171
Indem wir dies hierdurch zur allgemeinen Kenntniß brin—⸗
gen, machen wir Diejenigen, welche die Absicht haben, die
hiesige Universität zu besuchen, darauf aufmerksam, daß sie
sich pünktlich mit dem Beginne des Semesters hier einzu—⸗
finden haben, um sich dadurch vor den Nachteilen zu be—
wahren, welche ihnen durch das Versäumen des Anfangs
der Vorlesungen unausbleiblich erwachsen müssen. Zugleich
ersuchen wir hiermit die Eltern und Vormünder der Stu—
direnden, auch ihrerseits zur Beobachtung dieses wichtigen
Punktes der akademischen Disciplin möglichst mitzuwirken.
In Ansehung derjenigen Studirenden, welche auf Grund
vorschriftsmäßiger Dürftigkeits-Atteste die Wohlthat der
Stundung des Honorars für die Vorlesungen in Anspruch
zu nehmen beabsichtigen oder um ein akademisches Stipendium
fich bewerben wollen, bemerken wir, daß nach den gesetz⸗
lichen Vorschriften derartige Gesuche bei Vermeidung der
Nichtberücksichtigung, und zwar die Stundungsgesuche inner—
halb der ersten Woche und die Gesuche um Verleihung
eines Stipendiums innerhalb der ersten vierzehn Tage
nach dem gesetzlichen Anfange des Semesters von den Pe—
senten in Person eingereicht werden müfsen, und daß von
denjenigen Studirenden, welchen die Wohlthat der Stundung
bereits zuerkannt worden ist, unter dem Präjudiz des Ver—
lustes ihrer Berechtigung von dem erhaltenen Stundungs⸗
scheine innerhalb der ersten Woche nach dem gesetzlichen
Anfange des Semesters bei der Quästur Gebrauch gemacht
verden muß.
Bonn, den 22. September 1886.
Rektor und Senat der Rheinischen Friedrich-Wilhelms⸗
Universität.
II.
Die Immatrikulation für das bevorstehende Studien⸗
Semester findet vom 15. Oltober an bis zum 5. November
er. incl. statt. Später können nach den bestehenden Vor—
schriften nur diejenigen Studirenden noch immatriculirt
werden, welche die Verzögerung ihrer Anmeldung durch
Nachweisung gültiger Verhinderungsgründe zu entschuldigen
hermögen. Behufs der Immatrikulation haben 1) diejenigen
Studirenden, welche die Universitätsstudien beginnen, inso—
fern sie Inländer sind, ein vorschriftsmäßiges Schulzeugniß
und, falls sie Ausländer sind, einen Paß oder sonstige aus—
reichende Legitimations-Papiere, 2) diejenigen, welche von
anderen Universitäten kommen, außer den vorstehend bezeich—
neten Papieren noch ein vollständiges Abgangs-Zeugniß
von jeder früher besuchten Universität vorzulegen. Die—
jenigen Inländer, welche keine Maturitäts-Prüfung bestan—
den, beim Besuche der Universität auch nur die Absicht
haben, sich eine allgemeine Bildung für die höheren Lebens—
kreise oder eine besondere Bildung für ein gewisses Berufs⸗
fach zu geben, ohne daß sie sich für den eigentlichen ge—
gelehrten Staats- oder Kirchendienst bestimmen, können auf
Brund des 8 3 der Vorschriften vom 1. Okltober 1879 nur
nach vorgängiger, ihnen hierzu Seitens des Königlichen
hitt; Turalorsuid ertheilter Erlaubniß immatrikulirt
verden.
Bonn, den 22. September 1886.
Die Immatrikulations-Commission.
Versonal⸗Chronik.
Die Schulamts-Candidatin Adele Schmidt aus Gel⸗
3 ist an die katholische Schule zu Saarbrücken berufen
worden.
Der Schulamts-Candidat Franz Adams aus Mettnich
ist an die katholische Schule zu Obervölklingen, im Kreise
Saarbrücken, provisorisch berufen worden.
Sparkasse des Kreises Saarbrücken.
Im Monat September sind an Einlagen
eingezahttt.. .. 8311384,97 M,
und an solchen zurückgenommen worden 68 173,70 ,,
Mithin Mehr-Einlage. 18011, 274
Saarbrücken, den 1. Oktober 1886.
Der Rendant,
Dettweiler.
Auszug aus der Vacanzenliste
für Militair⸗Anwärter.
Die Liste enthält der Reihe nach folgende Mittheilungen:
1) Laufende Nummer. 2) Die Vacanz tritt ein: wann? wo? bei
welcher Behörde? 3) Nähere Bezeichnung der Stelle. 4) Bezeichnung
der Anforderungen, welche an die Bewerber gestellt werden. 5) Dauer
der etwa der Anstellung vorangehenden Probezeit. 6) Ob die An—
stellung auf Lebenszeit oder auf Kündigung erfolgt. 7) Betrag der
zu bestellenden Kaution und ob dieselbe durch Gehaltsabzuge gedeckt
werden kann. 8) Einkommen der Stelle. 9) Ob Aussicht auf Ver⸗
besserungen vorhanden. 10) Bemerkungen.
1. 2) 1. Dezember 1886, Cöln (Rhein), Bahnpostamt
24, Ober⸗Postdirektion Cöln, 3) Postschaffner im Begleitungs⸗
dienst, 4) Elementarschulkenntnisse, 5) 6 Monate, 6) auf
wöchentliche Kündigung, 7) 400 M, kann durch Gehalts—
ꝛbzüge gebildet werden, 8) 800 M. Gehalt und 180 M
Wohnungsgeldzuschuß, 9) bis 1350 4.
2. 2) 1. Dezember 1886, Cöln (Rhein), Postamt 1,
Ober⸗Posidirektion Cöln, 83) Postschaffner im inneren Dienst,
9) Elementarschulkenntnisse, 3) 6 Monate, 6) auf 4wöchent⸗
iche Kündigung, 7) 400 46, kaun durch Gehaltsabzüge gebildet
werden, 8) 800 M Gehalt und 180 MA. Wohnungsgeldzuschuß,
9) bis 1350
3. 2) 1. Dezember 1886, Cöln (Rhein), Bahnpostamt
24, Ober-⸗Postdirektion Coln, 8) Wagenreiniger, 4) Elemen⸗
tarschulkenntnisse, 5) —, 6) auf 4 wöchentliche Kündigung,
7) 200 M, kann durch Loͤhnungsabzüge gebildet werden,
8) 810 M. Löhnung, 9) —.
4. 2) 1. Dezember 1886, Cöln (Rhein), Bahnpostamt
10, Ober-Postdirektion Cöln, 8) Postschaffner im Begleitungs⸗
dienst, 4) Elementarschulkenninisse, 5) 6 Monate, 6) auf
lwöchentliche Kündigung, 7) 400 M, kann durch Gehalts—
ibzüge gebildet werden, 8) 800 M Gehalt und 180 M
Wohnungsgeldzuschuß, 9) bis 1380 .
5. 3)1. FJanuar 1887, Stolberg, Postamt 2, 8) Land⸗
briefträger, 4) Elementarschulkenntnisse, 5) 6 Monate, 6)
auf Kündigung, 7) 200 4, kann durch Abzüge gebildet
verden, 8) 579 M. Gehalt und 144 M. Wohnunqsgeldau⸗
chuß, 9) ja.
6. 2) 15. Oktober 1886, Saarlouis, Garnisonlazaret,
3) Krankenwärter, 4) Besitz des Civilversorgungsscheins,
Besundheit, körperliche Rüstigkeit, geordnete Lebensverhält⸗
nisse, Schuldenfreiheit; Angabe der Beschäftigung und Dienst⸗
yerhältnisse seit dem Ausscheiden aus dem Militairdienst
his zum Tage der Bewerbung, 5) 6 Monate, 6) auf 6wö⸗
hentliche Kündigung, 7) keine, 8) 50 M monatlich neben
reier Wohnung, Feuerungs- und Erleuchtungsdeputaten bezw.
Beldvergütung, 9) steigt nach dem Dienstalter bis zu 70
4 monatlich, 10) Bewerbungen sind unter Beifügung der