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Bekanntmachung.
Der unterm 25. März 1882 gegen den Schieferdecker
Heinrich Furst aus St. Johann erlassene Steckbrief wird
dierdurch erneuert.
Saarbrücken, den 5. Juni 1885.
Der Erste Staatsanwalt.
Bekanntmachung.
Die unterm 3. Juni 1888 erlassene Bekanntmachung,
betreffend den 2 Jahre alten Alfred Ebner, Sohn des
Schiffers Anton Ebner aus Kemps wird hiermit als er—
edigt zurückgezogen.
Saarbrücken, den 9. Juni 18885.
Der Erste Staatsanwalt.
An hiesiger städtischen Volksschule wird zum 1. Ok—
tober er. die Stelle der Handarbeitslehrerin vakant. Das
Gehalt beträgt 760 Mk. und 160 Mk. Wohnungsgeld. Be—
werberinnen, welche das Examen für Handarbeitslehrerinnen
destanden haben, wollen ihre Meldungen nebst den Ab—
schriften der Zeugnisse bis zum 20. Juni cer. bei dem städ—
tischen Schulrektor, Herrn Jungk einreichen.
Saarbrücken, den 30. Mai 1885.
Der Bürgermeister,
Feldmann.
Die nach meiner Bekanntmachung vom 5. d. M. unter
dem Schafbestande der Wittwe Dryander hierselbst ausge—
hrochene Räude ist wieder erloschen.
Saarbrücken, den 10. Juni 1885.
Der Bürgermeister,
Feldmann.
Saarbrücker evangel. Lehrer-Wittwen- und Waisen⸗
Kasse. Die diesjährige Generalversammlung der Saarbrücker
vangel. Lehrer-Wittwen- und Waisen-Kasse findet statt am
Samstag, den 27. d. Mts., Nachmittags 283 Uhr zu Dud⸗
weiler im Hotel Zix.
Tagesordnung: Bericht über den Stand der Kasse und
Rechnungsablage.
Dudweiler, den 1. Juni 1885.
Der Vorstand:
K. Specht, Hauptlehrer.
Auszug aus der Vacanzenliste
für Militair⸗Anwärter.
Die Liste enthält der Reihe nach folgende Mittheilungen:
) Laufende Nummer. 2) Die Vacanz tritt ein: wann? wo? bei
velcher Behörde? 8) Nähere Bezeichnung der Stelle. 4) Bezeichnung
)»er Anforderungen, welche an die Bewerber gestellt werden. 5) Dauer
der etwa der Anstellung vorangehenden Probezeit. 6) Ob die An⸗
tellung auf Lebenszeit oder auf Kündigung erfolgt. 7) Betrag der
uu bestellenden Kautiion und ob dieselbe durch Gehaltsabzüge gedeckt
werden kann. 8) Einkommen der Stelle. 9) Ob Aussicht auf Ver⸗
hesserungen vorhanden. 10) Bemerkungen.
12. 2) sofort, Aachen, Königl. Straf- und Arrestanstalt,
3) Gefangenaufseher, geistige und körperliche Frische und
Rästigkeit, muß geläufig lesen und schreiben können, 5) in
der Regel 6 Monate, 6) auf Kündigung, 7) keine, 8) während
der Probezeit jährlich 90) M. fixirte Remuneration; bei
der definitiven Anstellnug jährlich M00 MA. Gehalt und daneben
210 4. Miethsentschädigung oder freie Dienstwohnung, 9)
das Gehalt steigt bei eintretenden Vacanzen nach Maßgabe
der Anciennetät des Aufseherpersonals bis auf jährlich 1200 M..
2. 2) 1. August 1885, Cöln, Armendeputation, 8)
Buchführer bei der Sparkasse, 4) körperliche Rüstigkeit, schöne
Handschrift und große Gewandtheit im Rechnen, 5) 6 Mo—
nate, 6) auf 3monatliche Köndigung, 7) keine, 8) 1200 M.,
9) ja, 10) Berwerbungen sind bis 15. Juli 1885 einzu—
reichen.
3. 2) 1. September 18885, Dülken, Bürgermeisteramt,
3) Nachtwächter und Feldhüter, 4) ausreichende Schulkenntnisse,
Energie, Nüchternheit und körperliche Rüstigkeit, nament⸗
lich für den Nachtdienst, 5) 6 Monate, 6) auf 3monatliche
Kündigung, 7) keine, 8) 900 Mb, 9) nein.
4. 2 18. Juni 1885, Düren, Bürgermeisteramt, 8)
Nachtwächter, 4) muß körperlich rüstig sein, gut sehen,
ordentlich lesen und schreiben können, 5) keine 6) auf
14tägige Kündigung, 7) keine, 8) 1,80 4 täglich, 9) ja,
nach einem Jahr bei tadelloser Führung 1,90 A. und nach
1 Jahren 2 AM, täglich.
5. 2) 1. Juli 1885, Trier, Königl. Regierung, 8)
2ter Regierungs Kanzleidiätar, 4) gefaͤllige und fertige
Kanzleischrift ist erforderlich, das tägliche Arbeitspensum be⸗
rrägt 8 Bogen Kanzleischrift nach den Bestimmungen des
Kanzleireglements, 8) keine, 6) auf Kündigung, 7) keine 8)
1500 M. jährliche fixirte Diäten, welche in monatlichen Raten
postnumerando gezahlt werden, 9) je nach dem Eintritt von
Vacanzen in den Stellen der etatsmäßigen Regierungs—
kanzlisten ist Aussicht auf Beförderung zum etatsmäßigen
Regierungskanzlisten vorhanden.
6. 3) bereits eingetreten, Trier, Königl. Regierung,
3) Bureaureinigen, 4) Besorgung der Reinigung der Ge⸗
schäftslokale im Regierungsgebäude, Kehren der Straße vor
emselben, Reinigen und Füllen der Lampen, Waschen der
Handtücher, sowie Besorgung des extraordinären Geldtrans—
hortes der Regierungs-Hauptkasse von und nach dem Post⸗
Jebäude; die Beschaffung der zu diesen Verrichtungen er—
forderlichen Utensilien und Materialien liegt dem Stellennhaber
ob, 8) keine, 6) auf 3monatliche Kündigung, 7)
—V—
lich für Besorgung des extraordinären Geldtransportes von
und nach dem Postgebäude, Summa 1044 4. jährlich, 9)
nein.
Saarbrücken, den 156. Juni 1886.
Der Königliche Landrath Freiherr von Richthofen.