Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

die Talons abhanden gekommen sind; in diesem Falle sind
die Schuldverschreibungen an die Kontrolle der Staatspa—
diere oder an eine der genannten Provinzialkassen mittelst
bdesonderer Eingabe einzureichen.
Berlin, den 5. Nevember 1883.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Sydow. Hering. Merleker. Rüdorff.
Borstehende Bekanntmachung wird hiermit zur öffent—
lichen Kenntniß gebracht.
Die Herren Landräthe werden gleichzeitig veranlaßt,
dieselbe, soweit es unentgestlich geschehen kann, auch durch
die Kreisblätter zur Kenntniß des Publikums zu bringen.
Trier. den 16. November 1883.

Bekanntmachung, betreffend die 6. Verloosung von Schuldverschreibungen der
Aprozentigen Staats-Anleihe von 1868 A.
In der Nummer 52 unseres Amtsblattes vom 27. d.
Vits. ist eine Bekanntmachung der Hauptoerwaltung der
Staatsschulden vom 14. d. M. über die an demselben Tage
hewirkte 6. Verloosung von Schuldverschreibungen der Staats—
Anleihen von 1868 4 veröffentlicht worden.
—
beigefügt, als auch in dem Kassealokale unserer Haupttasse
ird in'den Geschäftsräumen der Herren Landräthe, Bür—
germeister, Steuer und Gemeindeempfänger zur Einsicht
der Betheiligen offengelegt.
Die Inleressenten werden hierauf mit der Aufforderung
aufmerksam gemacht, zur Vermeidung von Zinsperlusten die
Erhebung der Kapitalbeträge rechtzeitig zu bewirken.
Gleichzeitig werden die Besitzer von Schuldverschrei⸗
bungen aus den bereits früher stattgehabten Verloosungen
zur Vermeidung weiteren Zinsverlustes an die baldige Er—
ebung der. Kapitalbeträge erinnert.
Trier, den 31. Dezember 1883.

Bekanntmachung, die Reblaus-Convention betrefiend
Nach einer Mittheilung des Herrn Ministers für Land—
wirthschaft, Domänen und Forsten sind in der Bestimmung
das 8 4, Nr. 2 der Kaiserlichen Verordnung vom 4. Juli
d. J. (R.-Ges.-Bl. S. 153), wonach die Ausfuhr aller nicht
zur Kategorie der Rebe gehörigen Pflänzlinge, Sträucher
ind sonftiger Vegetabilien aus dem Reichsgebiete in die
Febiete der bei der internationalen Reblaus Condention be—
cheiligten Staaten ausschließlich üder die zu diesem Behufe
von einem jeden der „betheiligten Staaten“ für sein Gebiet
zu bezeichnenden Zollämter stattzufinden hat, unter den „be—
beiligten Staaten“ nicht die einzelnen Bundesstaaten des
Reiches, sondern die neben dem letzteren bei der Convention
betheiligten auswärtigen Vertrags-Staaten zu verstehen, so
aß von diesen letzteren diejenigen ihrer Zollämter zu be—
zeichnen sind, über welche eine Ausfuhr von Pflanzen aus
Deutschland nach ihren Gebieten ausschließlich zugelassen wird.
Diese Bezeichnung ist Seitens der auswärtigen Ver—
ragsstaaten bereits ersolgt und durch die Bekanntmachung
des Reichs-Kanzlers vom 28. Juli d. Is. (Centralblatt für
das Deutsche Reich, Seite 288) veröffentlicht worden. Einer
nebenhergehenden Bestimmung Deuischer Zollämter, über
welche diesseitige zur Ausfuhr nach Vertragsstaaten bestimmte
Pflanzensenduugen den von diesen Staaten vorgeschriebenen
Zollstellen zuzuführen sind, bedarf es deshalb nicht.
Die in Rr. 46 unseres Amtsblatts (Seite 313) veröffent⸗
lichte Anordnung des Herrn Finanz Winisters, daß die
wußzzuführenden Pflanzsendungen über die Zollstellen Geeste—

nünde, Bahnhof Templerbend in Aachen, Herbesthal, Mys—
owitz, Liebau, Oswiecim, Oderberg (Bahnhof), Jägerndorf
(Bahnhof), Ziegenhals (Bahnhof), Halberstadt und Seiden—
berg (Bahnhof) geleitet werden müssen, ist demgemäß aufge—
hoben worden, was wir auf Anordnung des Herrn Ober—
präsidenten der Rheinprovinz hiermit zur öffentlichen Kennt—
niß bringen.
Trier, den 21. Dezember 1883.

Auf Grund des 8 2 des Gesetzes vom 26. Februar
1870, betreffend die Schonzeiten des Wildes, wird für den
Regierungsbezirk Trier in diesem Jahre der Schluß der
Jagd für das Haselwild, für Wachteln und Hasen, sowie
für Birkhennen auf den 19. Januar d. J. hiermit festgesetzt,
—DV
Wildarten nicht mehr ausgeübt werden darf
Trier, den 7. Januar 1884.

Bekanntmachung anderer Behörden.
Der von mir am 9. Januar 1882 gegen den Berg—
mann Johann Jung aus Fischbach wegen Körperverletzung
erlassene Steckbrief wird hierdurch erneuert.
Saarbrücken, den 3. Januar 1884.
Der Königliche Erste Staatsanwalt.
Pattberg.

—— —

Der von mir am 19. Dezember 1882 gegen den Tage—
löhner Michel Weber aus Friedrichsthal, wegen Mißhand—
lung, erlassene Steckbrief wird hierdurch erneuert.
Saarbrücken, den 5. Januar 1884.
Der Königliche Erste Staatsanwalt.
Pattberg.

Vers onal⸗Chronif.

Die auf den Bürgermeister Friedrich Wilhelm Feld—
mann zu Wilhelmshaven gefallene Wahl zum Bürgermeister
der Stadt Saarbrücken ist von der Königlichen Regierung
zu Trier bestätigt worden.
Der Lehrer Wehr zu Wiesbch, im Kreise Ottweiler,
ist an die katholische Schule zu Kutzhof, im Kreise Saar—
brücken, berufen worden.
Die Lehrerin Stör zu Fechingen, im Kreise Saar—
bhrücken, ist an die evangelische Schule zu Sulzbach, des—
selhen Kreises berufen worden

Auszug aus der Vacanzenliste
für Miltitair⸗-Anwärter.
Dic Liste enthält der Reihe nach folgende Mittheilungen:
1) Laufende Nummer. 2) Die Vacanz tritt ein: wann? wo? bei
welcher Behörde? 83) Nähere Bezeichnung der Stelle. 4) Bezeichnung
der Anforderungen, welche an die Bewerber gestellt werden. 5) Dauer
der etwa der Anstellung vorangehenden Probezeit. 6) Ob die An—
stellung auf Lebenszeit oder auf Kündigung erfolgt. 7) Betrag der
zu bestellenden Kaution und ob dieselbe durch Gehaltsabzüge gedeckt
werden kann. 8) Einkommen der Stelle. Ob Aussicht auf Ver—
besserungen vorhanden. 10) Bemerkungen.
1, 2) sofort, im Bezirk des Königl. Eisenbahn-Betriebs—
amtes zu Aachen, 3) 13 Aspiranten für den Stations- und
Exrpeditionsdienst, 4) körperliche Brauchbarkeit, normales
Hör- und Sehvermögen, welches durch ein ärztliches Attest
nachzuweisen ist; Bewerber müssen orthographisch und gram—
matikalisch richtig schreiben können, im Rechnen der 4 Spe—
zies, sowie mit gewöhnlichen und Dezimalbrüchen bewander!
            
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