Erscheint jeden
Montag.
Saarbrücker
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gebühren:
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ährlich 2 Mark
sowohl hier als
uswärts bei den
Postanstalten.
die 4 gespaltene
Vetitzeile
oder
deren Raum
v 10 Pfa.
den Kreis Saarbrücken.
Kreis—
Amtliches Anzeigeblatt für
Fe. 48.
Bekanntmachungen der Central-Behörden.
Montag den 28. September
— mit dem Bemerken Bezug, daß demselben analog die
Zusendung dieser Zinsen, soweit sie am 1. Oktober faͤllig,
mittels der Post sowie ihre Gutschrift auf den Reichsbank⸗
Girokonten der Empfangsberechtigten zwischen dem 17. Sep—
tember und 8. Oktober erfolgt; die Baarzahlung aber bei
der Staatsschulden-Tilgungskasse am 17. September, bei
den Regierungs-Hauptkassen am 24. September und bei den
mit der Annahme direkter Staatssteuern außerhalb Berlins
betrauten Kassen am 1. Oktober beginnt.
Die Inhaber der vierprozentigen und viereinhalbprozen—
tigen Preußischen Konsols, welche von der Einrichtung des
Staatsschuldbuchs Gebrauch machen wollen, ersuchen wir,
bvon den durch uns veröffentlichten „Amtlichen Nachrichten
über das Preußische Staatsschuldbuch“ Kenntniß zu nehmen,
welche durch jede Buchhandlung für 25 Pfennig oder von
dem Verleger J. Guttentag (D. Collin) in Berlin per Post
für 30 Pfennig franko bezogen werden können. Es sind
darin außer dem Gesetz vom 20. Juli 1883 über das Staats—
schuldbuch die oben erwähnten Ausführungsbestimmungen,
der Gebührentarif, eine Mittheilung über Zweck und Be—
deutung der Einrichtung, sowie unsere Bekantmachung vom
3. Juli v. J. über die zur Eintragung erforderlichen An—
träge u. s. w. abgedruckt.
Berlin, den 3. September 18885.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Merleker.
1883.
Die am 1. Oktober 18885 fälligen Zinsscheine der
Preußischen Staatsschuldverschreibungen werden bei der
Staatsschulden-Tilgungskasse — Taubenstraße 29 hierselbst
— bei der Reichsbank-⸗Hauptkasse, bei den schon früher zur
Zinszahlung benutzten Kassen und bei den in unserer Be⸗
kanntmachung vom 16 Mai 1883 bezeichneten Reichsbankanstalten
vom 24. d. Mts. ab in den gewöhnlichen Geschäftsstunden
eingelöst. Die Staatsschulden-Tilgungskasse ist für
die Zinszahlungen werktäglich mit Ausschluß des vorletzten
Tags in jedem Monat von 9 bis 1 Uhr und am letztten
Tage im Monat von 11 bis 1 Uhr geöffnet.
Die Zinsscheine sind, nach den einzelnen Schulbgattungen
und Werthabschnitten geordnet, den Einlösungsstellen mit
einem Verzeichniß vorzulegen, welches die Stückzahl und
den Betrag für jeden Werthabschnitt angibt, aufgerechnet ist
und des Einliefernden Namen und Wohnung ersichtlich macht.
Wegen Zahlung der Zinsen für die in das Staats⸗
schuldbuch eingetragenen Forderungen derjenigen Schuld—
derschreibungen der konsolidirten 400tigen Staatsanleihe,
welche mit dem 1. April und 1. Oktober jeden Jahres
fälligen Zinsscheinen versehen sind, nehmen wir auf den
Artikel 8 der Ausführungsbestimmungen des Herrn Finanz-Ministers
vom 22. Juni v. J. — Nr. 154 des Deutschen
Reichs- und Königlich Preußischen Staatsanzeigers für 1884
Bekanntmachung der Provinzial-Behörden.
Aebersicht Uber die Verwaltung und Verwendung der in der Rheinprovinz vorhandenen Polizeistrafgelderfonds für das Etatsjahr vom 1. April 1884
bis vltimo März 1885.
Kapital⸗
Ver⸗
mögen
am
cSchlusse
des
Etats⸗
jahres
1884485.
Gegenstand der Einnahmen.
Gegenstand der Ausgaben.
Bezeichnung
Zinsen
von
Kapi⸗
talien.
Erlös
von
zurück⸗
ezahlten
Imorti⸗
ations⸗
. Verwal- Anlage
ungskosten, von Pflege⸗
b. Druck⸗ Kapitalien kosten
kosten, resp. rür ver⸗
c. Porto⸗ Wieder⸗ Vafsene
kosten für mlage von und
Ablieferung smortisa-⸗5
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a. Bestand,
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1883/84.
Summe
Straf⸗
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Fonds.
der
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4 bis 8.
Polizeistrafgel⸗
derfonds des
Regierungs⸗
herzirfs Trier
13/
J
9
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Bemerkungen.
irekt von den zuständigen
Die Erstattung der
Den Städten Trier, Saarbrücken, St. Wendel und Wittlich wurden die von ihren Insassen aufkommenden Strafgelder
Hebestellen überwiesen.
Pflegekosten ist zum vollen Betrage erfolat