Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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urlaubte und zur Disposition der Ersatz-Behörden
entlafsene Mannschaften.
Mit Rücksicht auf die zum 5. November er. angeord⸗
nete Landtagswahl sind in dem Bezirke der 2. Compag—
nie die unten angegebenen Aenderungen eingetreten.
1. Compagnie.
Controlplatz Gersweiler, Dienstag, den 17. November 1885,
Vormittags 8 Uhr. Ortschaften: Gers—
weiler, Klarenthal, Krughütte, Ottenhausen.
Saarbrücken, Dienstag, den 17. November 1885,
Vormittags 11 Uhr. Ortschaften: Stadt
Saarbrücken.
Malstatt-Burbach, Dienstag, den 17. November
1885, Nachmittags 393 Uhr. Ortschaften:
Dtalftatt-Burbach, Rußhütte.
Lölklingen, Mittwoch, den 18. November 1885,
Vormittags 892 Uhr. Ortschaften: Völk—
ingen mit Obervölklingen, Fürstenhausen, Geisautern,
 Wehrden.
rudweiler, Mittwoch, den 18. November 1885,
Vormittags 11 Uhr. Ortschaften: Carls—
drunn, Emmersweiler, Großrosseln, Lauterbach,
Lndweiler, Naßweiler, St. Nikolas.
Püttlingen, Mitiwoch, den 18. November 1885,
Rachmittags Zus Uhr. Ortschaften: Loui—
enthalerbütte, Püttlingen, Rockershausen.
Riegelsberg, Donnerstag, den 19. November
1885, Vormittags 9 Uhr. Ortschaften:
Buchenschachen, Engelfangen, Etzenhofen, Gui—
henbach, Herchenbach, Hilschbach, Kölln, Nieder—
jalbech, Riegelsberg, Rittenhofen, Sellerbach,
eberhofen, Walpershofen.
St. Arnual, Donnerstag, den 19. November
1855, Nachmittags 4 Uhr. Ortschaften:
St. Arnual, Bübingen, Güdingen.
2. Compagnie.
Brebach, Freitag, den 6. November 1885,
Vormittags 9 Uhr. Ortischaften: Bischmis—
heim, Bliesransbach, Brebach, Fechingen Scheidt.
Rentrisch.
tleinblittersdorf, Freitag, den 6. November
1885, Mittags 12 Uhr. Ortschaften: Auers—
macher Hanweiler, Rilchingen, Kleinblittersdorf.
heusweiler, Sonnabend, den 7. November 1885,
Vormittags 11 Uhr. Ortschaften: Bersch—
weiler, Bietichied, Curbof, Dilsturg, Eiweiler,
Hellenbousen, Heusweiler, Hirtel, Holz, Kirsch—
dof, KAnzbof, Lummerschied, Numborn, Oder⸗
salbech, Rittersboi, Weblichied.
Friedricüstbal, Montag, den 9. Rovember
1885, Vormittags 9 Uhr. Ortichaiten:
VBildstock, Iriedrichsthal, Quierscheid.
A
Mittags 12 Uhr. Ortschaften: Altenwald.
Reuweiler, Sulzbach.
Dudweiler, Montag, den 9. November 1883,
Rachmittags 3 Uhr. Ortschaften: Dud—
weiler, Fijchbach, Herrensohr, Jägersfreude.
St. Johann, Dienstag, den 10. Rovember 1885,
Vormittags 10 Uhr. Ortschaften: Jägers—
jreude, Stadt St. Johann.
Die Mannschaften, deren Wohnorte in Vorstehendem
nicht benannt sind, haben mit den Gemeinden. denen sie

durch die Commune zugetheilt sind, auf dem für diese be—
stimmten Controlplatz zu erscheinen.
Kann wegen Kürze der Zeit die Dispensation nicht
vor der Control-Versammlung nachgesucht werden, so ist
zur Entschuldigung des Ausbleibens ein die Hinderungs⸗
gründe bescheinigendes Attest der Orts- oder Volizeibehörde
nach dem Controlplatz zu schicken.
Wer ohne genügende Entschuldigung sehlt, wird außer
der Gestellung zur Nachcontrole mit Mittel-Arrest bestraft.
Saarlouis, den 2. September 1885.
Landwehr⸗Bezirks-Commando Saarlouis.
Al
Oberst z. D. und Landwehr-Bezirks-Commandeur.
Im Anschlusse an die vorstehende Bekanntmachung des
Königlichen Bezirks-Commandos werden die Herren Bürger⸗
meister des Kreises ersucht, die Abhaltung der Control—
Versammlungen in den einzelnen Gemeinden in ortsüblicher
Weise wiederholt publiziren zu lassen.
Saarbrücken, den 7. September 1888.
Bekanntmachung.
Es wird in Erinnerung gebracht, daß die Eigenthümer
und Nutznießer von Gebäuden nach 8 16 des Gebände—
steuergesetzes vom 21. Mai 1861 verpflichtet sind, alle Ver⸗
ünderungen im Bestande der Gebäude, Hofräume und Haus—
qärten anzumelden.
Diese Anmeldungen haben entweder mündlich oder
schriftiich bei dem Buͤrgermeister oder bei dem Kataster—
kontroleur zu erfolgen.
Wer die Anmeldung eines Neubaues oder einer Ver⸗
besserung an Gebäuden, sowie einer Vergrößerung der zu
ihnen gehörigen Hofräume oder Hausgärten und einer Ver⸗
änderung in der Bestimmung der Gebäude, wodurch die—
selben aus der mit zwei Prozent bestimmten Gebäudeklasse
in die mit vier Prozent besteuerte Gebäudeklasse übergehen,
unterläßt, verfällt nach 8 17 des Gesetzes, wenn dadurch
dem Staate Steuer vorenthalten ist, in eine Geldstrafe, die
unter Umständen und mit Hinzurechnen der zu zahlenden
Nachsteuer den fünfzehnfachen Betrag der jährlichen Steuer
erreichen kann. Auch wenn dem Staate Steuer nicht vor⸗
enthalten ist, wird die unterlassene Anmeldung von Ver—
änderungen, welche die neue Veranlagung oder Erhöhung
der bisherigen Steuer bedingen, mit einer Geldstrafe von
ein bis fünfzehn Mark bestraft. Derjenige ferner, welcher
die Anzeige von einer Veränderung unterläßt, die eine Be—
freiung oder Ermäßigung der Steuer gesttzlich begründet,
hat den Nachtheil, daß er die in der Gedäudesteuerrolle
eingetragene Steuer bis einschließlich für den Monat fort—
—
Es wird ausdrückuich bemerkt, daß die bei den Behör—
den angebrachten Bauerhaubnißgesuche als Anmeld—
ungen in dem vorbezeichneten Sinne nicht apzuseben sind.
Im Uebrigen verweisen wir auf das Gedäudesteuerge
 etz vom 21. Mai 1861, sowie auf die Anweisung III
für das Verfahren bei der Fortschreibung der Gebäudesteuer—
rollen vom 81. MRärz 1877 (SBeilage zu Nr. 398 unseres
Amtsblattes des Jahres 1877). Weitere Auskunft werden
die zu Entgegennahme der Anmeldungen verpflichteten Bür—
germeister und Katasterkontrolenre ertheilen.
Trier, den 2. Oktober 1885.
Königliche Regierung, Abtheilung für direkte Steuern
Domänen und Forsten.
Linz.
            
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