Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Verwaltungs⸗Raths (vergleiche Bekanntmachung des Herrn
Landes⸗Direktors vom 9. Juli d. Is. — Amtshlatt No.
29 S. 266) für jeden vorgeführten Hengst zwei Mark und
für jeden angekörten Hengst weitere zehn Mark an den
stassirer der Kommission im Termine zu entrichten.
Nach Ablauf der Körtermine können Nachkörungen nur
dann stattfinden, wenn der Hengstbesitzer die gesammten
osten zu tragen bereit ist.
Trier, den 22. September 1886.
Des Kaisers und Königs Majestät haben Allergnädigst
zu genehmigen geruht, daß zur Abhülfe der dringendsten
Nothstände der evangelischen Landeskirche der alten Landes—
teile in den evangelischen Haushaltungen der letztern, also
namentlich auch der Rheinprovinz durch kirchliche Organe
eine Haus-Kollekte abgehalten werde.
Diese Haus-Kollekte soll, nachdem für eine zu gleichem
Zwecke Allerhöchsten Orts bewilligte Kirchen-Kollekte das
Erndtedankfest, der 3. Oktober d. Is. bestimmt worden ist,
in der auf diesen Tag folgenden Zeit abgehalten werden.
Die Kreis- und Ortsbehörden haben den Zweck, so—⸗
weit ihre Mitwirkung von den kirchlichen Behörden in An—
spruch genommen wird, in geeigneter Weise zu fördern und
insbesondere die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, da⸗
mit die durch kirchliche Organe zu bewirkende Haus-Kollekte
kein Hinderniß finde.
Die eingesammelten Beträge sind durch Vermittelung
der Steuerkassen an unsere Hauptkasse abzuführen.
Trier, den 1. September 1886.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Stedbrief.
Gegen den unten beschriebenen Bergmann Eduard Fried⸗
rich Wagner, geboren zu Coblenz am 18. Oktober 1866,
wohnhaft zu Sulzbach, Kreis Saarbrücken, welcher flüchtig
ist, ist die Untersuchungshaft wegen Raubes verhängt.
Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das
Königliche Justiz-Arresthaus zu Saarbrücken abzuliefern.
Beschreibung:
Alter: 19 Jahre elf Monate, Größe: 1m 68/70 em,
Statur: schlank-schwach, Haare: dunkelblond, Stirn: niedrig,
Bart: ohne, Augenbrauen: blond, Augen: grau, Nase: ge—
wöhnlich, Mund: gewöhnlich, Zähne: gesund, Kinn: rund,
Gesicht: oval, Gesichtsfarbe: blaß, Sprache: deutsch, Be—
sondere Kennzeichen: keine.
Saarbrücken, den 26. September 1886.
Der Untersuchungsrichter bei dem Koniglichen Landgerichte
Dr. Schneider.
Steckbrief.
Gegen die Maria Beringer, 20 Jahre alt, aus Gar⸗
nich Luxemburg), welche flüchtig ist, ist die Untersuchungs—
haft wegen Diebstahls verhängt.
Es wird ersucht, dieselbe zu verhaften und in das
Justizarresthaus hierselbst abzuliefern.
Saarbrücken, den 27. September 1886.
Königliche Staatsanwaltschaft.
Bekanntmachung.
Der unterm 28. August 1883 gegen die Ehefrau Michel
— Gertrud geb. Breuer zu Schnappach erlassene
Steckhrief wird hiermit als erledigt zurückgezogen.
Saarbrücken, den 29. September 1886.
Koͤnigliche Staatsanwaltschaft.

Markt⸗Ordnung für den Wochenmarkt zu Riegelsberg.
Auf Grund der 88 5 und 6 des Gesetzes über die
Polizei-Verwaltung vom 11. März 1850 und nach Ein—⸗—
sicht der 88 64 bis 71 der Gewerbe-Ordnung vom J1. Juli
1883 wird nach Berathung mit dem Gemeinde-Vorstande
erordnet, was folgt:

81.
In dem Orte Riegelsberg wird allwöchentlich Mitt⸗
wochs ein Wochenmarkt abgehalten, fällt dieser Tag mit
einem Feiertage zusammen, so wird der Markt auf den
vorhergehenden Tag verlegt.
82.
Der Markt beginnt vom ersten April bis Ende Sep⸗
tember um 7 Uhr und vom ersten Oktober bis Ende März
um 8 Uhr Vormittags und dauert bis 12 Uhr Mittags.
83.
Gegenstände des Marktverkehrs sind: J. Erzeugnisse
es Bodeus, der Land- und Forstwirthschaft, der Jagd und
Fischerei, welche zum Genusse dienen. Alle eßbaren Gar—⸗
en⸗, Feld⸗ und Waldfrüchte, (frisch, getrocknet, gebacken
»der eingekocht), als: Obst, Citronen, Pommeranzen,
Apfelsinen, Gemüse, Kräuter, Knollen und Wurzeln, auch
ohe ungedörrte Cichorienwurzeln, ferner Pilze, Beeren,
Zämereien, Getreide, Hülsenfrüchte, Mehl jeder Art, (ein⸗
chließlich des Kartoffel- und Senfmehles) und alle andern
Mühlenfabrikate aus Getreide- und Hülsenfrüchten, sodann
defe, Brod, Semmelzund ähnliche Backwaaren. Kleine vier⸗
üßige Thiere, Kälber, Schafvieh, Schweine, Ziegen, ferner
Dilch, Butter, Käse, Fleisch und Fleischwaaren (frisch, ge⸗
alzen oder geräuchert), wildes Geflügel und Wildpret aller
Art, Federvieh, Eier, Honig, Krebse, Muscheln, Fische
frisch, gesalzen, gedörrt oder geräuchert).
II. Andere Erzeugnisse der Natur und der mit dem
Landbau und mit der Forstwirthschaft verbundenen gewerb⸗
lichen Thätigkeit:
Rohe Steine und Erden, Schiefer, Kalksteine, roher
Gyps und Traß, Kreide, Thon, Walkerde, Feuer⸗, Wetz⸗
und Schleifsteine und Ziegel. Gras, Heu, Viehfutter, (auch
Oelkuchen), Stroh, Schilf, Rohr, Bast, Laub- und Nadel—
sttren, Seetang, Moos, Schwamm, rohe Wurzelgewächse,
—AD
Tabacksblätter) Blumen und Pflanzen, Hopfen, Wan, Kor⸗
den, desgleichen Oel- und Kleesaat und anderer Pflanzen—
saamen, Sträucher, Bäume, Ruthen, Reiser, auch Besen
aus Reisern, sowie grobe Geflechte aus Holzspähnen, aus
Weiden, Schilf, Rohr, Bast, Stroh und dergleichen, Flachs,
Hanf, Leinengarn, Zwirn, Band und Strümpfe aus Leinen,
Leinwand, Zwillich und Drillich. Brennholz, Torf, Holz-,
Braun— und Steinkohlen und andere Brennmaterialien;
Lohe und Lohkuchen, Harz, Theer, Pech und Kienöl, Kien—
ruß, Asche, Bau⸗, Nutz-, und Schirrholz, Pfähle, Bretter,
datten, Dachsplitten, auch grobe Holzwaaren. Vögel, Bie⸗
aenstöcke, rohes Wachs, Schreib- und neue Bettfedern, rohes
Horn, Knochen, rohe Thierfelle, Borsten, Thierhaare und
wollenes Strickgarn.

84
Der zum Verkaufe bestimmte Platz ist der zwischen der
alten und neuen Straße vor dem Hause des Gastwirths
Ferdinand Loesgen gelegene freie Raum.
838.
Das Feilbieten von Marktgegenständen vor dem Orte,
auf den Straßen und an andern, als zum Verkaufe be—
stimmten Plätzen ist Jedem, welcher hierzu nicht als um—
erziehender Gewerbetreibender berechtigt und mit dem ge—
            
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