Ecrscheint seden
Montag.
Saarbrücker
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den Kreis Saarbrücken.
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Kreis—
Amtliches Anzeigeblatt für
X . .
Montag, den 26. Juli
Bekanntmachungen der Königl. Regierung.
Der Herr Ober-Präsident der Rheinprovinz hat mit—
telst Erlasses vom 12. Mai d. Is. Nr. 4315 dem Pres—
hyterium der evangelischen Gemeinde Vallendar die Er—
aubniß ertheilt, behufs Deckung der noch fehlenden Bau—
kosten der evangelischen Kirche daselbst eine Hauskollekte
hei den evangelischen Bewohnern der Rheinprovinz bis zum
Schlusse dieses Jahres durch Abgeordnete abhalten zu
iassen.
Mit dem Einsammeln der Collekte im diesseitigen Be—
zirke ist Seitens des Presbyteriums der genannten Ge—
meinde der Pfarrer Hasenclever beauftragt worden.
Trier, den 5. Juli 1886.
Der Kreis-Bau-Inspektor Loebell zu Saarbrücken ist
durch Erlaß des Herrn Ministers der öffentlichen Arbeiten
hom 28. v. Mts. vom 1. August d. Is. ab in die Kreis—
dauinspektorstelle zu Hofgeismar versetzt und ist die Ver—
vwvaltung der dadurch zur Erledigung kommenden Kreisbau—
inspektorstelle zu Saarbrücken vom gedachten Tage ab dem
streisbauinspektor Koch zu Norden übertragen worden.
Trier, den 5. Juli 1886.
Unter der Firma Minerva, Retrocessions- und Rück—
dersicherungs-Gesellschaft ist in Coln eine Aktiengesellschaft
errichtet, deren Statut am 16. Jauuar d. J. ministeriell
genehmigt worden ist.
Zweck der Gesellschaft ist:
Retrocessionen, insbesondere von der Kölnischen Rück—
dersicherungsgesellschaft, zu übernehmen;
Rückversicherungen auf die von Gesellschaften und
Anstalten geschlossenen Versicherungen zu gewähren.
Diese Retrocessionen und Rückversicherungen sind je—
doch auf Feuersgefahr und auf die Gefahren des Land—
und Wassertransports beschränkt. Eine Ausdehnung des
Geschäfts auf andere Versicherungszweige kann, vorbehalt—
lich der staatlichen Genehmigung, auf Beschluß der Gene—
ralversammlung erfolgen.
Die erforderliche Eintragung in das Handelsregister
hat nach der, in der 5. Beilage der Nummer 112 des
deutschen Reichs- ꝛc. Anzeigers vom 12. Mai d. Is. ent⸗
haltenen Bekanntmachung des Amtsgerichts zu Köln vom
Sffenprit d. Is. stattgefuuden und ist der Geschäftsbetrieb
rröffnet.
Wir bringen vorstehendes in höherem Auftrage zur
allgemeinen Kenntniß.
Trier, den 8. Juli 1886.
Kon der im Jahre 1882 im Verlage von Heinrich
Stephanus hierselbst erschienenen, durch unsere Amtsblattsbekanntmachung
vom 2, Februar 1882 den Betheiligten
1886.
empfohlene Schrift des Königlichen Kreis-Wundarztes Dr.
Roller hierselbst
„die mikroskopische Untersuchung des Schweinefleisches
auf Trichinen und Finnen“
ist so eben in demselben Verlage eine zweite vermehrte und
verbesserte Auflage herausgegeben.
Die Polizeibehörden unseres Bezirkes werden beauf—
tragt, die amtlichen Fleischschauer auf dieselbe aufmerkfam
zu machen.
Trier, den 9. Juli 1886.
Dem Fräulein Catharina Mannes aus Reinig, gegen—
wärtig zu Wellen, im Kreise Saarburg wohnhaft, ist die
Erlaubniß, im Regierungsbezirk Trier als Erzieherin zu
ungiren, ertheilt worden.
Trier, den 9. Juli 1886.
Es wird hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht,
daß das bisherige Katasteramt Bithurg II nach Dudeldorf
verlegt ist, die Bezeichnung dieses Ortes führt und daß zu
demselben die Bürgermeistereien: Dudeldorf, Kyllburg, Mal—
berg und Speicher gehören.
Trier, den NInli 1886.
Der Herr Ober-Präsident der Rheinprovinz hat mittels
Erlasses vom 21. April d. Is. Nr. 3722 dem Vorstande
des Erholungshauses für Männer zu Godesberg die Er—
laubniß ertheilt, behufs Beschaffung der Mittel zum Neu—
»au eines Hauses eine Hauskollekte bei den evangelischen
Bewohnern der Städte Crefeld, Cöln, Düsseldorf, Düren,
Essen, Solingen, Lennep, Mühlheim a Rhein, Mühlheim
a Ruhr, Ruhrort, Cleve, Viersen, Aachen, Stolberg, Cob—
senz, Trier und Saarbrücken bis zum Schlusse dieses Jahres
durch Abgeordnete abhalten zu lassen.
Mit dem Einsammeln dieser Collekte find Seitens des
Vorstandes des Erholungshauses folgende Personen beauf—
tragt worden:
1. Realschuldirektor a. D. Ruter,
2. Pfarrer Axenfeld, beide aus Godesberg und
3. Franz Saßmannhausen aus Crefeld.
Trier, den 10. Juli 1886.
Der Firma Villeroy u. Boch zu Mettlach ist von uns
m Einverständnisse mit dem Herrn Provinzial-Steuer-Di—
rektor zu Cöln das Recht verliehen worden, auf der z. 8.
im Bau begriffenen festen Brücke über die Saar bei Mett—
jach zunächst während eines mit dem Tage der Uebergabe
der Brücke an den öffentlichen Verkehr beginnenden fünf⸗
sährigen Zeitraumes ein Brückengeld nach den Sätzen des
jsür die Merzig-Hilbringer Brücke Allerhöchst genehmigten
uifes vom 26. Juli 1878 für eigene Rechnung zu er—
heben.