Der Herr Ober-Präsident der Rheinprovinz hat durch
Erlaß vom 31. März d. J. Nr. 2597 der evangelischen Ge—
meinde Nippes im Landkreise Cötn die Erlaubniß ertheilt,
behufs Aufbringung der Mittel zum Baue einer Kirche da—
selbst eine Hauskollekte bei den evangelischen Bewohnern
der Rheinprovinz mit Ausnahme der Eifelkreise Daun, Prüm,
Bitburg, Schleiden, Malmedy, Montjoie und Adenau bis
zum Schlusse dieses Jahres durch Deputirte cus der ge—
nannten Gemeinde abhalten zu lassen.
Vorstehendes bringen wir mit dem Hinzufügen zur
öffentlichen Kenntniß, daß seitens des Presbyteriums der
Gemeinde Nippes mit Abhaltung jener Collekte der Pfarrer
Voswinkel daselbst und der Collektant Christian Thielmann
aus Herborn beauftragt sind.
Trier, den 30. Miai 1884.
Bekanntmachung anderer Behörden.
Steckbrief.
Gegen den Schüler Joseph Lieblang aus Saarbrücken
welcher flüchtig ist, ist die Untersuchunashaft wegen Dieb—
stahls verhängt.
Es wird ersucht denselben zu verhasten und dem Kö—
niglichen Amtsgericht zu Saarbrücken vorzuführen.
Saarbrucken, den 6. Juni 1884.
Königliche Staatsanwaltschaft.
Pattberg.
Steckbrief.
Gegen den Tagelöhner hann Karcher aus Rosen—
opf, Bezirksamt Homburg (Pfalz), welcher flüchtig ist, ist
die Untersuchungshaft wegen Unterschlagung verhängt.
Es wird ersucht, denselben zu verhasten und dem Kö—
niglichen Amtsgericht zu Saarbrücken vorzuführen.
Saarbrücken, den 30. Mai 1884.
Königliche Staatsanwaltschaft.
Pattberg.
Steckbrief.
Gegen den Schlepper enerich Schier, früher in
Buchenschachen wohnhaft, welcher flüchtig ist, ist die Unter—
ungebaft wegen Mißhandlung und groben Unfuas ver—«
ängt.
gißs wird ersucht, denselben zu verhaften und dem Kö—
niglichen Amtsgericht zu Saarbrücken vorzuführen.
Saarbrücken, den 5. Juni 1884.
Königliche Staatsanwaltschaft.
Pattberg.
Die von mir am 15. Dezember 1888 erlassene Be—
kanntmachung, betreffend Verschwinden des Bergmannes
Heinrich Muͤgel aus Clarentbal, ist durch Auffinden dessen
Leiche erledigt.
Saarbrücken, den 5. Juni 1884.
Der Erste Staatsanwalt.
Pattberg.
Bekanntmachungen des Landraths-Amtes.
Das Aushebungsgeschäft wird im laufenden Jahre
nach nachstehendem Plaͤne an den bezeichneten Tagen von
Vormittags 8 Uhr ab im Saale des Restaurateurs Carl
Schuhmann hierselbst abgehalten werden.
Freitag. den 27. Juni.
Vorstellung
1. der als dauernd untauglich in Vorschlaq gebrachten
Mannschaften.
b. der wegen häuslicher Verhältnisse zur Ersatz-Reserve
J vordesignirten Ersatzpflichtigen.
Samstag, den 28. Juni.
Vorstellung
a. eines Theiles der zur Ersatz-Reserve II vorgeschlagenen
Mannschaften,
b. der wegen geringer körperlicher Fehler zur Ersatz-Re—
serve J vordesignirten Ersatzpflichtigen.
Montag, den 30. Juni.
Vorstellung
a. eines Theiles der zur Ersatz-Reserve Il vorgeschlagenen
Mannschaften,
b. der wegen vorübergehender Untauglichkeit zur Er—
satz-Reserve J vordesignirten Ersatzpflichtigen,
c. der Forstlehrlinge,
d. der Freiwilligen nach 8 62 sub 8 der Ersatz-Ordnung
6. der vorwegeinzustellenden Ersatzpflichtigen.
Dienstag, den 1. Juli.
Vorstellung
a. eines Theiles der zur Ersatz-Reserve II vocgeschlagenen
Mannschaften,
b. der vorzumerkenden Militärpflichtigen der Jahrgänge
1881, 1882 und 1883.
Mittwoch, den 2. Juli.
Vorstellung
a. eines Theiles der zur Ersatz-Reserve II vorgeschlagenen
Mannschaften,
b. der Ersatzpflichtigen des laufenden Jahrganges.
Donnerstag, den 3. Juli.
Vorstellung
a. des Restes der zur Ersatz-Reserve II vorgeschlagenen
Mannschaften,
b. der Ueberzäbligen früherer Jahrgänge,
c. der in der Veränderungs-Nachweisung in Zugang ge—
kommenen WMiilitärpflichtigen,
d. der in den Beilagen J. II und III enthaltenen Mann—
schaften.
Freitag, den 4. Juli.
Superrevision der Invaliden und kranken Wehrleute.
Sämmtliche im Kreise Saarbrücken sich aufhaltende
den vorbezeichneten Kategorien angehörende Militärpflichtige
werden hierdurch aufgefordert, bei Vermeidung der gesetz—
lichen Strafen an den bezeichneten Tagen und dem ange—
gebenen Orte, Morgens punkt 792 Uhr, sauber gewaschen
und mit reiner Bekleidung versehen, zur Aushebung zu er—⸗
scheinen; die Losungsscheine sind mit zur Stelle zu bringen.
Wer durch Krankheit am Erscheinen verhindert ist, hat ein
bezügliches ärztliches Attest einzureichen, welches durch die
Polizei-Behörde zu beglaubigen ist.
Diejenigen Personen, welche bei Beurtheilung der Re—
clamationen in Betracht kommen, also namentlich die Väter
und die über 17 Jahre alten Brüder der Reclamirten,
müssen ebenfalls im Termine erscheinen, andernfalls der⸗
artige Reclamationen als nicht zu beurtheilen unnachsicht⸗
lich verworfen werden müssen. Sind soiche Personen etwa
durch Krankheit am Erscheinen verhindert, so ist dies durch
ein im Termin vorzulegendes Physikats-Attest und ein At—
test der Ortsbehörde nachzuweisen.
Zur Prüfung gelangen die Reclamationen derjenigen
Militärpflichtigen, welche bei der Musterung zur Einstel—
lung oder zur Ersatz-Reserve J. Classe designirt wurden,
sowie derjenigen, welche mit Entschuldigung gefehlt haben
Jede Störung der Ruhe und Ordnung während des
Aushebungs-Geschäftes wird mit Geldbuße bis zu 15 Marf
oder entsprechender Haft bestraft.