Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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meistern zu stellen, sondern anch persönlich in den oben
angegebenen Terminen zu erscheinen, wobei ausdrücklich dar—
auf aufmerksam gemacht wird, daß Reklamationsanträge,
welche erst im Falle der Einbernfung gestellt werden, unter
allen Umständen unberücksichtigt bleiben müssen.
Jede Störung der Ruhe und Ordnung während des
Musierungsgeschäftes wird mit Beldbuße bis zu 16 M oder
entsprechender Haft bestraft.
Die Herren Bürgermeister und Ortsvorsteher wollen
bei der Musterung der Leute ihres Bezirks zugegen sein und
deren pünktliches Erscheinen überwachen, auch für mehr—
malige ortsübliche Publikation gegenwärtiger Bekannt⸗
machung, und namentlich dafür Sorge tragen, daß niemand
für irgend eine Unterlassung im Termine Unwissenheit vor—
schützen kann.
Saarbrücken, den 10. März 1885.
Im Anschlusse an unsere Bekanntmachung vom 2. Marz
d. J., den Verkehr mit Wurzel- und mit Blind-Reben be—
treffend — Amtsblatt S. 539 — bringen wir hiermit zur
öffentsichen Kenntniß, daß nach einer neuerlichen Bestimmung
des Herrn Ministers für Landwirthschaft der Verkehr mit
unbewurzelten Reben (Schnittlingen) zwischen dem Groß—
herzogthum Luxemburg und dem diesseitigen Staatsgebiete
frei und unbeschränkt ist.
Trier, den 21. März 1885.

Vorstehendes wird hiermit im Anschlusse an die Be—
kanntmachung vom 19. d. M. in Ne. 12 des Kreisblattes
mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß
die Bestimmung unter J derselben insoweit aufgehoben ist,
als darin auch die Einfuhr un bewurzelter luxemburgischer
Reben als verboten bezeichnet war.
Saarbrücken, den 24. März 1885.

Den Schlächtern wird hiermit der Gebrauch, das zum
öffentlichen Verkaufe gestellte Fleisch aufzublasen, untersagt,
da selbiger den Zweck hat, dem Fleische ein besseres An—
sehen und einen größeren Umfang zu geben, und dadurch
das Publikum zu täuschen.
Wir fordern daher sämmtliche Polizei-Behörden auf,
auf die Befolgung dieses Verbots überall streng zu wachen;
auch jede Uebertretung der Art sofort zur gerichtlichen
Untersuchung zu bringen.
Trier, den 31. Dezember 1817.
Königliche Preußische Regierung.

Vorstehende Verordnung wird mit dem Bemerken hier—⸗
durch in Erinnerung gebracht, daß die Polizeibehörden an—
gewiesen sind, gegen die Nichtbefolgung des Verbotes un«
nachsichtlich einzuschreiten.
Saarbrücken, den 25. März 1885.

Die Herren Bürgermeister des Kreises werden andurch
ersucht, nach dem Verbleib derjenigen Ersatzpflichtigen, welche
sich zum Musterungs⸗-Termin nicht gestellt haben, sofort
eingehende Recherchen anzustellen und mir deren Er—
gebniß in Nachweisungen, nach Jahrgängen getrennt und
nach der Reihenfolge der Stammrolle geordnet, bis späste—
stens den 21. April d. J. einzusenden.
In den betreffenden Nachweisen ist für die diesseits
zu machenden Notizen entsprechend Raum zu lassen
Saarbrücken, den 26. März 1885.

Saarbrücken, den 30. März 1885.
Der Königliche Landrath Freiherr von Richthofen.

Heffentlicher Anzeiger.

Bekanntmachung.
Die sich voraussichtlich in dem Zeitraum vom 1. April 1885
bis 31. März 1886 ergebenden, F
Matertalienabgäunge
auf den Königlichen Steinkohlengruben bei Saarbruücken, als:
22000 K8g verbranntes Gußeisen,
127 000 „ altes Gußeisen,
585 000 „ Schmiedeeisenabfälle.
11000 , altes Kesselblech,
51000 ,„ aultes Eisenblech dünnerer Dimensionen
245 000 „alte Drahbtseile,
500 „ gebrauchte Aloeseile,
2000 , Hanfseile,
5 500 , Stahlabfälle,
30 500 „ Tembpergußabfälle,
000 „ alltes Zink und Zinkblech,
8000 „ Drehspäne von Schmiedeeisen,
3000 , F „Gußeisen,
20 ,„ altes Messing,
100 „ Gummiabfälle,

600 x8 Lederabfälle,
50 , altes Kupfer,
4800 , ODeltrübe,
sollen, soweit sie nicht zu eigenen Zwecken verwendet werden, im
—— der öffentlichen Lizitation an den Meistbietenden verkauft
werden.
Die Offerten sind portofrei und versiegelt mit der Aufschrift
„Offerte auf Ankauf von Materialienabgüngen“
bis zum 9. April d. J., vormittags 10 Uhr, bei der Unter
zeichneten einzureichen.
Die Bedingungen können bei der Unterzeichneten eingesehen
und auch von derselben bezogen werden.
—XD— 32
Königliche Vergfaktorei.
Dianinos billig, baar oder Raten 3— 2
P— Weidenslaufer, Berlin. — Feines 8er Außöl.
33
Aus emem Steinbruche. . Liter Ml. 1.60,
Saarbrucer Hahnen, konnen bei
einige 1000 Wagen
Schutt unentgeltlich abgefah—
ren werden.
Näheres über Abfuhr erteilt
lHerr Emil Adam, St. Arnual
— vdaction des nicht-amtlichen Theils. Druck und Verlag von Gebrüder Hofer in Saarbrücken

OC. Rass-
            
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