Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Bekanntmachung anderer Behörden.
Bekannimachung, die Beschädigung der Telegraphenanlagen betreffend,
Die Reichs-Telegraphenlinien sind häufig vorsätzlichen
oder fahrlässigen Beschädigungen, namentlich durch Zer—
trümmerung der Isolatoren mittels Steinwürfe ꝛc. ausgesetzt.
Da durch diesen Unfug die Benutzung der Telegraphenanstal—
ten verhindert oder gestört wird, so wird hierdurch auf die
durch das Strafgesetzbuch für das deutsche Reich festgesetzten
Strafen wegen dergleichen Beschädigungen aufmerksam ge—
macht.
Gleichzeitig wird bemerkt, daß demjenigen, welcher die
Thäter vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigungen der
Telegraphenanlagen derart ermittelt und zur Anzeige bringt,
daß dieselben zum Ersatze und zur Strafe gezogen werden
können, Belohnungen bis zur Höhe von fünfzehn Mark in
jedem einzelnen Falle aus den Fonds der Reichs-Post- und
Telegraphenverwaltung werden gezahlt werden. Diese Be—
lohnungen werden auch dann bewilligt werden, wenn die Schul⸗
digen wegen jugendlichen Alters oder wegen sonstiger persönlicher
Gründe gesetzlich nicht haben bestraft oder zum Ersatze heran—
gezogen werden können; desgleichen wenn die Beschädigung
noch nicht wirklich ausgeführt, sondern durch rechtzeitiges Ein—
schreiten der zu belohnenden Person verhindert worden ist,
der gegen die Telegraphe nanlage verübte Unfug aber soweit
feststeht, daß die Bestrafung des Schuldigen erfolgen kann.
Die Bestimmungen in dem Strafgesetzbuche für das
deutsche Reich lauten:
g 317. Wer gegen eine zu öffentlichen Zwecken dienende
Telegraphenanftalt vorsätzlich Handlungen begeht,
welche die Benutzung dieser Anstalt verhindern oder
stören, wird mit Gefängniß von einem Monat bis
zu drei Jahren bestraft..
Wer gegen eine zu öffentlichen Zwecken dienende
Telegraphenanstalt fahrlässigerweise Handlungen be—
geht, welche die Benuzung dieser Anstalt verhindern
oder ftören, wird mit Gefängniß bis zu einem
Jahre oder mit Geldstrafe bis zu neunhundert Mark
destraft ꝛc.
Trier, den 11. Februar 1885.
Der Kaiserliche Ober-Postdirektor.
In Vertretung
Kleine.

Auszug aus der Vacanzenliste
für Militair-⸗Anwärter.
Die Liste enthält der Reihe nach folgende Mittheilungen:
1) Laufende Nummer. 2) Die Vacanz tritt ein: wann? wo? be
welcher Behörde? 3) Nähere Bezeichnung der Stelle. 4) Bezeichnung
der Anforderungen, welche an die Bewerber gestellt werden. 5) Dauer
der etwa der Anstelluug vorangehenden Probezeit. 6) Ob die An—
stellung auf Lebenszeit oder auf Kündigung erfolgt. 7) Betrag der
zu bestellenden Kaution und ob dieselbe durch Gehaltsabzüge gedeckt
werden kann. 8) Einkommen der Stelle. 9) Ob Aussicht auf Ver—
bessjerungen vorhanden. 10) Bemerkungen.
1. 2) 1. März 1885, Deutz, Bahnpostamt 9, Ober—
Postdirektion, 8) Postschaffner, 4) Elementarschulkenntnifse,
5) 6 Monate, 6) auf 4wöch entliche Kündigung, 7) 400 46,
kann durch Gehaltsabzüge gebildet werden, 8) 800 b. Ge⸗
halt und 180 46. Wohnungsgeldzuschuß, 9) ja, bis 1850 4.
2. 2) 1. April 18885, Britten, Bürgermeister zu Mett⸗
lach, 3) Feldhüter und Polizeidiener zu Britten, 4) Energie,
Nüchternheit und Gewandtheit im Schreiben, 5) —, 6) auf
Kündigung, 7) — 8) 600 AM inkl. Kleidergeid, 9) jetzt nicht.

3. 2) 1. April 1888, Coblenz, Postamt, 83) Packetträger,
4) Elementarschulkenntnisse; körperliche Rüstigkeit, 5) 6 Veo—
nate, 6) auf 4wöchentliche Kündigung, 7) 200 M, kann
durch Abzüge vom Diensteinkommen gebildet werden, 8) 700
M. Gehalt und 180 M. Wohnungsgeldzuschuß, 9) ja, 10)
Meldungen bei der Ober-Postdirektion in Coblenz.
4. 2) 1. April 1885, Cöln, Ober-Bürgermeistecamt,
3) Kastellan an der katholischen Bezirksschale Mauritius 4)
muß verheirathet, nüchtern und rüstig sein, hat 28 Klassenzimmer
 zu reinigen und zu heizen, 5) 6 Monate, 6) au
Kündigung, 7) —, 8) 900 M, 9) nein.
5. 2) 17. März 1886, Cöln, Garnisonlazareth, 3)
Civilkrankenwärter, 4) Fähigkeit und Neigung fur den
Krankendienst, Vorlage des Civilversorgungsscheins und eines
obermilitairärztlichen Attestes über die erforderliche Gesund—
heit, sowie der Civil- und Militairführungsatteste, 5) 6 Mo—
nate, 6) auf 6wöchentliche Kündigung, 7) —, 8) 600 M
jährliches Gehalt und ortsübliche Wohnungsentschädigung
mit Deputatvergütung, 9) das Gehalt steigt nach dem Dient⸗
alter bis zu 840 M. jährlich.

Nachweisung
der Markt⸗ und Laden-Preise im Regierungsbezirk Trier pro
Monat Januar 1885.
Saarbrücken. St. Tohann. Saar⸗
— — lauis
438 ——*
18 56 17 56
8— 17 30
7 50 17 06
3 — 16 65
— 16 48
—28*' 16 28
6 50
d — — —
5 34 15 45
14 84 15 28
14 34 14 7
24 37 50
25 50 37 50
—13* 47 50
5 37 150
5 — 1 58
— 590
40 s
20 zt
120 30
— 120
40 50
1 90 1 98
2 08 220
60 Stut 51839 5—
. 1 K8g-70 — To —
—30 — 30 — 3—
— 60 — 60 — 60
— 55 — 45 — 80
40 — 40 — 60
a — 60 — 60
20 280 280
0 3140 460
— 20 — 20
190 2—

—

Weizen, guter Sorte
mittlerer,
geringere,
Roggen, guter
mittlerere,
geringere,
Gerste, guter —
mittlerer,
geringere,
guter
miitlerer,
geringer
Erbsen. .
Bohnen ..
dinsen ...
Kartoffeln ..
Stroh, Richt⸗
deu.
Rindfleisch von der Keule
vom Bauch.
Schweinefleisch
Kalbfleisch .
dammelfleisch
Speck, ger.
Eßbutter ..
Fier..
Weizenmehl Nr. 4
Roggenmehle,
Berstengraupen
Berstengrütze
Hirse.....
Reis, Java...
Kaffe, Java mittlerer.
gelber gebrannter
Sal z, gewöhnliches.
Schweine⸗Schmalz. ..
Erbsen, gelbe zum Kochen
Speisebohnen, weiße ..
Linsen .....
Essig ..

2.
pro Liter

Saarbrücken, den 28. Februar 1886.
Der Königliche Landrath Freiherr von Richthofen
            
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