter dem ausdrücklichen Vorbehalte, daß ihm ein Anspruch
hierauf nicht zustehe, auch soll Heizung und Beleuchtung