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Saarbrücker
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Kreis—
Amtliches Anzeigeblatt für
Montag den 21. September
Bekanntmachungen der Provinzial-Behörden.
In Gemäßheit des 8 14 des Reglements vom 29. Ok⸗
ober 1875 über Gewährung von Entschädigung für poli⸗
zeilich angeordnete Tödtung rotzkranker Pferde und lungen⸗
ranken Rindviehs in der Rheinprovinz bringe ich nach⸗
stehend die Uebersicht der Einnahmen und Ausgaben bei
den resp. Viehentschädigungsfonds für das Etatsjahr vom
l. April 1884 bis zum 81. März 1885 zur öffentlichen
Kenntniß:
Mr. 84.
1885.
Zahl
der
Jetödteten!
Pferde.
Betrag
der
gezahlten
Entschädigund
Zahl Betrag
der der
getödteten!g gezahlten
Rinder. sntjchadiaung
5
Aachen. 785 40
Coblenz —
Töln . 85
Düsseldorf 20
Trier .. — —
Summa 28 —ö 8 7348 95
Düsseldorf, den 11. August 1885.
Der Landes-⸗Direktor der Rheinprovinz.
Klein.
An der Taubstummen-Anstalt zu Neuwied soll am 7.
und 8. Juli 1886 gemäß der Prüfungs-Ordnung für Leh—
rer an Taubstummen-Anstalten vom 27. Juni 1878 die
Prüfung für die Befähigung zur Anstellung an Taubstummen⸗Anstalten
abgehalten werden.
Zu dieser Prüfung werden zugelassen:
Geistliche, Candidaten der Theologie oder der Philo—
logie, sowie solche Schullehrer, welche die 2. Prüfung be—
standen, sich mindestens 2 Jahre mit Taubstummen⸗-Unter—
richt beschäftigt haben und sich über ihre bisherige ord—
nungsmäßige Führung auszuweisen vermögen.
Den Meldungen zu dieser Prüfung, welche von uns bis
zum 1. November 1885 angenommen werden, sind beizufügen:
1) ein selbstgefertigter Lebenslauf, auf dessen Titelblatt
der vollständige Name, der Geburtsort, das Alter, die Con—
fession und das augenblickliche Amtsverbältniß des Bewer—⸗
ders anzugeben ist.
2) die Zeugnisse über die bisher empfangene Schul-oder Uni—
versitätsbildung, sowie über die bisher abgelegten Prüfungen,
3) ein Zeugniß über die bisherige Thätigkeit des Be—
werbers im Taubstummen-Unterrichte,
4) ein amtliches Führungszeugniß,
5) ein von einem zur Führung eines Dienstsiegels be—
rechtigten Arzte ausgestelltes Zeugniß über normalen Ge—
sundheitszustand.
Der Bewerber erhält nach seiner Meldung von uns
ein Thema aus dem Gebiete des Taubstummenbildungswesens,
dessen Bearbeitung er binnen längstens 6 Monalen
mit der Versicherung einzureichen hat, daß er keine anderen.
als die von ihm angegebenen Hilfsmittel benntzt habe.
Ueber den Gang der mündlichen und praktischen Prü—
fung gibt die Prüfungs-Ordnung nähere Auskunft.
Coblenz, den 3. August 1885.
Königliches Provinzial-Schul⸗Collegium
v. Vuttkamer
Entschädigungsfonds
für
Pferde Rindvieh
45 A5
1368 62 237 97*
4. Einnahme:
Bestand aus 1888/84..
Zinsen der als Reservefonds
rentbar angelegten Bestände — — 13609 02
2) Abgaben der Viehbesitzer. 41999 10 46694 40
1) Sonstige Einnahmen .. — 06 — 84
Summa der Einnahme. F8——
B. Ausgabe:
10 *0 Veranlagungskosten
und Hebegebühren von der
Finnahm ad pos. c. ..
560 Verwaltungskosten für
die Central-Verwaltung von
den HZinsen des Reservefonds
und von den nach Abzug der
Veranlagungs- ꝛc. Kosten
derbleivenden Abgaben für
Pferde ꝛc. und Rindvieh. 1889 96 278170
c) Druckkosten...... 101 25 101 25
) Entschädigung an die Vieh—
hesitzer..... 22861 50 73548 95
Zur rentbaren Anlegung der
hestände.. .5.* 14300 — 45400 —
Summa der Ausgabe
die Einnahme beträgt 13867 78 60542 28
die Ausgabe beträgt. 13352 62 60501 31
Mithin Bestande. 15 16 40 89
Außer diesen Baarbeftänden sind
noch vorhanden in Effekten . 14300 — 8389109 —
Die getödteten Thiere und die hierfür gezahlten Ent—
chädigungen vertheilen sich auf die einzelnen Regierungs—
Bezirke wie folat:
Von den Pferden wurde eine Abgabe von 80 Pf. vro Stück, vom
Rindvieh eine solche von 5 Pf. pro S6