Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Saarbrücker

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Kreis—

Amtliches Anzeigeblatt für 2den Kreis Saarbrücken. J
Mit der „Provinzial⸗Correspondenz“ als Beilage.
Montag, 4. April

A

Ir. 14.

ISSA.
Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird von
dem Kapitale zurückbehalten.
Mit dim 1. Oktober 1884 hört die Verzinsung der
verloosten Schuldverschreibungen auf.
Zugleich werden die bereits früher auszeloosten, auf
der Anlage verzeichneten, noch rückständigen Schuldverschrei—
bungen wiederholt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß
die Verziusung derselben mit den einzelnen Kündigunaster—
minen aufgehört hat.
Die Staatsschulden ;Tilgungskasse kann sich in einen
Schriftwechsel mit den Inhabern der Schuldverschreibungen
über die Zahlungsleistung nicht einlasseu.
Formulare zu den Quittungen werden von sämmtlichen
oben gedachten Kassen unentgeltlich verabsolgt.
Berlin, den 15. März 1884.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Sydow. Hering. Merleker. Rüdorff.
Für die Turnlehrerinnen-Prüfung, welche im Früh—
jahr 1884 zu Berlin abzuhalten ist, habe ich Termin auf
Freitag, den 28. Mai d. J. und folgende Tage anberaumt.
Meldungen der in einem Lehramte stehenden Bewerbe—
rinneun sind bei der vorgesetzten Dienstbehörde spätestens
6 Wochen, Meldungen anderer Bewerberinnen unmittelbar
bei mir spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermine
unter Einreichung der im 83 4 des Prüfungs-Reglements
vom 21. August 1875 bezeichneten Schriftstücke an zubringen.
Berlin, den 28. Februar 1884.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts? und Medigtinal—
Angelegenheiten.
Im Auftrage: de la Croix.

Bekanntmachung der Central-Behörden.
Die am 1. April d. J. fälligen Zinsen der Preußischen
Staatsschuldverschreibungen werden bei sämmtlichen Ein—
lösungsstellen, also in Berlin bei der Staatsschulden-Tilgungskasse
 und der Reichsbank-Hauptkasse, außerhalb Berlin
aber bei den schon früher zur Einlösung benutzten Kassen
und den in unserer Bekannimachung vom 16. Moi v. J.
bezeichneten Reichsbank-Anstalten vom 26. d. Mts. ab in
den gewöhnlichen Geschäftsstunden gegen Ablieferung der
Zinsscheine gezahlt.
Die Zinsscheine sind, nach den einzelnen Schuldgat—
tungen und Werthabschnitten geordnet, den Einlösungsstellen
mit einem Verzeichniß vorzulegen, welches die Stückzahl
und den Betrag für jeden Werthabschnitt angibt, aufge—⸗
rechnet ist und des Einliefernden Namen und Wohnung er—
iichtlich macht.
Berlin, den 17. März 1884.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Sydow. Hering. Merleker. Rüdorff.

Bei der heute in Gegenwart eines Notars öffentlich
bewirkten Verloosung von Schuldverschreibungen der 4prozentigen
 Staatsanleihen von 1850, 1852 und 1883 sind
die in der Anlage verzeichneten Nummern gezogen worden.
Dieselben werden den Besitzern mit der Aufforderung
zekündigt, die in den ausgeloosten Nummern verschriebenen
Kapitalbveträge vom 1. Oktober d. Is. ab, gegen Quittung
und Rückgabe der Schuldverschreibungen und der nach dem
l. Oktober 1884 fällig werdenden Zinsscheine nebst Zins—
scheinanweisungen, bei der Staatsschulden-Tilgungskasse
hierselbst zu erheben. Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr
Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags, mit Ausschluß der
Sonn⸗ und Festtage und der letzten drei Geschäftstage jeden
Monats. Die Einlösung geschieht auch bei den Regierungs⸗
Hauptkassen, den BezirksHauptkassen der Provinz Hannover
und der Kreiskasse in Frankfurt a. M. Zu diesem Zwecke
können die Schuldverschreibungen nebst Zinsscheinen und
Zinsscheinanweisungen einer dieser Kassen schon vom 1.
September d. Is. ab eingereicht werden, welche sie der
Staatsschulden-Tilgungskasse zur Prüfung vorzulegen hat
und nach erfolgter Fesistellung die Auszahlung vom 1. Ok⸗
ober 1884 ab bewirkt.
Mit den verloosten Schuldverschreibungen sind unent⸗
zeltlich abzuliefern, und zwar: von den Anleihen von 1850
ind 1852, die Zinsscheine Reihe IX Nr. 5 bis 8 nebst
Anweisungen zur Abhebung der Reihe X, und von der An—
eihe von 1853 die Zinsscheine Reihe VIII Nr. 8 nebsi
Anweisungen zur Abhebung der Reihe IX.

Warnung.
In Läden und Geschäften, welche als LotterieKomtor
Lotterie Einnahme oder LotterieKollekte bezeichnet sind und
deren Inhaber sich als Lotterie,Einnehmer resp. Kollekteure
bezeichnen, werden Loose der Preußischen Klassen-vLotterie
und Anteilscheine auf solche Loose, oft unter Benennung als
Antheilloose, für Preise angeboten, welche die im Lotterie—
plan bestimmten Preise sehr weit übersteigen und ferner
noch dadurch erhöht werden, daß in den Antheilscheinen
selbst die Verkäufer derselben hohe Gewinn-Abzüge fur sich
ausbedingen.
Die Antheilscheine begründen niemals Ansprüche an die
— 42 auf Looseerneuerung und auf Gtwinn—
zahlung.
Vielfache gerichtliche Verurtheilungen von Loosantheil—
schein-Verkäufern haben herausgestellt, daß solche Verkäufer
häufig betrügerisch verfahren, indem sie die Loose, auf welche
            
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