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Jahren und nicht mehr 8 Stück Zinsscheine für 4 Jahre
werden ausgereicht werden und daß die den Zinsscheinen
Reihe ERjetzt beigegebene Anweisung zu Abhebung der
Zinsscheine Reihe X eine dementsprechende Fassung er—
galten hat.
Berlhin, den 2. November 1885.
Hauptverwaltnng der Stagtsschulden.
Sydow..
Vorstehende Berkanntmachung wird hiermit zur öffent—
lichen Kenntniß gebracht.
Trier, den 6. November 1888.
Auf Grund des Gesetzes vom 26. Februar 1870, be—
reffend die Schonzeiten des Wildes, wird für das laufende
Jahr und den ganzen Regiernngsbezirk der Schluß der
Jdagd auf Rebhübner auf den 18. November festgesetzt, so
daß der 19. November der erste Tag der Schoͤrzeit fuür
Rebhühner ist.
Trier, den 7. November 1883.
Der Evangelische Ober-Kirchenrath hat durch Erlaß
vom 8. August d. J. Nr. 3924 die Abhaltung einer ein—
maligen Collekte in den evangelischen Kirchen der Rheinpro⸗
dinz zur Abtragung der auf dem evangelischen Bethause zu
Lobberich, Kreis Kempen, lastenden Vauschuld genehmigt
und ist seitens des Königlichen Consistoriums der Rhein⸗
provinz der Termin auf den 25. Sonntag nach Trinitatis,
den 22. November d. J. festgesetzt worden. Die König⸗
lichen Steuerkassen werden angewiesen, die eingehenden Be—
träge in Empfang zu nehmen und an unsere Hauptkasse
ibzuliefern.
Eine Darstellung der Verhältnisse, welche die Bewilli—
zung der Collekte begründen, gelangt durch das kirchliche
Amtsblatt des Consistoriums zur Veröffentlichung.
Trier. den 10. November 1885.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Die Inhaber der nachfolgend bezeichneten Prioritäts⸗
Obligationen der Bergisch-Peärkischen Eisenbahn-Gesellschaft,
nämlich:
1) der 412 00 igen Prioritäts-Obligationen Serie J 1. und
2. Emission,
2) der 412 90igen Prioritäts-Obligationen Serie II 1.
und 2. Emssion,
3) der 43 90igen Prioritäts. Obligationen Serie IV 1.
und 2. Emission,
der 41/00igen Prioritäts-Obligationen Serie V I.
und 2. Emission,
5) der 4230 igen Prioritäts-Obligationen Serie VII,
5) der 422 igen Priodritäts-Obligationen Serie Viii,
7) der 10igen Prioritäts-Obligationen Serie IX,
3) der 413 *,0igen Düsseldorf — Elberfelder Eisenbahn⸗
Prioritäts-Obligationen Serie II,
M) der 433 00igen Dortmund —Soefter Eisenbahn⸗Prio⸗
ritäts ⸗ Obligationen Serie II,
10) der 411300igen Aachen —Düsseldorfer Eisenbahn⸗Prio⸗
ritäts⸗Obligationen Serie III,
11) der 413 ojoigen Ruhrort — Crefeld — Kreis Gladbacher
Eisenbahn-Prioritäts-Obligationen Serie J,
12) der 415 0igen Ruhrort —Crefeld —Kreis Gladbacher
Eisenbahn-Prioritäts-Obligationen Serie II.
der 412 igen Nordbahn-Prioritäts-Obligationen der
Bergisch — Märkischen Eisenbahn-Gesellschaft, hinsicht—
lich welcher das durch die Bekanntmachung des Herrn
Finanz-Ministers vom 25. Mai d. J. auf Grund des
Gesetzes vom 8. Mai d. J. (G.S. S. 117) erfolgte
Angebot der Herabsetzung des Zinsfußes dieser Obli⸗
gationen auf 490 als angenommen Zu gelten hat,
werden hierdurch aufgefordert, ihre Obligationen nebst
den am 1. Januar 1886 noch nicht fälligen Zins⸗
coupons und den Talons vom 1. Dezember d. J. ab
Behufs Abstempelung auf den ermäßigten Zinsfuß,
sowie Empfangnahme der neuen Reihe von Coupons
über die Zinsen vom 1. Januar 1886 ab einzureichen:
in Elberfeld bei der Königlichen Eisenbahn-Hauptkasse,
in Altona, Berlin, Braunschweig, Breslau, Bromberg,
Erfurt, Frankfurt a Main, Hannover, Koͤln— Mag⸗
deburg, bei den Königlichen Eisenbahn-Hauptkossen,
Altono, Cassel, Danzig, Düsseldorf, Effen, Hagen,
Hamburg, Königsberg i Pr. Stetlin, bei den Kö—
niglichen Etsenbahn-Betriebskassen und zwar in
Cassel, Düsseldorf und Hagen bei denen für den
Eisenbahn-Direktionsbezirk Elberfeld.
Für eine schnelle und sichere Geschäftsbehandlung
sind folgende Formen und Vorkehrungen notwendig.
um deren genaue Beachtung ersucht wird.
Die Obligationen sind getrennt nach den Bahnen und
sonstigen Unterscheidungs,Bezeichnungen je für sich mit
einem Nummern-Verzeichniß abzugeben beziehungsweise ein⸗
zusenden. In dem Verzeichniß müssen die Obligationen
nach der Nummernfolge und den Werthabschnitten geordnet
aufgeführt werden.
Die Gesammtstückzahl und der Gesammtbetrag jeder
Werthgattung, sowie die Nummern und die Stückzahl feh⸗
lender Coupons nebst dem Werthe dieser im Einzelnen und
im Gonzen sind anzugeben. Die Werthpapiere müssen
gleichfalls nach der Nummernfolge geordnet sein, aquch sind
die Obligationen und die Coupons je für sich geirennt nach
der Werthgattung mit einem Papierbande zu umschließen.
auf welchem die Stückzahl anzugeben ist.
Obligationen, welche außer Cours gesetzt sind, bedürfen
Behufs der Absiempelung der Wiederincourssetzung nicht.
Formulare zu den Nummern-Verzeichnissen werden durch
die vorgenannten Annahmestellen vom 25. November d. J.
ab unentgeltlich verabfolgt und können Verzeichnisse in ande
rer Form nicht angenommen werden.
Ueber die abgegebenen Werthpapiere erhalten die Ein—
lieferer eine Empfangsbescheinigung, gegen deren Abliefe—
rung unter gleichzeitiger Ausstellung einer Quittung über
den Rückempfang der abgestempelten Obligationen mit den
neuen Couponbogen ausgebändigt werden. Sobald die
Werthpapiere zu Abhebung bereit liegen, werden die Ein—
lieferer portopflichtig benachrichtigt.
Den auswärtigen Einlieferern wird eine Empfangsbe—
scheinigung nur auf Verlangen überfandt, andernsalls er—⸗
halten dieselben nach stattgehabter Prüfung und Abstempe—
lung der eingesandten Werthpapiere ein ausgefülltes For⸗
mular für die über den Rückempfang auszustellende Quittung
übermittelt, welches von denselben mit Unterschrift zu ver—
sehen und wieder zurückzusenden ist, wogegen ihnen als—
dann die abgestempelten Werthpapiere mit den neuen Coupons
übersandt werden. Die Uebersendung erfolgt unter voller
Werthangabe, wenn nicht eine geringere Bewerthung dus—
drücklich vorgeschrieben worden ist.