Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Reife versehen sind, zugleich nachzuweisen vermögen, daß
sie sich durch vorzügliche Leistungen und hervorragende
Fähigkeiten ausgezeichnet haben.
Bewerber um das vom 1. Oktober d. J. ab zu ver—⸗
Jebende Stipendium werden aufgefordert, ihre desfallsigen
Gesuche an diejenige Königliche Regierung resp. Landdroftei
zu richten, deren Verwaltungsbezirke sie ihrem Domizil nach
angehören.
Dem Gesuche sind beizufügen:
1) der Geburtsschein,
2) ein Gesundheitsattest, in welchem ausgedrückt sein
muß, daß der Bewerber die körperliche Tüchtigkeit
für die praktische Ausübung des von ihm erwählten
Bewerbes und für die Anstrengungen des Unterrichts
in der Anstalt besitze,
3) ein Zeugniß der Reife von einer zu Entlassungsprü—
fungen berechtigten Gewerbe- oder Realschule oder
von einem Eymnasium,
4) die über die etwaige praktische Ausbil dung des Be—
werbers sprechenden Zeugnisse,
5) ein Führungs-Attest,
5) ein Zeugniß der Ortsbehörde resp. des Vormundschaftsgerichts
 über die Bedürftigkeit mit spezieller Angabe
der Vermögensverhältnisse des Bewerbers,
7) die über die militärischen Verhältnisse des Bewerbers
sprechenden Papiere, aus welchen hervorgehen muß,
daß die Ableistung seiner Militärpflicht keine Unter—
brechung des Unterrichts herbeiführen werde,
)) falls der Bewerber bereits Studirender der Gewerbe—
Akademie bezw. der III. und IV. Fach-Abtheilung der
hiesigen Königlichen technischen Hochschule ist, ein von
dem Rektor der Anstalt auszustellendes Attest über
Fleiß, Fortschritte und Fähigkeiten des Bewerbers.
Berlin, den 24. Mai 1886.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal
Angelegenheiten.
Im Auftrage: Greiff.

Für die Prüfung als Vorsteher an Taubstummenan—
stalten ist Termin auf Donnerstag, den 19. August d. J.
und folgende Tage anberaumt worden. Die Vrüfung
findet zu Berlin statt.
Die Meldungen zu derselben sind bis zum 1. Juli d.
J. bei demjenigen Königlichen Provinzial-Schulkollegium,
in dessen Aufsichtskreise der Bewerber angestellt oder be—
schäftigt ist, bei Einreichung der in 85 der Prüfungsordaung
 vom 11. Juni 1881 bezeichneten Schriftstücke anzu—
hringen; Bewerber, welche nicht an einer Taubstummenan—
stalt in Preußen thätig sind, können ihre Meldungen unter
Führung des Nachweises, daß solche mit Zustimmung ihrer
Vorgesetzten erfolge, bis zu dem angegebenen Termine un⸗
mittelbar an mich richten.
Berlin, den 1. Juni 1886.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗
Angelegenheiten.
Im Auftrage: de la Croix.
Bekanntmachungen der Königl. Regierung.
Die Kreis-⸗Thierarztstelle des Kreises Saarbrücken ist
nn Folge Ablebens des seitherigen Inhabers derselben er—
edigt.

Bewerber um diese Stelle wollen sich, unter Beifügung
eines Lebenslaufes und der erforderlichen Zeugnisse, inner—
halb vier Wochen bei uns melden.
TDrier, den 17. Mai 1886.

Auf Grund des 8 11 des Gesetzes über die Polizei
Verwaltung vom 11. März 1850 (Gesetz-Sammlung S
262) wird zur Ergänzung der Feuerordnung für den Regie—
rungsbezirk Trier vom 2. Juni 1837 (Amtsblatt S. 200
für den Umfang der Gültigkeit derselben folgende
Polizei-Verordnung
erlassen:
8 1. Neben den in 8 80 der Feuerordnung vom 2
Juni 1837 (Amtsblatt S. 200) vorgesehenen Brandcorpe
dürfen auch „freiwillige Feuerwehren“ errichtet werden.
Dieselben haben sich jedoch den Anordnungen der nach 8
85 der vorangeführten Feuerordnung mit der Leitung des
Feuerlöschwesens au der Brandstätte betrauten Organe zu
unterstellen.
8 2. An die Stelle von Brandcorps können „frei⸗
willige Feuerwehren“ nur auf Grund einer von der zustän—
digen Ortspolizeibehörde zu erlassenden Polizei-Verordnung
treten. Eine solche Polizei-Verordnung darf nur erlassen
werden, wenn die betreffende freiwillige Feuerwehr durch
ein von jener Behörde unter Zustimmung des Landrathes
genehmigtes Statut die Uebernahme der entsprechenden Ver—
pflichtungen und ihre militärische Organisation nachgewiesen
hat.
Trier, den 5. Juni 1886.

Bekanntmachungen anderer Behörden.

Bekanntmachung.
Der unterm 27. März 1882 gegen den Bergmann
Heinrich Büch und dessen Ehefrau Louise geb. Baches zr
Dudweiler erlassene Steckbrief, wird hierdurch erneuert.
Saarbrücken, den 12. Juni 1886.
Königliche Staatsanwaltschaft.
Pattberg.

Bekannimachung.
Der unterm 30. Oktober 1885 gegen den Tagelöhner
Nikolaus Eich aus St. Johann erlassene Steckbrief, wird
hiermit als erledigt zurückgezogen.
Saarbrücken, den 15. Juni 1886.
Königliche Staatsanwaltschaft.

Bekanntmachung.
Der von mir unterm 1. Juni 1886 gegen den Kessel—
schmied Ludwig Johann Lay zu Saarbrücken erlassene Steck
brief wird als erledigt zurückgezogen.
Saarbrücken, den 15. Juni 1886.
Der Konigliche Untersuchungsrichter.
Dr. Schneider.

Bekanntmachung des Landraths-Amtes.
Das Aushebungs-Geschäft wird im laufenden Jahre
nach nachstehendem Plane an den bezeichneten Tagen vor
            
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