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Der Herr Minister des Innern hat durch Erlaß
vom 30. Dezember v. J. dem Comité für den Casseler
Pferdemarkt die Erlaubniß ertheilt, bei Gelegenheit des am
26., 27. und 28. Maisd. J. in Cassel stattfindenden Pferde—
marktes eine öffentliche Verloosung von Pferden, Equipagen,
Reit- und Fahr-Requisiten, landwirthschastlichen Geräthen,
Kunst- und Gebrauchsgegenständen zu veranstalten und die
betreffenden Loose im ganzen Bereiche der Monarchie zu
vertreiben.
Trier, den 12. Januar 1884.
Durch Erlaß des Herrn Ministers des Innern vom
30. Dezember v. Is. ist dem landwirthschaftlichen Vereine
zu Frankfurt a. M. die Erlaubniß ertheilt worden, bei
Gelegenheit der beiden im April resp. Oktober d. J. da⸗—
selbst stattfindenden Pferdemärkte eine öffentliche Verloosung
von Equipagen, Pferden, Pferdegeschirren und sonstigen
einschlagenden Artikeln zu veranstalten und die betreffenden
Loose im ganzen Bereiche der Monarchie zu vertreiben.
Trier, den 12. Januar 1884.
In Folge Erlasses des Herrn Ministers der öffentlichen
Arbeiten vom 21. November v. J. werden vom 1. Februar
d. J. ab, unter Abänderung der bisherigen Eintheilung
der südlichen landräthlichen Kreise in Baukreise folgende
neue Einrichtungen getroffen:
In Saarbrücken wird für die kanalisirte Flußstrecke
der Saar von der Preußisch Elsaß Lothringen'schen Grenze
bei Saargemünd bis Ensdorf und für die freie Flußstrecke
von letzterem Orte bis zur Einmündung der Saar in die
Mosel bei Conz eine Wasserbauinspektion errichtet. Deren
Verwaltung übernimmt vom gedachten Tage ab mit dem
Amtscharakter „Königlicher Wasserbaninspektor“ der Königl
Kreisbauinspektor Baurath Schönbrod zu Saarbrücken.
Ferner wird aus den vier Kreisen Saarlouis, Saar—
brücken, Ottweiler und St. Wendel ein Baukreis Saar—⸗
brücken gebildet. In demselben werden alle fiskalischen
Landbauten dem Königlichen Kreisbauinspektor Kuttig mit
dem Amtswohnsitz in Saarbrücken übertragen, während die
Bau⸗- und gewerbepolizeilichen Geschäfte einschließlich der
Revisionen der Dawpfkessel in den landräthlichen Kreisen
Saarbrücken und Saarlouis von dem Königl. Wasserbau—
inspektor Baurath Schönbrod und in den landrätihlichen
Kreisen Ottweiler und St. Wendel von dem Königl. Kreis—
bauinspektor Kuttig wahrzunehmen sind.
Trier, den 28. Januar 1884.
Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom
7. Januar 1880 J. A. 12954 (Amtsblatt für 1880 S. 27)
bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß das
pon dem Lieutenant q. D. Osrar Brunkow zu Berlin
(Hagelsbergerstraße 49 III) herausgegebene Werk „die
Wohnplätze des Deutschen Reiches“ nunmehr in 8 Groß—
quartbänden vollständig erschienen ist. Bei direkter Be—
stellung beträgt der Preis desselben für die J. Abtheilung
(Königreich Preußen) 60 Mark, für die II. Abtheilung
(die übrigen Bundesstaaten und die Reichslande) 70 Mark
und wird die nähere Festsetzung der Zahlungsbedingungen
den Bestellern anheim gegeden.
Die uns untergeordneten Behörden und Beamten
weisen wir auf das gedachte, als besonders tüchtig und zu—
verlässig anerkannte Werk hierdurch nochmals hin.
Trier, den 12. Januar 1884.
Des Königs Majestät haben Allergnädigst geruht,
mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 7. d. Mis. den zeitigen
Bürgermeister der Stadt St. Johann a. d. Saar, Falken—
hagen, in diesem Amte, der von der dortigen Stadiver—
ordneten Versammlung getroffenen Wiederwahl gemäß, für
eine fernere zwölfjährige Amtsdauer zu bestätigen.
Trier, den 22. Zanuar 1884
Bekanntmachung anderer Behörden.
Im Anschlusse an die Bekanntmachung des Königlichen
Landraths, Herrn Freiherrn von Richthofen in Saarbrücken,
vom 2. d. Me., betreffend den Ausbruch der Rotzkrankhei
unter den Pferden auf der Grube Dudweiler, wird zur
öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die zum Eintritt fremder
Pferde in den Bezirk der Grube Dudweiler erforderliche
polizeiliche Erlaubniß bis auf Weiteres von dem Unterzeich—
neten, sowie von dem von der unterzeichneten Ortspolizei
behörde beauftragten Oeconomie-Verwalter Herrn Maurer
zu Grube Dudweiler ertheilt wird.
Dudweiler, den 8. Februar 1884.
Die Ortspolizeibehörde.
O. Blum,
Bürgermeister.
Auszug aus der Vacanzenliste
für Militair⸗Anwärter.
Dic Liste enthält der Reihe nach folgende Mittheilungen:
1) Laufende Nummer. 2) Die Vacanz tritt ein: wann? wo? ber
welcher Behörde? 3) Nähere Bezeichnung der Stelle. 4) Bezeichnung
der Anforderungen, welche an die Bewerber gestellt werden. 5) Dauer
der etwa der Anstellung vorangehenden Probezeit. 6) Ob die An—
stellung auf Lebenszeit oder auf Kundigung erfolgt. 7) Betrag der
zu bestellenden Kaution und ob dieselbe durch Gehaltsabzuge gedeckt
werden kann. 8) Einkommen der Stelle. Ob Aussicht auf Ver—
besserungen vorhanden. 10) Bemerkungen.
1. 2) 1. März 1884, Bonn, Kuratorium der König—
lichen Universität, 3) Hauswart der chirurgischen Klinik, 4)
zeläufiges Lesen, Schreiben und Rechnen, so daß die Ver—
waltungsbücher ordnungsmäßig geführt werden können;
körperliche Rüstigkeit, Zuverlässigkeit und Nüchternheit; seine
Thätigkeit besteht vorzugsweise in Unterstützung des Ver—
waltungsinspektors, 5) 8 Monate, 6) auf vierteljährige
Kündigung, 7) —, 8) 900 M. Besoldung und 180 4
Wohnungsgeldzuschuß jährlich, 9) nach eintretender Vacanz
bei den Unterbeamten der Universität bis zu 930 M. Be—
soldung neben dem Wohnungsgeldzuschuß, 10) Bewerbungen
sind bis zum 27. Februar er. einzureichen.
2. 2) Ostern 1884 resp. nach Kündigung der Stelle,
Münslermaifeld, Direktion des Königlichen katholischen Schul—
lehrerseminars, 3) Hauswart, 4) Besorgung der Reinigung
und Heizung im Seminar und in der Uebungsschule, 5)
—, 6) auf 3monatliche Kündigung, 7) —, 8) 600 M. und
ein Zimmer zur Wohnung, 9) —, 10) die Stelle kann mit
Rücksicht auf die Dienstwohnung nur einem unverheiratheten
Bewerber übertragen werden.
3. 2) 1. Apruͤ 1884, Cöln, Ober-Postdirektion in Cöln,
3) Briefiräger, 4) Elementarschulkenntnisse, 5) 6 Monate,
6) auf Awöchentliche Kündigung, 7) 400 M, kann durch
Gehaltsabzüge gebildet werden, 8) 800 M. Gehalt und
180 M Wohnungsgeldzuschuß, 9 bis 1330 4.
4. 2) 1. März 1884, Deutz, Ober⸗Postdirektion in Cöln,
3) Postschaffner im Begleitungsdienste, 4) Elementarschul⸗
kenntnisse, 5) 6 Monate, 6) auf 4wöchentliche Kündiguna,