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12. 2 11. November 1886, Kaisersesch, Bürgermeister⸗
amt, 8) Polizeidiener und Gemeinde-Wege⸗-Aufseher, 4)
körperliche Rüstigkeit, ruhiges festes Auftreten; Befähigung
zur Abfassung kleinerer schriftlicher Anzeigen und nament—
lich auch zur Beaufsichtigung des Gemeinde: Wegebaues, 5)
—. 6) auf 3monatliche Kündigung, 7) keine, 8) 900 4M, 9) —.
13. 2) sofort, Aachen, Königl. Direktion der Straf—
und Arrestanstalt, 8) Gefangenenaufseher, 4) geistige und
körperliche Frische und Rüstigkeit, muß geläufig lesen und
schreiben können, 5) 6 Monate, 6) zunächst auf Kündigung
und nach Sjähriger zufriedenstellender Dienstleitung auf
Lebenszeit, 7) keine, 8) jährlich 900 M. Gehalt und daneben
freie Dienstwohnung oder 210 M. Miethsentschädigung,
während der Probezeit tritt an Stelle des Gehalts eine diäta—
rische Remuneration in gleichem Betrage, 9) das Gehalt
steigt bei eintretenden Vacanzen durch Aufrücken nach Maß⸗
gabe des Dienstalters bis auf jährlich 1200 M.
14. 2) 15. Oktober 1886, Poppelsdorf (bei Bonn),
Känigl. landwirthschaftliche Akademie, 8) Diener im chemi—
schen Laboratorium, 4) Gewissenhaftigkeit und Handfertigkeit
in der Zusammenstellung und Reinigung der chemischen
Apparate und Utensilien, 5) eine eigentliche Anstellung ist nicht
olatzgreifend, 6) auf jederzeitige Kündigung, 7) keine, 8)
3258 . Pro Jahr in Monatsraten postnumerando, außer—
dem auf Widerruf miethsfreie Wohnung, 9) keine definitive
Aussicht.
i5. 3) ist eingetreten, Rachen, Stadtverwaitung, 8)
Aufseher für die städtischen Pflafterarbeiten, 4) erforderlich
ist der Nachweis über den ersfolgreichen Besuch einer tech—
nischen Fachschule, über längere praktische Erfahrung in
Ausführung von Pflasterarbeiten und volle Selbijtständigkeit
in den für die Abnahme der Materialien nöthigen AÄuf—
messungen und Berechnungen, 5) 6 Monate, 6) duf Kün—
digung, 7) keine, 8) 1600 46, 9) nein, 10) die Bewerbungen
sind mit Lebenslauf und Zeugnissen, unter Angabe des
Zeitpunktes, zu welchem der Dienstantritt würde erfolgen
können, innerhalb 6 Wochen an das Stadt-Bau-Amt Tzu
Aachen einzureichen.
16. 2) 1. Oktober 1886, Bonn, Universitätskuratorium,
3) Hauswart des pathologischen Instituts, 4) Bewerber
muß verheirathet sein, Beaufsichtigung des Gebäudes und
seiner Umgebung, Besorgung und Heizung, Beleuchtung und
Reinigung des Gebäudes und des Inventars, Unterstuůtzung
des anatomischen Dieners und der Stellbvertretung in dessen
Abwesenheit, 5) 3 Monate, 6) auf dreimonatliche Kündi—
gung, 7) keine, 8) 780 A. und Dienstwohnung, 9) vor—
läufig nicht.
17. 2) 1. Dezember 1886, Bonn, Universitätskuratorium,
3) Pförtner und Nachtwächter bei der Sternwarte, 4) Be—
werber muß verheirathet sein; außer dem Pförtuerdienst
Aufsicht über die Gartenanlagen dem Publikum gegenüber,
Besorgung und Heizung, Beleuchtung und Reinigung der
Dienstlokale; nach dem Schlusse der nächtlichen Arbeiten
alle Thüren und Klappen zu verschließen; Bewerber muß
sich anständig zu benehmen wissen und bei allen mechanischen
Abeiten, als Aufstellen von Instrumenten ꝛc., Hilfe leisten
können, 5) 8 Monate, 6) auf 3monatliche Kündigung 7)
keine, 8) 660 48. und Dienstwohnung, 9) vorläufig nicht.
18. 2) sofort, Cöln, Königi. 15. Division, 8) katho—
lischer Divisions küster, 4) unbedingte Zuverläs sigkeit, Nüchtern⸗
heit, ehrbarer Lebenswandel und Lin in jeder Beziehung
anständiges Betragen, 5) 8 Monate, 6) auf Lebenszeit, 7)
keine, 8) 1000 M. Gehalt, 180 M. Servis und 180 .0
Wohnungsgeldzuschuß, 9) nein, 10) Bewerbungen sind an
die 15. Division oder an den Divisionspfarrer Schotten
in Cöln einzureichen.
19. 2) 1. November 1886, Deutz, Pahnpostamt Nr. 9,
Ober-Postdirektion Cöln (Rhein), 8) Postschaffner im Be—
gleitungsdienst, 4) Elementarschulkenntnisse, 5) 6 Monate,
5) .auf 4 wöchentliche Kündigung, 7) 400 M, kann durch
Gehaltsabzüge gebildet werden, 8) 800 M. Gehalt und 180 M
Wohnungsgeldzuschuß, 9) bis 1350 4
20. 2) 1. Oktober 1886, Ottweiler, Landrathsamt, 3)
sereisbote, 4) körperliche Rüstigkeit, gute Kenntnisse im
Lesen, Rechnen und Schreiben, namentlich eine geläufige
und deutliche Handschrift, 5) 6 Monate, 6) auf Kündigung,
7) keine, 8) 810 M. Anfangsgehalt und 108 M. Wohnungözeldzuschuß,
9) ja, das Gehalt steigt bis zu 10500 4, 10)
Bewerber haben sich unter Einreichung ihres Civildersorgungs⸗
scheins und der Führungsatteste bei dem Königl. Landraths⸗
amte in Ottweiler schristlich zu melden; dem Bewerbungsgesuche
ist ein selbstverfaßter und eigenhändig geschriebener
Lebenslauf beizufügen.
21) 2) 1. November 1886, Ründeroth, Postamt, Ober⸗
Postdirektion Cöln (Rhein), 3) Landbriefträger, 4) Elementar⸗
schulkenntnisse, 5) 6 Monate, 6) auf 4wöchentliche Kündi—
zung, 7) 200 A, kann durch Gehaltsabzüge gebildet werden,
8) 540 M. Gehalt und 60 Mb Wohnungsgeldzuschuß, 9)
bis 780 4
22. 2) 1. Oltober 1886, St. Johann (Saar), Bürger⸗
meisteramt, 8) Bürgermeisterei Amtsbote, 4) sehr gut zu
Fuß und pünktlich, 5) —, 6) ohne Kündigung mit sofortiger
Entlassung, 7) keine, 8) 720 M., 9) nein.
23. 2) 1. Oktober 1886, Trochtelfingen (Hohenzollern),
Postamt, 8) Landbriefträger, 4) Kenntnisse im Lesen, Schreiben,
Rechnen, körperliche Rüstigkeit, 3) 6 Monate, 6) auf 4wöchent
liche Kündigung, 7) 200 A, kann durch Besoldungsabzüge
gebildet werden, 8) 540 M. Gehalt und 60 A. Wohnungsgeldzuschuß,
9) Gehalt steigt bei längerer Dienstzeit bis
auf 780 44
Saarbrücken, den 6. September 1886.
Der Königliche Landrath Dr. von Voß.
Das Tränken der Kälber
bespricht ein erfahrener Landwirth in der „Schweiz. Milchztg.“
and erörtert dabei folgende wichtige Punkte. Er ist zu der
lleberzeugung gekommen, daß es das Beste ist, das neu—
zeborene Kalb von der Kuh zu entfernen, sobald sie das—
elbe trocken geleckt hat, denn es treten nicht selten Miß—
tände ein, wie z. B. eine Euterentzündung der Mutter,
welche das Tränken sehr erschwert; selvst bei Erstlingen
dürfte dieses Verfahren vorzuziehen sein, da das von man—
chen Seiten so sehr betonte Aufsaugen der Zitzen mehr auf
Einbildung beruht und bei den Untugenden der Kälber mit
Befahren verbunden ist. Man lasse sich hier nicht von
einem Gefühle leiten, das wie Thierfreundlichkeit aussieht,
in der That aber nur Grausamkeit nund Thierquälerei wäre;
man bringe das Kalb alsbald ruhig in einen abgesonderten
Raum, und man darf sich überzeugt halten, für Kuh und
Kalb am besten gesorgt zu haben.
Sollen die Kälber gemästet werden, so empfehlen sich
Stalleinrichtungen, wie solche in den Centrifugenmolkereien
Mecklenburgs und Holsteins getroffen sind, wo die Kälber
mit Magermilch gemästet werden und nach großen Städten,