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Schließlich machen wir darauf aufmerksam, daß die
Prüfung für die definitive Anstellungsfähigkeit im Elemen—
arschulamte spätestens fünf Jahre nach derjenigen für die
provisorische Anstellungsfähigkeit abgelegt werden muß und
daß mit dieser Frist der Anspruch auf Zulassung zu jener
Prüfung verloren geht.
Koblenz, den 15. Januar 1884.
önigliches Provinzial⸗Schul⸗Collegium.
v. Bardeleben.
Bekanntmachungen der Königl. Regierung.
Vorschriften für die Ausstellung der medizinalanitlichen Atteste.
Das Ministerium der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten
hat im Einverständnisse mit dem Königlichen Justiz-Wtini—
sterium durch Erlaß vom 20. Januar 1853 und durch
ergänzenden Nachtrag vom 11. Februar 1856 für die
Ausstellung der ärztlichen Atteste folgende Bestimmungen
Jetroffen, welche wir im Nachstehenden zur genauen Beach—
sung den Herren Aerzten unseres Verwaltungsbezirkes
wieberholt hierdurch zur Kenntniß bringen.
Es müssen die amtlichen Atteste und Gutachten der
Medizinalbeamten jedesmal enthalten:
1 die bestimmte Angabe der Veranlassung zur Aus—
stellung des Attestes, des Zweckes, zu welchem dasselbe ge—
hraucht, und der Behörde, welcher es vorgelegt werden soll;
2. die etwaigen Angaben des Kranken oder der Ange—
hörigen desselben über seinen Zustand;
3. bestimmt gesondert von den Angaben zu 2 die
eigenen thatsächlichen Wahrnehmungen des Arztes über
den Zustand des Kranken;
die aufgefundenen wirklichen Krankheitserscheinungen;
3. das thatsächlich und wissenschaftlich motivitte Urtheil
über die Krankheit, über die Zulässigkeit eines Transportes
oder einer Haft, oder über die sonst in Betracht kommen-—
den Fragen;
die diensteidliche Versicherung, daß die Mittheilung
des Kranken oder seiner Angehörigen (ad 2) richtig in das
Attest aufgenommen sind, daß die Wahrnehmungen des
Ausstellers (ad 3 und 4) überall der Wahrheit gemäß sind,
und daß das Gutachten auf Grund der eigenen Wahr—⸗
aehmungen des Ausstellers nach dessen bestem Wissen ab—
gegeben ist.
Außerdem müssen die Atteste, Gutachten ꝛc. mit voll⸗
ständigem Datum, vollständiger Namensunterschrift, insbe—
sondere mit der Bezeichnung des Amtscharakters des Ausstellers
und mit einem Abdrucke des Dienstsiegels versehen
sein, auch den Ort und Tag der stattagefundenen ärztlichen
Untersuchung enthalten—
Vorgenannte Bestimmungen finden auch auf diejenigen
Atteste der Medizinalbeamten Anwendung, welche von ihnen
in ihrer Eigenschaft als praktische Aerzte zum Gebrauche
odor Gerichtsbehörden ausgestellt werdeun.
Trier, den 24. Januar 1884.
Bekanntmachung: betreffend die 29. Verloosung der Staats⸗Prämien⸗Anleihe
vom Jahre 1855.
In der Nummer 5 unseres Amtsblattes vom 31. v.
Mts. ist eine Bekanntmachung der Hauptverwaltung der
Staatsschulden vom 17. v. M. über die am 15. 16. und 17.
desselben Monats bewirkte 29. Verloosung der Staats-Prä—
mien⸗Anleihe vom Jahre 1855 veröffentlicht worden.
Exemplare der Prämienliste sind sowohl dem Amisblatte
heigefügt, als auch in dem Kassenlokale unserer Hauptkasse
und in den Geschäftsräumen der Herren Landräthe, Bür—
germeister, Steuer- und Gemeindeempfänger zur Einsicht
der Betheiligten offen gelegt.
Die Interessenten werden hierauf mit der Aufforderung
aufmerksam gemacht, zur Vermeidung von Zinsverlusten die
Erhebung der Prämienbeträge rechtzeitig zu bewirken.
Gleichzeitig werden die Besitzer noch rückständiger Schuld—
verschreibungen aus bereits früher verloosten und gekündigten
Serien zur Vermeidung weiteren Zinsverlustes an die baldige
Erhebung ihrer Kapitalien erinnert.
Trier, den 2. Februar 1884.
Der Herr Ober⸗Präsident der Rheinprovinz hat mittelft
Erlasses vom 31. Dezember v. J. Nr. 12 803 widerruflich
genehmigt, daß zu Gunsten der evangelischen Pastoral-Hülfs—
gesellschaft für Rheinland und Westfalen in jedem der Jahre
1884, 1885 und 1886 eine Hauskollekte bei den evange—
lischen Bewohnern der Rheinprovinz durch Deputirte de'
Gesellschaft abgehalten werde.
Mit Abhaltung der Collekte ist für das laufende Jahr
der Diacon H. Ginckel aus Elberfeld deguftragt und Seitens
der genaunten Gesellschaft mit Legitimation versehen worden
Trier, den 15. Jannar 1884.
Hierdurch bringen wir zur öffentlichen Kenntniß, daß
die für das Jahr 1884 aufgestellte Preußische Arzneitare
in R Gaertners Verlagsbuchhandlung (Hermann Heyfelder
in Berlin Dessauerstraße Nr. 35) erschienen und in allen
inländischen Buchhandlungen zum Preise von 1,20 M. zu
beziehen ist.
Trier, den 29. Dezember 1883.
Die evangelische Haus- und Kirchenkollekte für die
Rettungs-Anstalten zu Düsselthal, Overdyk und Zoppen-—
brück wird für das laufende Jahr in den nächsten Monaten
abgehalten werden.
Mit der Abhaltung der Hauskollekte ist Seitens der
Direktion der Sammler Peter Glaum beauftragt worden.
In Anbetracht des wohlthätigen Zweckes der Anstalten
empfehlen wir die Collekte auf das üngelegentlichste und
hegen die Hoffnung, daß dieselbe auch in unserem Bezirke
eine den Bedürfnifsen der Anstalten entsprechende Theil—
nahme finden wird.
Trier, den 17. Januar 1884.
Der Herr Minister des Innern hat durch Erlaß vom
I1. d. Mts. dem Vereine zur Förderung der Hannoverschen
Landes-Pferdezucht die Erlaubniß ertheilt, bei Gelegenheit
des in diesem Jahre in Hannover stattfindenden großen
Sommer-Renneus eine öffentliche Verloosung von Pferden,
Equipagen, Gold- und Silbersachen, Reit⸗, Fahr- und Stall
Utenfilien zu veranstalten und die betreffenden Loose im
zganzen Bereiche der Monarchie zu vertreiben.
Trier, den.19. Januar 1884
Der Herr Minister des Innern hat durch Erlaß vom
14. d. Mts. dem Pserdemarkt-Comité zu Königsberg i Pr.
die Erlaubniß ertheilt, bei Gelegenheit des im Laufe dieses
Jahres daselbst stattfindenden Pferdemarktes eine öffentliche
Verloosung von Equipagen, Pferden ꝛc. zu veranstalten
und die betreffenden Loose im ganzen Bereiche der Mo—
narchie abzusetzen.
Trier, den 27. Januar 1884.