Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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lit. C. No.
C.
c.
0
Lit.

1000 Mk.
1000,
1000,
000,
O00 Mk.
13008,
2008
10000,
3132, 1000
243,, 500,
XIII. Reichsanleihe von 1879.
Dit. C. No. 11054 über 1000 Mk.
Berlin, den 4. April 1885.
. 8)
Königliche Kontrolle der Staatspapiere.
Arndt. Loose. Gebhardt.

Bekanntmachung der Königl. Regierung.

Die Beigeordneten Schömann in Völklingen und Hup—
dert in Fürstenhausen sind von dem Herrn Ober-Präsidenten
der Rheinprovinz zu Stellvertretern des Standesbeamten
—D00
Amts-Bezirks ernannt worden.
Trier, den 22. April 1885.

Bekanntmachungen anderer Behörden.
Mittwoch, den 12. August d I. von 9 Uhr Vor—
mittags ab sollen hierselbst ungefähr 80 Gestütpferde, be—
tehend aus Mutterstuten, vierjährigen Hengsten, Wallachen
ind Stuten und jüngeren Fohlen, meistbietend gegen Baar—
zahlung verkauft werden.
Sämmtliche vierjährigen und älteren Pferde sind mehr
oder weniger geritten. Die zum Verkauf kommenden ge—
rittenen Pferde werden am 10. und 11. August von 7 bis
10 Uhr Morgens unter dem Reiter, sowie sämmtliche von
tbis 6 Uhr Nachmittags auf Wunsch an der Hand gezeigt.
Listen über die zum Verkauf kommenden Pferde werden
am 5. August zum Versandt ꝛc. fertig gestellt sein und auf
Wunsch zugeschickt werden.
Für Personenbeförderung zu den bezüglichen Zügen
»on und zum Bahnhof Trakehnen wird am 10. 11. und
2. August gesorgt sein.
Eine zweite Auktion von Gestütpferden im Herbst findet
nicht statt.
Trakehnen, den 18. April 1888.
Der Landstallmeister
von Dassel.

Bekanntmachung.
Die unterm 5. März d. J. erlassene Bekanntmachung,
petreffend den Knaben Karl Jost, Sohn des Hüttenarbeiters
Thristian Jost. aus Schiffweiler. wird hiermit als erledigt
zurückgezogen.
Saarbrücken, den 12. Mai 18853.
Der erste Staatsanwalt.
Pattberq.

Rekanntmachung.

Die für den Pferdebestand des Ziegeleibesitzers Adolph
Dichler dahier unterm 25. Oktober 1884 andgeordnete Bann—

perre wird hiermit aufgehoben, was ich in Gemäßheit des
3 55 al. 3 der Instruktion zum Reichsgesetze vom 23. Juni
1880, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Vieb—
seuchen, zur öffentlichen Kenntniß bringe.
Malstatt-Burbach, den 9. Mai 18885.
Der Bürgermeister.
Meyer.

Die jährliche General-Versammlung der Sterbekäasse
der evangel. Lehrer des Kreises Saarbrücken findet:
am Samstag, den 30. Mai cer.
Nachmittags 3 Uhr,
im Café Schuhmann in Saarbrücken statt.
Tagesordnung:
l. Rechnungsablage pro 1884
2. Neuwahl des Vorstandes.
Der Vorstand.

Bekanntmachungen des Landraths-Amtes
Im Laufe dieses Sommers — etwa vom 1. Mai ab —
verden im Regierungsbezirk Trier bezw. im hiesigen Kreise
rigonometrische Vermessungen unter Leitung des Chefs der
rogonometrischen Abtheilung der Landes Aufnahme Oberst
Schreiber à la suite des Generalstabes der Armee zur Aus—
sjührung gelangen.
Da für das Gelingen dieses gemeinnützigen und mühe—
pollen Unternehmens aber die Mitwirkung der Behbörden,
Gutsherrschaften, der Grundeigenthümer und Einsassen, so—
wie der Prediger und Offizianten des Kreises ersorderlich
ist, so werden die Behörden und genannten Personen hier—
durch aufgefordert, diese Allerhöchst befohlene Absicht um
so mehr kräftig zu unterstützen, als die zu verlangenden
üäberhaupt nicht lästigen Hülfeleistuzgen in der Regel nur
ein bis zwei mal für einen Ort erforderlich sein werden.
Diese dem Herrn Oberst Schreiber und den ihm unter—
gebenen Dirigenten, Offizieren, Trigonometern und Hülfs—
krigonometern zu gewährenden Hülfsleistungen besteben vor—
züglich in Folgendem:
1. Bei Besteiguug der Kirchthürme und anderer er⸗
habener Orte, wenn es verlangt wird, einen oder zwei der
umliegenden Gegend kundige Leute mitzugeben, welche die
entferuten sichtbaren Ortschaften zuverlässig zu benennen
wissen.
2. Die zur Besteigung der Thürme und zur Eröffnung
yvon Aussichten etwa nöthigen Austalten zu gestatten. Die
Königlichen Forstbeamten werden angewiesen, bei den zur
Gewinnung von Durchsichten unumgänglich nöthig werdenden
Durchhauen förderliche Unterstützung zu leisten.
3. Bei Besichtigung der Gegenden auf Verlangen
Führer, zum Transporte und zur Bewachung von Instru⸗
menten, sowie zu anderweitig nothwendigen Arbeiten und
zu Botengängen geeignele Leute gegen ortsübliche Zablung
zu gestellen.
4. Bei Quartierwechseln oder sonstigen dienstlichen
Veranlassungen haben die Ortsobrigkeiten dem Herrn Oberst
Schreiber und den ihm untergebenen Dirigenten, Offizieren,
Trigonometern und Hülfstrigonometern auf Verlangen
Micthsfuhrwerke gegen eine billige, die ortsüblichen Preise
nicht überschreitende Vergütigung, die sofort baar bezahlt
werden wird, zu beschaffen und überhaupt für ein schnelles
und sicheres Fortkommen zu sorgen.
            
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