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Bei der heute in unserm Sitzungszimmer vor Notar
und Zeugen stattgehabten Ausloosung der am 31. Dezem⸗
ber 1885 zur Ruͤckzahlung gelangenden Prioritäts-Obliga—
nionen der Taunus-Eisenbahn sind folgende Nummern ge—
jogen worden:
1. von dem 3 prozentigen Anlehen von 1844
— 42. Rückzahlungsrate —
lit. A. zu 1000 Fl.
Nr. 28. 71. 79. 91.
37. 107. 116. 162.
185. 218. 239. —
lat. B. zu 500 Fl. Nr.
32. 66. 68. 83. 103.
141. 161 164 226.
253. 258. 288. 300. *
lãt. C. zu 250 Fl. Fr.
13. 26. 31. 99. 102.
109. 189. 191. 315.
318. 323. 400. — 12 — 3000,
zusammen 86 Obligatonen über
— 85142 M. 86 pf.
2. von dem 4prozentigen Anleihen von 1862,
— 24. Rückzahlungsrate —
lit. A. zu 1000 Fl.
Nr. 79. 81. 198. — 3 Obligationen über 8000 Fl.
lit. B. zu 500 Fl. Nr.
213. 253. 264. 266.
278. 452. — 6 9 . 3000,
zusammen 9 Obligationen uͤber 6000 I.
— 10288 M. 71 pf.
Dieselben werden den Besitzern mit der Aufforderung
gekündigt, den Kapitalbetrag vom 31. Dezember 1886 ab
bei der Staatsschulden⸗Tilgungskasse hierselbst, Taubenstraße
Nr. 29, gegen Quittung und Rückgabe der Obligationen
nebst den dazu gehörigen, nach dem 81. Dezember 1886 fällig
werdenden Zinsscheinen und zwar:
von dem Anlehen von 1844, Reihe IV. Nr4 bis7
und
von dem Anlehen von 1862, Reihe II. Nr. 10 bis
20 nebst Anweisungen zur Reihe III.
zu erheben.
Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormitags bis 1 Uhr
Nachmittags, mit Ausschluß der Sonn- und Festtage und
der letzten drei Geschäftstage jeden Monats.
Die Einlösung geschieht auch bei der Hauptkasse der
Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Frankfurt a / M., bei der
Königlichen Kreiskasse daselbst, und bei den Königlichen
Regierungs-Hauptkassen.
Zu diesem Zwecke können die Effekten einer dieser
stassen schöun vom 1. Dezember ds. Is. ab einereicht wer⸗
den, welche sie der Staatsschulden-Tilgungskasse zur Prüfung
vorzulegen hat und nach erfolgter Feststellung vom 31. De—
zember ab die Auszahlung bewirkt.
Der Geldbetrag der etwa fehlenden, unentgeltlich mit
abzuliefernden Zinsscheine wird von dem zu zahlenden Kapi—
talbetrage zurückbehalten.
Vom 1. Januar 1887 ab hört die Verzinsung dieser
Obligationen auf.
Formulare zu den Quittungen werden von den gedach-Kassen
unentgeltlich verabfolgt.
Berlin, den 15. September 1886.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Sydow.
Bekanntmachungen der Königl. Regierung.
Betrifft die Hengstkörung für das Jahr 1886 /87.
Auf Grund des 8 3 der Körordnung für die Privatbeschäler der Rheinprovinz vom 8 Juli 1880 (A.⸗Bl. S. 222)
bringen wir nachstehendes Verzeichniß der für die Körung bestimmten Bezirke, Orte und Termine für das Jahr 1886487
zur öffentlichen Kenntniß.
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—2 2
22
533
22
—
8
—
Derselbe besteht aus den Kreisen:
Körort:
4.
II.
III.
IV.
V.
VI.
Prüm und Daun
Wittlich und Bitburg
Stadt⸗ und Landkreis Trier, und Bernkaftel
Merzig und Saarburg
Saarbrücken und Saarlouis
St. Wendel und Ottweiler
Berolstein
tyllburg
Trier
Zeuchingen
Völklingen
St. Wendel
Diejenigen, welche innerhalb der unter Spalte 2 be⸗
zeichneten Kreise Hengste zum Belegen fremder Stuten, sei
es unentgeltlich, sei es gegen Bezahlung hergeben wollen,
werden eingeladen, diese Hengste in den unter Spalte 8
und 4 bezeichneten Orten und Stunden der Körkommission
zorzuführen, der letzteren auch den Ort der künftigen AÄuf—
stellung des Hengstes und den Betrag des in Aussicht ge⸗
nommenen Sprunggeldes anzuzeigen.
Tag und Stunde der Körung:
Montag, den 11. Oktober, Vormittags 10 Uhr,
Montag, den 11. Oktober, Nachmittägs 192 Uhr,
Dienstag, den 12. Oktober, Vormittags 815 Uhr,
Mitwoch, den 18. Oktober, Vormittags 813 Uhr,
Donnerstag, den 14. Oktober, Vormiltags 9 Uhr
Donnerstag, den 14. Oktober, Nachmittags 315 Uhr
Nach Beendigung des Körgeschäftes wird den Eigen—
thümern der angekörten Hengste eine, für ein Jahr gültige
Bescheinigung über die Ankörung von uns ertheilt; auch
vird ein Verzeichniß öffentlich bekannt gemacht werden,
velches die Namen der Eigenthümer, das Signalement der
angekörten Hengste, die Orte ihrer Aufstellung und die Höhe
des Sprunggeldes enthält.
Un Gebühren sind gemäß Beschlusses des Provinzial⸗