Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Erscheint seden
Montag.

Saarbrücker

Insertions⸗
gebühren:
die 4 gespaltene
Vetitzeile
oder
deren Raum
* 10 Pfa.
den Kreis Saarbrücken.

Abonnements⸗
yreis?

ährlich 2 Mark
sowohl hier als
uswärts bei den
Postanstalten.

Kreis—

Amtliches Anzeigeblatt für

Ar. 29. Montag den 20. Juli
Bekanntmachung der Provinzial-Behörden.
Wir bringen hiermit zur Kenntniß der Betheiligten,
daß der 812 der Prüfungs-Ordnung für Lehrer an Mittelschulen
 vom 15. Oktober 1872 durch Erlaß des Herrn Mi—
nisters der geistlichen, Unterrichts-und Medizinal-Angelegen—
heiten vom 17. d. Mts. dahin modificirt wird, daß den
Eraminanden künftig frei steht, die Gruppen à und b des
z 12 in der Weise zu combiniren, daß fie sich zur Prüfung
in Deutsch und Geschichte, mit Ausschließung der Prüfung
in Religion, melden können.
Koblenz, den 26. Juni 18885.
Königliches Provinzial⸗Schul⸗Collegium.
v. Puttkamer.
Bekanntmachungen der Königl. Regierung.
Nach Anhörung der Interessenten aus der bisherigen
Pfarrvikarie Friedrichsthal und nachdem die Pfarrer und
lirchlichen Vertretungen der Pfarreien Spiesen und Schiff—
weiler, ans welchen Pfarreien die gedachte Vikarie ge—
bdildet wurde, bereits vor längerer Zeit ihre Zustimmung
zur Erhebung der Vitarie zu einer selbstständigen Pfarrei
bekundet haben, wird hiermit Folgendes bestimmt:
J. Die Pfarrvikarie Friedrichsthal mit den Ortschaften
Bildstock, Erkershöhe, Grubenanlage „Maybach“ und
Bahnhof Quierschied wird zu einer selbstständigen
Bfarrei mit dem Pfarrsitze in Friedrichsthal erhoben.
Die Grenzen der neuen Pfarrei fallen mit denen
der Civilgemeinde Friedrichsthal überall zusammen.
Die definitive Trennung der früheren Theile der
Pfarreien Spiesen und Schiffweiler geschicht ohne
zegenseitige Forderungen auf das vorhandene Vermö—
gen oder Ansprüche auf Entschädigung für die Kirchen.
die Geisilichen und Kirchendiener.
Zur Dotation der neuen Pfarrei sind bestimmt und
jehen als Eigenthum an dieselbe über:
Die katholische Kirche in Friedrichsthal, einschließ—
lich der zugehörigen Grundflächen, sowie dem ge—
sammten Mobilar zur Ausstattung der Kirche und
zur Feier des Gottesdienstes und das sonstige zu
Jeichem Zwecke bisher gesammelte Baarvermögen.
Als Ootation der Pfarrstelle wird bestimmt:
b. das katholische Pfarrhaus zu Friedrichsthal nebst
der zugehörigen Grundfläche, bisher im Eigenthum
der Civilgemeinde daselost und nunmehr in's Eigen⸗
thum der Pfarrei übergehend,
das von der Königlichen Regierung in Aussicht
gestellte Staatsgehalt,
3. das von den Katholiken der neuen Pfarrei zuge—

1885.

sicherte Zusatzgehalt, mit dem Staatsgehalt zusam—
men 1800 Mek.
4. die üblichen Stolgebühren und Kasualien.
V. Die Katholiken der nenen Pfarrei sind verpflichtet,
zu allen Kultusbedürfnissen derselben nach LKaßgabe
der geltenden kirchlichen und staatlichen gesetzlichen
Bestimmungen beizutragen.
Trier, den 24. Juni 1885.
Der Bischof von Trier,
(L. 8.) gez. ̃ M. Felix Korum.
Il. Nr. 2822.

Die nach der vorstehenden Urkunde vom 24. Juni
d. J. Seitens des Bischofs von Trier kirchlicherseits aus—
zesprochene Errichtung und Umschreibung der Pfarrei Fried—
richsthal wird auf Grund der von dem Minister der geistlichen,
 Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten mittels
Erlasses vom 80. Mai 1885 G. II 1768 uns ertheilten
Ermächtigung hierdurch von Staatswegen bestätigt und in
Vollzug gesetzt.
Trier, den 1. Juli 1885.

Durch Erlaß des Herrn Ministers des Innern vom
24. v. Mts. ist der Frau von Möllendorf, geb. Gräfin
von der Schulenburg-Lieberose zu Berlin gestattet worden,
zum Besten der Central⸗Verkaufs⸗Stelle der Zweigvereine
des vaterländischen Frauenvereins eine öffentliche Äusspieiung
 von Erzeugnissen der gedachten Zweigvereine zu ver—
anstalten und die betreffenden Loose auch in der Rhein—
provinz zu vertreiben.
Trier, den 3. Juli 1885.
Die diesjährige Hauskollekte für die dürftigen evan—
zelischen Gemeinden der Rheinprovinz wird im Laufe des
Monats August d. J. durch Organe der evangelischen
Kirchengemeinden abgehalten werden.
Die Königlichen Steuerkassen haben die ihnen zugehen—
den Collekten-Erträge in Empfang zu nehmen und an unsre
Hauptkasse abzuführen.
Trier, den 8. Juli 1885.
Der Herr Oberpräsident der Rheinprovinz hat durch
Erlaß vom 14. Februar d. J. Nr. 1018 dem Comité für
den Bau einer evangelischen Kirche in Bolchen die Erlaub—
niß ertheilt, behufs Aufbringung der Mittel zum Bau der
gedachten Kirche eine Hauskollekte bei den evangelischen
Bewohnern der Regierungsbezirke Coblenz und Trier —
mit Ausschluß der Städte Saarbrücken und St. Johann,
in denen eine Collelte zu diesem Zwecke bereits früher zur
Ausführung gelangt ist — in der Zeit bis zum 1. Oktober
d. J. 8 Deputirte aus der genannten Gemeinde abhalten
zu lassen.

2.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.