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Saarbrücker
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deren Raum
* 10 Pfs.
Amtliches Anzeigeblatt für den Kreis Saarbrücken. —
Mit der „Provinzial⸗Correspondenz“ als Beilage.
Montag, 18. Februar.
die 4 gespaltene
Petitzeile
ISSI.
— — —
Bekanntmachungen der Provinzial-Behörden. sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der Hins.
scheine wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Verzeich—
VPlit Genehmigung der Herren Minister des Innern, nissen sind bei den gedachten Provinzialkassen und den von den
der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten und der Finanzen ist dem Königlichen Regierungen in den Amtsblättern zu bezeich—
Herrn Regierungs-Bice-Präsidenten von Sydow hierselbst nenden sonstigen Kassen unentgeltlich zu haben.
sowohl die Vertretung des Ober-Präsidenten im Vorsitz des Der Einkreichnng der Aktien bedarf es zur Erlangung
Königlichen Provinziai-Schulcollegiums für Abwesenheits und der neuen Zinsschein-Reihe nur dann, wenn die Talons
sonstige Behindecungsfälle übertragen, als auch die Wahr- abhanden gekommen sind; in diesem Falle sind die Aktien
nehmung der Direktorialgeschäfte bei dem Provinzial-Schul⸗ an die Kontrolle der Staatspapiere oder an eine der genannten
Collegium ein für allemal zugewiesen worden. Provinzialkassen mittelst besonderer Eingabe einzureichen.
Coblenz, den 2. Februar 1884. Zum Schluß wird schon jetzt darauf aufmerksam gemacht,
daß zu den gedachten Aktien vom Jahre 1887 ab nicht mehr,
wie bisher, nur 8 Stück Zinsscheine für vier Jahre, sondern
für einen Zeitraum von zehn Jahren 20 Stück Zinsscheine
gleichzeitig werden ausgereicht werden und demgemäß die
den Zinsscheinen Reihe IX jetzt beigegebenen Auweisungen
zur Äbhebung der Reihe X eine entsprechende Fassung er—
halten haben.
Berlhin, den 26. Oktober 1888.
Haupt-Verwaltung der Staatsschulden.
Sydow. Hering. Merleker. Rüdorff.
Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit zur öffent—
lichen Kenntniß gebracht.
Die Herren Landräthe werden gleichzeitig veranlaßt, die—
selbe, soweit es unentgeltlich geschehen kann, auch durch die
Kreisblätter zur Kenntniß des Publikums zu bdringen.
Trier, den 2. November 1883.
Bekanntmachungen der Königl. Regierung.
Bekanntmachung wegen Ausreichung der Zinsscheine, Reihe IX zu
den Stammaktien der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn.
Die Zinsscheine Reihe IX Nr. 1 bis 8 zu den Stamm
aktien der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn über die
Zinsen für die Zeit vom J1. Januar 1884 bis 81. Dezember
1887 nebst den Anweisungen zur Abhebung der Reihe X
werden vom 1. Dezember d. J. ab von der Controlle der
Staatspapiere hierselbst, Oranienstraße 92 uunten rechts,
Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn
und Festtage und der letzten drei Geschäftstage jeden Mo—
nats ausgereicht werden.
Die Zinsscheine können bei der Controlle selbst in
Empfang genommen oder durch die Regierungs-Haupt—
kassen, die Bezirks-Hauptkassen in Hannover, Osnabrück
und Lüneburg oder die Kreiskasse in Frankfurt a. Main
dezogen werden.
Wer die Empfangnahme bei der Kontrolle selbst wünscht,
hat derselben persönlich oder durch einen Beauftragten die zur
Abhebung der neuen Reihe berechtigenden Talons mit einem
Verzeichnisse zu übergeben, zu welchem Formulare ebenda
und in Hamburg bei dem Kaiserlichen Postamte Nr. 2 un—
entgeltlich zu haben sind. Genügt dem Einreicher der Ta—
ons eine numerirte Mark, als Empfangsbescheinigung, so
st das Verzeichniß 8 wünscht er eine ausdrückliche
Bescheinigung, so ist es doppelt vorzulegen. Im letzteren
Falle erhalten die Einreicher das eine Exemplar mit einer
Empfangsbescheinigung versehen sofort zurück. Die Marke
oder Empfangsbescheinigung ist bei der Ausreichung der
neuen Zinsscheine zurückzugeben.
In Schriftwechsel kann die Kontrolle der Staatspa⸗
piere sich mit den Inhabern der Talons nicht einlassen.
Wer die Zinsscheine durch eine der oben genannten
Provinzialkassen beziehen will, hat derselben die Talons
mit einem doppelten Verzeichnisse einzureichen. Das eine
Verzeichniß wird mit einer Empfangsbescheinigung versehen.
Bekanntmachung wegen Ausreichung der Zinsscheine Reihe V zu den
Swuldverschreibungen der Preußischen Staatsanleihe vom Jabhræ—
18684
Die Zinsscheine Reihe V Nr. 1 bis 8 zu den Schuldverschreibungen
der Preußischen Staatsanleihe vom Jahre
1868 A über die Zinsen für die zeit vom 1. Januar 1884
bis 31. Dezember 1887 nebst den Anweisungen zur Ab—
hebung der Reihe VI werden vom 1. Dezember d. J. ab
von der Kontrolle der Staatspapiere hierselbst, Oranien⸗
straße 92 unten rechts, Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit
Ausnahme der Sonn- und Festtage und der letzten drei
Beschäftstage jeden Monats, ausgereicht werden.
Die Zinsscheine können bei der Kontrolle selbst in Em—
pfang' genommen oder durch die Regierungs-Hauptkassen,
die Bezirks-Hauptkassen in Hannover, Osnabrück und Lüne—
hurg oder die Kreiskaffe in Frankfurt a. M. bezogen werden.
Wer die Empfangnahme bei der Kontrolle selbst wünscht,
hat derselben persönlich oder durch einen Beauftragten die
zur Abhebung der neuen Reihe berechtigten Talons mit
inem Verzeichnisse zu übergeben, zu welchem Formulare