Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Saarbrücker

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Nr. 4.

Bekanntmachungen der Central-Behörden.

Montag den 25. Januar

ISSG.

Konigliches Musik-Institut zu Berlin.
Das Königliche Musik-Institut zu Berlin hat den Zweck
junge Leute zu Organisten, Kantoren, Gesange und Mu⸗
sik⸗ Lehrern an Gymnasien und Schullehrer-Seminarien aus⸗
zubilden.
Die Lehrgegenstände desselben sind:
1) Unterricht im Orgelspiel,
2) Vortrag über die Construction der Orgel,
8) Unterricht im Klavierspiel,
4). Theorie der Musik, bestehend
a) in der Harmonielehre,
bp) g der Lehre vom doppelten Contrapunkt und der
uge,
5) Gesang⸗Unterricht,
6) Inftrumental- und Vokal⸗Uebungen zur Ausführung
klassischer Musikwerke.
Obgleich der Cursns nur ein Jahr währt, nämlich
von Ostern bis wieder Ostern, oder von Michaelis bis
wieder Michaelis, so wird doch nach Umständen auch eine
zweijährige Theilnahme an dem Unterricht in der Anstalt
gestattet. Die Bedingungen zur Aufnahme in das Institut
sind folgende:
1) ein Alter von wenigstens 17 Jahren;
2) daß der Aufzunehmende entweder ein Gymnasium bis
decunda besucht habe, oder mit dem Wahlfähigkets—
Zeugniß aus einem Schullehrer⸗Seminar entlassen sei
daß er die röthigen Vorkenntnisse in der Nruͤsik und
die erforderliche Fertigkeit im Kiavierspien habe;
daß, obgleich sämmtliche Unterrichts-Chegenstände un—
entgeltlich ertheilt werden, derselbe, die Kosten seines
Aufenthaltes in Berlin bestraiten könne;
daß derselbe außer den erforderlichen vorgenannten
Attesten einen von ihm selbst verfaßten Lebenslau
mit kurzer Erwähnung über seine Erziehung und Bil—
dung sowohl in wissenschaftlicher als musikalischen
Hinsicht 4 Wochen vor der Aufnahme an das König—
liche Ministerium der geistlichen und Unterrichts-An—
gelegenheiten einreiche, von welchem er den weiterer
Bescheid zu erwarten hat;
6) daß derselbe vor seiner Aufnahme in das Institut sich
einer Prüfung des Direktors unterziehe.
Schließlich ist noch zu bemerken, daß die Zahl der
ordentlichen Zöglinge des Instituts sich nur auf 20 er—
strecken darf, jedoch mit Genehmigung des Königlichen Mini,
steriums noch 6 angehenden Musikern, die nicht zu Organisten
und Kantoren sich ausbilden wollen, die Theilnahme an
den theoretischen Lectionen gestattet werden kann.
Anmeldungen zum Eintritt in das Institut sind vor
dem 1. August cr. einzureichen.
Trier, den 5. Januar 1886.

Warnung.
In Läden und Geschäften, welche als Lotterie-Komtor,
Lotterie-Einnahme oder Lotterie⸗Kollekte bezeichnet sind und
deren Inhaber sich als Lotterie-Einnehmer resp. Kollekteur
bezeichnen, werden Loose der Preußischen Klassen-Lotterie
and Autheilscheine auf solche Loose, oft unter Benennung
als Antheillose, für Preise angeboten, welche die im Lotterie—
plan bestimmten Preise sehr weit übersteigen und ferner
noch dadurch erhöht werden, daß in den Antheilscheinen selbst
die Verkäufer derselben hohe Gewinn-Abzüge für sich aus—
bedingen.
Die Antheilscheine begründen niemals Ansprüche an
die Lotterie Verwaltung auf Looseerneuerung und auf Ge⸗
winnzahluug.
Vielfache gerichtliche Verurtheilungen von Loosantheil—
schein Verkäufern haben herausgestellt, daß solche Verkäufer
zäufig hetrügerisch verfahren, indem sie die Loose, auf welche
sie Untheile verkaufen, nicht besizen oder auf wirklich be—
sessene Loose viel mehr Antheilscheine ausgeben, als der
Umfang ihres Loosebesitzes eclaubt, oder endlich indem sie
ihrerseits erhobene größere Gewinne unterschlagen und mit
denselben verschwinden.
Zur Unterscheidung der Loosautheilscheine von den
ichten Loosen machen wir darauf aufmerksam, daß die letz-—
leren stets einen Stempel mit der inneren Umschrift: „Kön.
Pr. Gen. Lotterie Direkt.“ und die gedruckte Unterschrift
Königl. Preuß. General-Lotterie-Direktion tragen.
Zur Unterscheidung zwischen den sich als „Lotterie—
Tinnehmer“ benennenden und ihr Geschäft als ,Lotterie Ein—
nahme“ oder „Lotterie-Komtor“ bezeichnenden Privat-Ver⸗
fäufern von Loosen einerseits und den Königlichen Lotterie—
Einnehmern andererseits aber machen wir darauf aufmerk—
sjam, daß die letztern allein als „Königliche Lotterie-Ein—
nahmen“ oder „Königliche Lotterie-Einnehmer“ sich nam—
haft machen.
Berlin, den 8. Juli 1882.
Königliche General⸗vLotterie⸗Direktion.
Dammas. Lilienthal.

Bekanntmachungen der Königl. Regierung.
Die für das Jahr 1886 aufgestellte Preußische Arznei—
axe ist in R. Gaertners Verlagsbuchhandlung (Hermann
Heyfelder) in Berlin erschienen und daselbst, sowie in allen
mländischen Buchhandlungen zum Preise von 1,20 Mk. zu
beziehen.
Trier, den 30. Dezember 18885.
            
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