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13. Die Polizeibehörden und deren Organe sind be⸗
ingt, jederzeit von den Geschäftsbüchern des Gesindever—
miethers (Stellenvermittlers) und von den den Gewerbe—
hetrieb desselben betreffenden Schriftstücken Einsicht zu nehmen.
Der Gesindevermiether ist verpflichtet, den damit be—
trauten Beamten auf Verlangen seine Geschäftsbücher und
die gesammten auf seinen Gewerbebetrieb bezüglichen Schrift—
stücke vorzulegen oder zu verabfolgen, sowie jede gewünschte
Auskunft über den Geschäftsbetrieb wahrheitsgetreu zu er—
theilen.
14. Personen, welche die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten
und bei Behörden wahrzunehmender Ge—
schäfte, insbesondere die Abfassung der darauf bezüglichen
schriftlichen Aufsätze gewerbsmäßig betreiben sowie die ge—
werbsmäßigen Vermitlelungsagenten für Immobiliarverträge,
Darlehen und Heirathen sind verpflichtet, den zuständigen
Bolizeibehörden und deren Organen auf Erfordern ihre
Geschäftsbücher und die gesammten auf ihren Geschäftsbe—
trieb bezüglichen Schriftstücke zur Einsicht vorzulegen und
den betreffenden Beamten jede auf den Geschäftsbetrieb be—
zügliche Auskunft wahrheitsgetreu zu ertheilen.
15. Denjenigen vorstehend aufgeführten Gewerbetrei—
benden, die auf Grund früherer Vorschriften Geschäftsbücher
zu führen verpflichtet sind, welche den gegenwärtigen Vor—
schriften nicht entsprechen, kann auf Antrag von der zu—
ständigen Polizeibehörde die Weiterbenutzung dieser Sücher
bis zum Abschluß derselben widerruflich gestattet werden,
sofern daraus Unzuträglichkeiten nicht zu besorgen sind.
Die Bücher sind vor dem Gebrauch in Gemäßheit der Nr.
1 von der Polizeibehörde abzustempeln.
Berlin, den 18. März 1885.
Fuür den Minister für Handel und Gewerbe.
v. Boetticher.
4. Schema für das Geschäftsbuch der Trödler und der Kleinhändler mit Garnabfällen ꝛc.
8
*
—
*
2
7
*8*
—
3
Gegenstand.
Tag
des
Ein⸗
kaufs.
Des Verkäufers
Name. Stand.
Wohnort
Wohmnung.
Ein«
kaufs⸗
preis.
Tag
des
Ein⸗
kaufs.
Des Käufers
Name. Stand.
Wohnort
Wohnung.
Ver⸗
kaufs⸗
yreis.
Bemerkungen.
414
—B
J
*
S. Schema zu dem Geschäftsbuch der Gesindevermiether und Stellenvermittler für die stellungsuchenden Versonen.
*
*
5
*
*
7
—
—
Des Stellungsuchenden
Tag
der Vor⸗
Mel⸗ und
dung. Zu⸗ 8*
name .
Des letzten!
Dienst⸗
Ge⸗ Auf⸗ nnName)
ent⸗Stand
j —
burts halts⸗ Wohnort,
ort. ort. Wohnung)
7
Art
der
gesuchten
Stellung
Zeit⸗
punkt, für
welchen
die
Stelle
gesucht
wird.
Betrag
des
bean⸗
vruchten
Lohns
Bei nachgewie—
sener Stellung
des * Zeit
Dienstherrn/ des
Name, Dienst
Stand, an⸗
Wohnung. tritts
Betrag
der
mit dem
Stellung⸗
uchenden
verab⸗
redeten
Hebühr. sDatum Betrag.
Von dem
Stellung⸗
uchenden ge⸗
leistete
Zahlungen.
—4
4
Bemerk
ungen.
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