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Saarbrücker
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Amtliches Anzeigeblatt für
Ar. 5.
Montag, den 2. Februar.
1885.
kirchen die Erlaubniß ertheilt, behufs Aufbringung der
Mittel zum Neubau einer katholischen Kirche daselbst eine
Hauskollekte bei den katholischen Bewohnern der Rheinpro—
dvinz in der Zeit vom J. Januar bis Ende Dezember d. J.
durch Deputirte abhalten zu lassen.
Mit dem Einsammeln dieser Kollekte im diesseitigen
Bezirke sind seitens des Kirchenvorstandes der Geineinde
Herdorf nachstehende Personen beauftragt.
1. Johaun Ahnen, Bote zu Trier;
2. Peter Brack, Schuhmacher zu Landsweiler;
3. Peter Schäfer, Ackerer zu Rhaunen;
4. Peter Schmidt, Ackerer zu Rhaunen;
5. Heinrich Krüttgen, Ackerer zu Trauwüllesheim;
6. Johann Müller, Arbeiter zu Remscheid;
7. Friedrich Düber, Bergmann zu Herdorf.
Trier, den 15. Januar 1888
Bekanntmachungen der Königl. Regierung.
J
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Bekanntmachung, betreffend die 8. Verloosung von Schuldverschreibungen
der 40/0tigen Staatsanleihe von 1868 4.
In der Extra⸗Nummer unseres Amtsblattes vom 22.
ds. Mis. ist eine Bekanntmachung der Hauptverwaltung
der Staatsschulden vom 10. d. Mits über die an demselben
Tage bewirkte 8. Verloosung von Schuldverschreibungen der
400tigen Staatsanleihe von 1868 A. veröffentlicht vorden
Exemplare der Nummerliste sind sowohl dem Amts—
blatie beigefügt, als auch in dem Kassenlokale unserer Hanpt—
kasse und in den Geschäftsräumen der Herren Landräthe,
Bürgermeister, Steuner- und Gemeinde-Empfänger zur Ein—
sicht der Betheiligten offen gelegt.
Die Interessenten werden hierauf mit der Aufforderung
aufmerksam gemacht, zur Vermeidung von Zinsverlusten die
Erhebung der Kapitalbeträge rechtzeitig zu bewirken
Gleichzeitig werden die Vesitzer von Schuldverschreibungen
aus den bereits früher stattgehabten Verloosungen zur Ver⸗
meidung weiteren Zinsverlustes an die baldige Erhebung der
Kapitalbeträge wiederholt erinnert.
Trier, den 28. Dezember 1884.
Der Herr Ober⸗ Präsident der Rheinprovinz hat mittelst
Erlasses vom 19. Nevember v. J. Nr. 9600 dem Kirchen⸗
oorstande der katholischen Pfarrgemeinde Straberg im Kreise
Neuß die Erlaubniß ertheilt, behufs Aufbringung der Mittel
zum Neubau einer katholischen Kirche daseldst eine Haus—
kollekte bei den katholischen Einwohnern der Rheinprovinz
in der Zeit vom J1. Jannar bis Ende Dezember d. J. durch
Deputirte der genaunnten Pfarrgemeinde abhalten zu lassen.
Mit dem Einsammeln der Kollekte im diesseitigen Be—
zirke sind seitens des Kirchenvorstandes der Gemeinde Stia
verqg nachstehend aufgeführte Personen beaufragt:
1. Herm. Jos. Schmitz aus Straberg,
2. Conrad Schmitz F
3. Hermann Krücken
4. Anton Helmig
5. Ewald Xreuter
6. Johann Schnee
7. Peter Bilt
8. Peter Vogel
9. Jakob Abels
10. Anton Birkhofen *
11. Theodor Amel Nievenheim
13. Wilhelm Gladbach Delhofen
13. Joseph Schmitz —W—
Trier, den 10. Januar 18857
Der Herr Oberpräsident der Rheinprovinz hat mittelst
—A November v. J. dem Kirchenvorftande
—A Pfarrgemeinde Herdorf im Kreise ülien—
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Bekanntmachungen anderer Behörden.
Prüufungs⸗Commission für Einjährig-Freiwillige.
Die diesjährige Frühjahrs-Prüfung der die Berechti—
tigung zum einjährig freiwilligen Militärdienste nachsuchen—
den jungen Leute findet am
Dienstag, den 17. März d. Is.,
Nachmittags 3 Uhr,
und an den folgenden Tagen im Sitzungssaale der hiesigen
Königlichen Regierung statt. Bei der Meldung zu dieser
Prüfung, welche schriftlich bei der unterzeichneten Com—
mission bis zum 1. Februar d. Is. erfolgen muß, sind die
Vorschriften des 8 89 der Ersatz-Ordnung zur Deutschen
Wehrordnung vom 28. Septemher 1875 (Beilage Nri7
des Umtsblattes für 1876) zu beachten und wird noch be—
sonders darauf aufmertsam gemacht, daß dem Gesuche ein
selbstgeschriebener Lebenslauf beizufügen und in dem ersteren
anzugeben ist, in welchen zwei fremden Sprachen der sich
Meldende geprüft zu werden wünscht.
Trier, den 19. Januar 1885.
Der Vorsitzende der Koͤniglichen Prüfungs⸗-Commission
für Einjährig:⸗Freiwillige.
Westermann,
Regierungsrath.
Annahme von gewöhnlichen Packeten durch die Packetbesteller in Trier,
Saarbrücken, St. Johann (Saar).
Die Packetbesteller in Trier, Saarbrücken und St. Johann
Saar) sind ermächtigt und verpflichtet, auf ihren Bestell⸗
fahrten gewöhnliche Packete behufs Auflieferung bei den
Pofstanfstalten in Trier, beziehungsweise Saarbrücken und
St. Johann (Saar) unter Erhebung einer Einsammlungs⸗
Jebühr in Höhe des tarifmäßigen Packetbestellgeldes von dem
Publikum entgegenzunehmen.