Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Durch Erlaß des Herrn Ober-Präsidenten der Rhein⸗
provinz vom 31. v. Mts. ist dem Vorstande der Lokal⸗
Abtheilung Trier des landwirthschaftlichen Vereins für
Rheinpreußen die Erlaubniß ertheilt worden, bei Gelegen⸗
heit der im Herbste d. Is. stattfindenden General-Versamm-—
lung dieses Vereins in Trier eine öffentliche Ausspielung
von Zuchtstieren und landwirtschaftlichen Geräthen zu ver⸗
anstalten und die auszugebenden Loose in dem Bereiche der
Rheinprovinz abzusetzen.
Trier, den 11. August 1886.

Des Kaisers und Königs Majestät haben mittelst
Allerhöchster Ordre vom 28. v. Mts. der Willibrordi⸗Kirchen—
bau⸗Commission zu Wesel, Regierungsbezirk Düsseldorf, auf
die Dauer von vier Jahren die Allerhöchste Genehmigung
zu einer Prämien-Collekte, deren Reinertrag zum Ausbau
des Thurmes und zur Vollendung der Restauration der
Willibrordi-Kirche bestimmt ist, sowie zum Vertriebe der
Loose im ganzen Umfange des Preußischen Staates nach
Dem nachfolgenden Plane zu ertheilen geruht.
Trier, den 11. August 1886
Plan der Prämien⸗Kollekte zum Ausbau des Thurmes und zur Vollendung
der Restauration der Willibrordi⸗Kirche.
8 1. Unter den nachstehenden Begingungen wird der
Willibrordi-Kirchenbau-Kommission zu Wesel auf die Dauer
don 4 Jahren die Genehmigung zu eiuner Prämien⸗-Kollekte,
deren Reinertrag zum Ausbau des Thurmes und zur Vol—
lendung der Restauration der Willibrordi-Kirche bestimmt
ist, sowie zum Vertriebe der Loose im ganzen Umfange des
königreichs Preußen gewährt.
82 Jede Ziehung der Prämien-Kollekte besteht aus
30 000 Loosen, die in fortlaufenden Nummern ausgefertigt
werden und mit einem besonderen Stempel, den Facsimile's
der Unterschriften zweier Mitglieder der Kommission und
des Rendanten der Willibrordikirchenbaukasse versehen und
zußerdem aus einem sogenannten Ausschnittregister ausge—
schnitten sind.
Der Preis des einzelnen Looses beträgt 8 Mark.
z 3. Die Prämien dieser Kollekte bestehen:
a. in einem Hauptgewinn von 40000 M.
d. in einem Hauptgewinn von 10000,
d. in einem Gewinnn von 5000 ,
J. in drei Gewinnen von je 3000 M. 9000 ,
s. in sechs Gewinnen von je 1000 M. 6000
f. in zehn Gewinnen von je 500 M. 5000 ,
g. in dreißig Gewinnen von je 300 M. 9000 ,
b. in hundert Gewinnen von je 100 M. 10000,
i. in zweihundertfünfzig Gewinnen von
je 50 M.
k. in vierhundertfünrzig Gewinnen von
je 30 M.

12500,

13500,
Summa 120000 M.
F 4. Was nach Abzug der vorstehenden Gesammt⸗
summe der Prämien von 120000 M. und der Vertriebs⸗
und sonstigen Unkosten üdrig bleibt bildet den der Willibrordi⸗
irchbaukasse zufließenden Reinertrag.
8 5. Die Ziehung der Prämien erfolgt jährlich in
der Regel in der ersten Hälfte des Monats Juni und zwar
die nächste im Juni 1887 am Sitze der Willibrordikirchbau⸗
Kommission zu Wesel. Die Ziehung geschieht öffentlich
durch Waisenknaben im Beisein und unler Aufsicht eines
Kommissars der Königlichen Regierung, von wenigstens 5
Mitgliedern der Willibrordikirchbaukommission und unter

Zuziehuug eines Notars mit Zeugen. Ziehungstag, Stunde
ind Ort werden vorher in Zwischenräumen von 8 Tagen
venigstens drei Mal im „Deutschen Reichs- und Königlich
Preußischen Staatsanzeiger“, in der ‚Kölnischen Zeitung“
und der „Weseler Zeitung“ bekannt gemacht, der Ziehungs—
tag selbst auch im Loose angegeben.
Sollten bis zum Ziehungstage nicht wenigstens drei
Fünftel sämmtlicher Loose, also nicht 48000 Loose abge—
setzt sein, so ist die Willibrordikirchbau-Kommission befugt,
den Ziehungstag bis nach erreichtem Absatz dieser Summe
zu verlegen. Dieselbe hat aber alsdann diese Verlegung
in den erwähnten Blättern drei Mal von acht zu acht
Tagen bekannt zu machen. Die Ziehung erfolgt aus zwei
Gluͤcksrädern, wovon das eine die sämmtlichen Loosnummern
(J1 bis 80000), das andere die sämmtlichen Gewinne, die
Zahl der vorhandenen Prämien in Geld entsprechend enthält.
Auf die Ziehung einer Loosnummer aus dem ersten
Glücksrade folgt jedesmal die Ziehung eines Gewinnes aus
—WMMe
die unmittelbar vor ihm gezogene Loosnummer fällt. Sind
alle Gewinne gezogen, so bilden die ührigen in dem ersten
Blücksrade zurückgebliebenen Loosnummern die Nieten und
alle mit diesen im Rade zurückgebliebenen Nummern be—
zeichneten Loose sind werthlos.
Ueber das ganze Geschäft der Ziehung wird eine
notarielle Verhandlung aufgenommen, von den dabei An—
pesenden vollzogen und eine Ausfertigung derselben nach
Veröffentlichung in der Weseler Zeitung im Archive der
evangelischen Gemeinde zu Wesel hinterlegt.
86. Auch die Nummern der nicht abgesetzten Loose
verden in das eine Slücksrad mit eingezählt. Alle auf
olche nicht abgesetzte Loose fallenden Gewinne fließen der
Willibrordikirchbau⸗Kasse zu.
8 7. Die gezogenen Nummern der gewinnenden Loose
mit den darauf gefallenen Prämien werden in den im 838
zenannten Blättern drei Mal, sofort nach der Ziehung und
hon drei und drei Wochen, bekannt gemacht.
g 8. Die Prämien werden sechs Wochen nach Been⸗
digung der Ziehung an den Inhaber der betreffenden Loose
gegen Aushändigung von der Willibrordikirchbau⸗Kasse zu
Wesel ausbezahlt.
89 Jedes Gewinnloos, welches binnen 6 Monaten
oom Tage der Ziehung nicht vorgezeigt und geltend ge—
macht worden ift, verliert mit Ablauf dieser Frist sein An—
recht auf Erhebung der Prämie, welche dem Willibrordi⸗
kirchbau⸗Fonds anheimfällt.
8 10. Die Berwaltung und Ausführung ist der Wil⸗
librordikirchbau-Commission überlassen.
Die Staatsregierung behält sich das Aufsichtsrecht
und die Anordnung aller Maßregeln vor, die sie für an—
gemessen erachtet.
Bekanntmachung wegen Ausreichung der Zinsscheine Reihe X zu den Schuld⸗
verschreibungen der Preußischen Staatsanleihe vom Jahre 1850 und 1852.
Die letzten Zinsscheine zu den Schuldverschreibungen
der Preußischen Staatsanleihe vom Jahre 18850 Reihe X
Nr. J1 bis 5 und vom Jahre 1852 Reihe XNr. 1bis7
über die Zinsen für die Zeit vom 1. Oktober 1886 bis
31. März 1889 bezw. bis 81. März 1890 werden vom 13.
September d. J. ab von der Kontrolle der Staatspapiere
hierselbst, Oranienstraße 92 unten rechts, Vormittags von
d bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn⸗ und Festtage und
der hisbten drei Geschäftstage jeden Monats, ausgereicht
werden.
            
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