Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit zur öffentlichen
 Kenntniß gebracht.
Die Herren Landräthe werden gleichzeitig ersucht, die—
selbe, soweit dies unentgeltlich geschehen kann, auch durch
die Kreisblätter zur Kenntniß des Publikums zu bringen.
Trier, den 21. Februar 1885.
Der Verband „Arbeiterwohl“ in M. Gladbach, auf
dessen Schrift „das häusliche Glück“ wir durch die Bekannt⸗
machung vom830. Januar 1882 hingewiesen haben, hat
neuerdings zwei weitere Volksschriften nnter dem Titel ,Kom⸗
paß für den jungen Arbeiter“ und „Kompaß für den ver—
hriratheten Arbeiter“ herausgegeben, welche im Verlage von
J. P. Bachem zu Cöln erschienen und in beliebiger Mischung
zu dem Preise von:
220 M. für 1000 Exemplare
120, 300
28 140
163 50
9 n u 25 9
im Einzelverkaufe aber für 40 Pfennige zu haben sind.
Da diese Schriften dieselben Vorzüge zeigen, wie die
früher erschienenen Schriften des Verbandes, so empfehlen
wir allen Gemeindebehörden, Geistlichen, insbesondere den
Arbeitgebern, auf die möglichste Verbreitung derselben bin⸗
uwirken.
Trier, den 24. Februar 1885.
Für die canalisirte Saarstrecke von der Schleuse Saar—
brücken abwärts bis Schleuse Louisenthal ist die zur Aus—
führung der Vertiefung nothwendige Schiffssperre auf die
Zeit vom 1. Juli bis 1. September d. J. festgesetzt, was
wvir hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringen.
Trier, den 3. März 1885.

BBgzCUS sS-OXMA)A AMOSãSsSCA——

Bekanntmachungen anderer Behörden.
Der am 8. Oktober 1881 gegen den Tagelöhner Peter
Müller von Rockershansen erlassene Stedbrief wird als er—
ledigt zurückgezogen.
Saarbrücken, den 20. März 1885.
Königliche Staatsanwaltschaft.

Lehrereonferenz zu Saarbrücken
Tienstag den 31. März im Schuhmann'schen Saale von 81
Uhr morgens an. Zu dieser Conferenz werden die Herren
Lehrer und Local Schulinspectoren der unterfertigten In—
spection hiermit eingeladen.
Saarbrücken, den 12. März 1885.
Königl. Kreis-Schulinspection.
Dr. Rachel.

Bekanntmachungen des Landraths-Amtes.

Das Musterungs-Geschäft für den Kreis Saarbrücken
wird im laufenden Jahre nach nachstehendem Plane an den
hezeichneten Tagen und Stunden im Saale des Restaura—
teurs Karl Schuhmann dahier stattfinden:
Vürgermeisterei:
Dienstag den 7. April Gersweiler 9 Uhr V.M.
Mutwoch den 8. April Völklingen 7 Uhr V.M.
Donnerstag den 9. April St. Arnual 7 Uhr V.⸗M
9. Bischmisheim 8 Uhr B.M

4. Freitag den 10. April Saarbrücken 7 Uhr V. M.
F 10. „Klleinblittersdorf 9 Uhr V.M.
5. Samstag den 11. April Dudweiler 7 Uhr B.M.
(exclus. Jahrgang 1884.)
6. Montag den 13. April Snizbach 9 Uhr V.M.
7. Dienstag den 14. April Heusweiler 7 Uyr V.⸗M.
8. Mittwoch den 15. April Friedrichsthal 7 Uhr B.«M.
F den 15. April Sellerbach 8 Uhr V.M.
9. Donnerstag den 16. Apru Dudweiler 7 Uhr V.e.
(Jahrgang 1864.)
F den 16. April Ludweiler 8 Uhrr V. Mt.
10. Freitag den 17. April St. Johann 7 Uhr V.M.
(excins. Jahrgang 1884.)
11. Samstag den 18. April Malstatt-Burbach 7 Uhr V.⸗M.
(excins. Jahrgang 1884.)
12. Montag den 20. April Püttlingen 9 Uhr V.Ve.
13. Dienstag den 21. pril St. Johann 7 Uhr B.⸗Mi.
(Jahrgang 1884.)
den 21. April Malstatt-Burbach 8 Uhr V.-M.
(Jahrgang 1884.)
14. Piittwoch den 22. April Loosung der Attersklasse von
1865 für den ganzen Kreis.
Sämmtliche im Kreise Saarbrücken sich aufhattende Ge«
stellungspflichtige werden hierdurch aufgefordert, an der
für die Bürgermeisterei ihres Aufenthaltsortes destimmten
Zeit pünktlich, sauber gewaschen und mit reiner Kleidung
versehen, vor der Königlichen Etsatz Commission zur Muste—
rung zu erscheinen. Die Militärpflichtigen der älteren Jahrgänge
 haben die Loosungsscheine mitzubringen.
Diejenigen, welche nicht pünktlich erscheinen, sollen
nach 8 24 ad 7 der Ersatz Ordnuug vom 28. September
1875, mit Geldbuße bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 8
Tagen bestraft werden. Ist die Versäumniß in vöswilliger
Absicht oder wiederholt erfolgt, so ist die sofortige Einstelliung
 der als unsichere dienstpflichtige Anzusehenden zulässig.
Wer durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermine
verhindert ist, hat ein ärztliches Attest rinzureichen, welches,
insofern der ausstellende Arzt nicht amtlich angeftellt ist
durch die Polizeibehörde zu beglaubigen ist.
Jeder Militärpflichtige darf sich im Musterungstermin
freiwillig zur Aushebung melden, ohune daß ihm hierauf ein
besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder
des Truppentheils erwächst.
In denjenigen Fällen, in welchen in Berücksichtiguns
bürgerlicher Verhältaisse Zurückstellungen oder Befreiungen
vom Meilitärdienste zulässig sind, sind die betreffenden Au—
träge spätestens im Musterungstermine anzubringen.
In Fällen der Verabsäumung der rechtzeitigen Aubring
ung der Gesuche ist jede Berücksichtigung derselben Seitens
der Ober⸗-Ersatz-Commission ausgeschlossen
Nur sofern die Veranlassuug der Reklamationen erst nach
Beendigung des Musterungegeschäftes entstanden und sonack
eine Vorlegung des Antrages im Musterungstermine nich
möglich gewesen ist, werden die später eingegangenen Re
klamationzanträge von der Ober-Ersatz-Commission eine—
Prüfung unterzogen.
Reklamationen von Militärpflichtigen früherer Jahr—
gänge müssen, falls sie zur Vorlage gebracht werden sollen
dbei den Herren Bürgermeistern rechtzeitig erneuert wecden.
Diejenigen Personen, welche bei Beurtheilung der Re
klamatiogen in Betracht kommen, wie namenttich die Vüte—
und die über 16 Jahre alten Brüder der Reklamirten, so
wie die etwa im elterlichen Hause vorhandenen Ehemänné
            
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