Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

ge

zu Saarburg im Jahre 1888 in den Tagen vom 17. bis
19. März stattfinden.
Zu dieser Prüfung werden zugelassen katholische Schul⸗
amtsPräparandinnen, welche bis zum 1. April 1888 das
16. Lebensjahr vollendet haben.
Die Meldungen sind mindestens drei Wochen vor Be—
ginn der Prüfung an den Seminar-Direktor zu richten und
denselben beizufügen:
1. der Geburtsschein,
2. ein Impfschein und Revaccinationsschein, sowie ein
don einem zur Führung eines Dienstsiegels berechtig⸗
ten Arzte ausgestelltes Gesundheitsattest,
ein von der Polizeibehörde des Orts ausgestelltes
Führungsattest bezw. ein Abgangszeugniß von der
bis dahin besuchten Lehranstalt,
ein Zeugniß desjenigen Kreisschulinspektors, in dessen
Bezirk sie wohnen, oder ihre Ausbildung erhalten,
die Erklärung des Vaters oder an dessen Stelle des
Nächstwerpflichteten, daß er die Mittel zum Unterhalte
der Aspirantin während der Dauer des Seminar—
Cursus gewähren werde, mit der Bescheinigung der
Ortsbehörde, daß er über die dazu nöthigen Mitte!
verfüge.
Aspirantinnen, die auf ihre Meldung einen abweisen—
den Bescheid nicht erhalten, sind zu der Prüfung zugelassen
und haben sich am Tage vor dem Beginn derselben per—
sönlich bei dem Seminar-Direktor Münch zu melden.
Die nach bestandener Prüfung zur Aufnahme bestimmten
Aspirantinnen haben unter Mitverpflichtung ihrer Väter
resp. deren Stellvertreter einen Revers auszustellen, inhalts
defsen sie nach Beendigung ihrer Ausbildung im Seminar
jede von der Königlichen Regierung, deren Bezirk sie zuge—
wiesen werden, ihnen übertragene Schulstelle zu übernehmen
und mindestens drei Jahre zu verwalten, im Weigerungs⸗
falle aber sowie im Falle der durch ihre Führung veran—
laßten oder der nicht durch ihren Gesundheitszustand noth—
wendig gewordenen freiwilligen Entfernung von der Anstalt
vor Beendigung ihrer Ausbildung:
a. alle von dieser erhaltenen Unterstützungen zurück,uer—
statten und
für jedes in derselben zugebrachte Semester ein Unter—
richtsgeld von 80 M. zu zahlen haben.
Toblenz, den 14. Dezember 1884.
Königliches Provinzial⸗Schul⸗Collegium.
Höpfner i. V.

Dekanntmachungen der Königl. Regierung.

Polizeiverordnung.
Auf Grund des 8 11 des Gesetzes über die Polizei-Verwaltung
 vom 11. März 1850 (Ges.Sammlung S. 265)
wird hierdurch in Ergänzung unserer Polizei-Verordnung,
betreffend den Verkehr mit explosiven Stoffen, vom 25. No—
vember 1879 (Amtsblatt S. 386), für den Umfang des
Regieruungsbezirkes Trier verordnet:
Einziger Artikel.
Die 88 2 und 4 der Polizei-Verordnung, betreffend
den Verkehr mit explosiven Stoffen, vom 25. November
1879 (Amisblatt S. 386), echalten am Schlusse folgende
Zusätze:

Zusatz zu 2.
Jedoch sind alle zur Versendung auf Eisenbahnen jeweilig
zugelassenen Stoffe auch zur Versendung auf Land⸗ und
Wasserwegen zuzulassen.

Zusatz zu 8 4
Die für den Eisenbahnverkehr jeweilig vorgeschriebene Ver—
—DV
Wasserwegen.
Trier, den 17. Dezember 1884.

Im Anschlusse an unsere Bekanntmachung vom 22. De—
zember v. Is. J. B. 13089, (Amtsblatt Nr8532), bringen
wir zur öffentlichen Kenntniß, daß die der evangelischen
Diakonissen-Anstalt zu Kaiserswerth gestattete Hauskollekte
im ersten Halbjahre 1885 durch Deputirte abgehalten werden
wird. Letztere werden mit Legitimation versehen sein, welche
von dem Königlichen Landraths-Umte zu Düssekdorf beglau—
bigt find.
Zugleich wird diese für eine segensvolle Anstalt be—
stimmie Kollekte der evangelischen Bevölkerung unseres Be—
zirkes warm emp'ohlen.
Trier, den 22. Dezember 1884.

Bekanntmachung, betreffend die 8. Verloosung von Schuldverschreibungen
der 46/0tigen Staatsanleihe von 1868 4.
In der Extra-Nummer unseres Amtsblattes vom 22.
ds. Mts. ist eine Bekanntmachung der Hauptverwaltung
der Staatsschulden vom 10. d. Mts. über die an demselben
Tage bewirkte 8. Verloosung von Schuldverschreihungen der
400 tigen Staatsanleihe von 1868 A. veröffentlicht worden.
Exemplare der Nummerliste sind sowohl dem Amts—
blatte beigefügt, als auch in dem Kassenlokale unserer Haupt—
kasse und in den Geschäftsräumen der Herren Landräthe,
Bürgermeister, Steuer- und Gemeinde-Empfänger zur Ein⸗
sicht der Betheiligten offen gelegt.
Die Interessenten werden hierauf mit der Aufforderung
aufmerksam gemacht, zur Vermeidung von Ziusverlusten die
Erhebung der Kapitalbeträge rechtzeitig zu bewirken.
Gleichzeitig werden die Vesitzer von Schuldverschreibungen
aus den bereits früher stattgehabten Verloosungen zur Ver—
meidung weiteren Zinsverlustes an die baldige Erhebung der
Kapitalbeträge wiederholt erinnert.
Trier, den 23. Dezember 1884.

Bekanntmachung anderer Behörden.
Die am 2. d. Mts. erlassene Bekanntmachung betreffend
Verschwinden des Glasmachets Joseph Müller aus Frau—
lantern wird hiermit als erledigt zurückgezogen.
Saarbrücken, den 20. Dezember 1884.
Königliche Staatsanwaltschaft.
Personal-Chronik.

Die kathl. Lehrerin Maria Weiland zu Kleinblitters—
dorf, Kreis Saarbrücken, ist in dieser Eigeaschaft definitiv
bestätigt worden.

Sparkasse des Kreises Saarbrücken.
Ergebniß pro Dezember 1884.
An Einlagen sind eingegaugen .. 115794,58 46.
und zurückgenommen . 41 297,60,
Mithin mehr . 7096, 98
Saarbrücken, den 2. Januar 1885.
Der Rendant,
Dettweiler.
            
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