Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Eacheint jeden
Pontag.

Saarbrücker

Insertions⸗
gebühren:
die 4 gespalten
Petitzeile
oder
deren Raum
R 10 Pfg.
den Kreis Saarbrücken. J—

bonnements⸗
preis:

ährlich 2 Mark
sowohl hier als
uswärts bei den
Postanstalten.

Kreis—

Amtliches Anzeigeblatt für

Vr. 27.

Montag, den 5. Juli

I1886.
Coblenz eine Prüfung stattfinden. Zu dieser Prüfung wer—
den zugelassen: *
1. Bewerberinnen, welche bereits die Befähigung zur Er—
theilung von Schulunterricht vorschriftsmäßig nach—
gewiesen haben;
sonstige Bewerberinnen, wenn sie eine ausreichende
Schulbildung nachweisen, und wenn sie am Tage der
Prüfung das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Die Anmeldung erfolgt spätestens vier Wochen vor
dem Prüfangstermine bei dem Provinzial⸗-Schul⸗
kollegium.
Der Anmeldung sind beizufügen:
von solchen, welche bereits eine Prüfung als Lehre—
rinnen bestanden haben:
1. das Zeugniß über diese Prüfung;
2. ein amtliches Zeugniß über ihre bisherige Thätig
keit als Lehrerin;
b. von den übrigen Bewerberinnen:
1. ein selbstgefertigter, in deutscher Sprache abgefaßter
Lebenslauf, auf dessen Titelblatte der vollständige
Name, der Geburtsort, das Alter, die Konfession,
der Wohnort der Bewerberin und die Art der ge—
wünschten Prüfung (ob fur mittlere und höhere
Mädchenschulen oder für Volksschulen) anzugeben ist:
2. ein Tauf. bezw. ein Geburtsschein;
3. ein Gesundheits-Attest, ausgestellt von einem Arzte,
der zur Führung eines Dienstsiegels berechtigt ist;
4. ein Zeugniß über die von der Bewerberin erwor—
bene Schulbildung und die Zeugnisse über die etwa
schon abgelegte Prüfung als Turnlehrerin, Zeichen—
lehrerin u. s. w.
ein Zeugniß über die erlangte Ausbildung als
Handarbeitslehrerin;
ein amtliches Führungszeugniß, ausgestellt von
einem Geistlichen oder von der Ortsbehörde.
Bei dem Eintritte in die Prüfung haben die Be—
werberinnen wohlgeordnet und im Verschluß die
folgenden Arbeiten vorzulegen:
einen neuen Strumpf, gezeichnet mit zwei Buchstaben
und einer Zahl in Gitterstich, dazu ein angefangenes
Strickzeug;
ein Häckeltuch mit 70 bis 90 Maschen Anschlag,
welches mehrere Muster enthält und mit einer ge—
häckelten Kante umgeben ist;
c. ein gewöhnliches Mannshemd (Herren-Nachtshemd);
d. ein Frauenhemd;
o. einen alten Strumpf, in welchem ein Haken neu ein—
gestrickt und eine Gitterstopfe sowie ein Strickstopfe
ausgeführt ist;
vier bis sechs kleine Proben von verschiedenen mittel—
keinen Stoffen, wie dieselben im Hausstande vorzu—

Bekanntmachung der Central-Behörden.

Die am 1. Juli 1886 fälligen Zin sscheine der
Preußischen Staatsschulden werden bei der Staats—
schulden-Tilgungskasse — W. Taubenstraße 29 hierselbst
—, bei der Reichsbank- Hauptkasse sowie bei den früher
zur Einlösung benutzten Königlichen Kassen und Reichsbank—
anstalten vom 24. d. Mts. ab in den gewöhnlichen Ge—
schäftsstunden eingelöst.
Die Zinsscheine sind, nach den einzelnen Schuldgat—
lungen und Werthabschnitten geordnet, den Einlösungsstellen
mit einem Verzeichniß vorzulegen, welches die Stuͤckzahl
und den Betrag für jeden Werthabschnitt angibt, aufge—
rechnet ist und des Einliefernden Namen und Wohnung er—
iichtlich macht.
Wegen Zahlung der am 1. Juli fälligen Zinsen für
die in das Staatsschuldbuch eingetragenen Forderungen
bemerken wir, daß die Zusendung dieser Zinsen mitiels
der Post sowie ihre Gutschrift auf den Reichsbank- Biro—
konten der Empfangsberechtigten zwischen dem 17. Juni
And 8. Juli erfolgt; die Baarzahlung aber bei der
Staatsschulden-Tilgungskafsesam 17. Juni, bei
den Regierungshauptkafsen am 24. Juni und bei
den mit der Annahme direkter Staatssteuern außerhalb
Berlins betrauten Kassen am 1. Juli beginnt.
Die Staatsschulden-Tilgungskasse ist für die Zinszahlungen
 werktäglich von 8bis 1 Uhr mit Ausschluß
des vorletzten Tages in jedem Monat, am letzten Monats—
tage aber von 11 bis 1 Uhr geöffaet.
Die Inhaber Preußischer Konsols ersuchen wir, von
den durch uns veröffentlichten „Amtlichen Nachrichten über
das Preußische Staatsschuldbuch“ Kenntniß zu nehmen, von
welchen die vervollständigte zweite Ausgabe soeben erschienen
und durch jede Buchhandlung für 306 Pfennig oder von
dem Verleger J. Guttentag (B. Collin) in Berlin durch die
Post für 45 Pfennig franko zu beziehen ist.
Das Staatsschuldbuch kann vom l. Juli1886
absowohl vonden Besitzern 893 prozentiger wie
oon denen 4prozentigerKonsols benutzt werden.
Berlin, den 4. Juni 1886.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Sydow.

Bekanntmachungen der Provinzial-Behörden.
In Gemäßheit der unter dem 22. Oktober 1888 er—
lassenen Prüfungs-Ord nung für Lehrerinnen der weiblichen
Handarbeiten, welche sich im Centralblatte für die gesammte
Unterrichts- Verwaltung in Preußen Jahrgang 1888 Seite
737 u. f. abgedruckt findet, wird am 28. Oktober d. J. in
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.