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MDontag.
Saarbrücker
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gebühren:
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vreis:
ährlich 2 Mark
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Postanstalten.
Kreis—
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den Kreis Saarbrücken.
Amtliches Anzeigeblatt für
F. a⸗s.
Montag den 26. Oktober
I885.
mienstiftung für Elementarlehrer des Regierungsbezirks Trier
bom 10. Juni 1857 (Amtsblatt Jahrgang 1857 Nr. 46)
haben wir jedem der nachstehend genannten Lehrer bezw.
Lehrerinnen für langjährige und erfolgreiche treue Amtsführung
eine Prämie von 60 Mk. für das Jahr 1885 ge⸗
währt und an dem heutigen Tage, dem Geburtstage Sr.
Hochseligen Majestät, des Königs Friedrich Wilhelm IV.,
zur Erinnerung an die Veranlassung der Stiftung die des—
fallsigen Zuerkennungs⸗-Dekrete ausgefertigt:
1. Josephine Münch zu Malstatt,
2. Jakob Neu zu St. Johann,
3. Johann Schmitz zu Eiweiler,
4. Christina Stumm zu Friedrichsthal
5. Abraham Hübner zu Bildstock.
6. Johann Groß IIl zu Burbach.
Trier, den 15. Oktober 1885.
— ⏑1
Bekanntmachung der Central-Behörden.
Erlaß, betreffend die Organisation der Handelskammer zu Saarbrücken.
Auf Grund des 8 2 des Gesetzes über die Handels—
kammern vom 24. Februar 1870 (G.⸗S. S. 184) wird in
Beziehung auf die Einrichtung der Handelskammer zu Saar—
brücken in Abänderung und Ergänzung des Erlasses vom
15. Dezember 1870 Folgendes bestimmt:
1. Der Bezirk der Handelskammer umfaßt vom 1. Jan.
1886 ab die Kreise Saarbrücken, Saarlouis, Ottweiler
und St. Wendel.
2. Die Handelskammer behält ihren Sitz in Saarbrücken.
3. Die Zahl der Mitglieder beträgt neunzehn.
14. Der Bezirk der Handelskammer wird zum Zwecke der
Wahl der Mitglieder in vier engere Bezirke in der
Art getheilt, daß die Wahlberechtigten
a. des Kreises Saarbrücken neun,
2. des Kreises Saarlouis vier,
d. des Kreises Ottweiler vier,
J. des Kreises St. Wendel zwei
Mitglieder wählen.
Die im Bezirke der Handelskammer den Bergbau
reibenden Alleineigenthuüͤmer oder Pächter eines Berg⸗
werkes, Gewerkschaften und iß anderer Form organi—
sirten Gesellschaften (54 des Gesetzes vom 24. Feb.
1870) sind zur Theilnahme an der Wahl der Mit—
glieder berechtigt, insoweit die Jahresproduktion einen
Werth von Sechstausend Mark erreicht.
Berlin, den 26. September 18885.
Für den Minister für Handel und Gewerbe.
v. Boetticher.
Bekanntmachung anderer Behörden.
Steckbrief.
Gegen den unten beschriebenen Bergmann Peter Benoit
17 Jahre alt, aus Völklingen, welcher flüchtig ist, ist die
Untersuchungshaft wegen schweren Diebstahls verhängt.
Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das
Gerichtsgefängniß zu Völklingen abzuliesern.
Beschreibung.
Alter: 17 Jahre, Größe: 1,56 m, Statur: schlank,
Haare: hellb.ond, Stirn: niedrig, Bart: keinen, Augen:
grau, Nase: gewöhnlich, Mund: gewöhnlich, Zähne: gesund,
Gesicht: länglich, Besichtsfarbe: blaß, Sprache deutsch,
sleidung: Hose, Weste und Joppe schwarz. Besondere Kenn⸗
zeichen: am linken Ohr ein Gewächs.
Saardrücken, den 8. Oktober 1885.
Koͤnigliche Staatsanwaltschaft.
Pattberg.
Bekanntmachungen des Landraths-Amtes
Herbst-Control⸗Persammlungen.
Den diesjährigen HerbstControl-Versammlungen haben
beizuwohnen:
1. Sämmiliche Offiziere und Mannschaften der Reserve.
2. Diejenigen Mannschaften der Landwehr, welche in der
Zeit vom 1. April bis 30. September 1878 einqe⸗
stellt sind.
Die gemäß 8 12, 1 al. 2 der Ersatz-Ordnung zum
Landsturm überzuführenden Landwehr-Kavalleristen,
velche 4 Jahre aktiv gedient haben und in der Zeit
oom 1. April bis 30. September 1875 eingetreten sind.
Sämmtliche zur Disposition der Truppentheile be—
Bekanntmachungen der Königl. Regierung.
Der Herr Ober⸗Präsident der Rheinprovinz hat durch
Erlaß vom 27. April d. Is. — Nr. 3710 — dem Vor—
sttande der lothringischen Rettungsanstalt ‚Johannesstift“
hei Metz die Erlaubniß ertheilt, zum Besten der genannten
Anstalt eine Hauskollekte bei den evangelischen Bewohnern
der Regierungsbezirke Koblenz und Trier bis zum 1. No—
dpher d. Is. durch Deputirte der Anstalt abhalten zu
assen.
Für den diesseitigen Bezirk sind mit Abhaltung der
Kollekte betraut:
b. August Meyer aus Ehrenfeld,
2. Heinrich Jürges aus Grumeth und
3. Philipp Möller aus Barmen.
Trier, den 10. Oktober 1885
Die Vertheilung von Prämien aus der Prämienstiftung für Elementar⸗
lehrer betreffend.
Auf Grund der Statuten der Friedrich-Wilhelms⸗Prä⸗
4.