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Montag.
Saarbrücker
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sowohl hier als
iuswärts bei den
Postanstalten.
Kreis—
Blatt. —
deren Raum
* 10 Pfs.
Amtliches Anzeigeblatt für den Kreis Saarbrücken. —
Mit der „Provinzial⸗Correspondenz“ als Beilage.
Montag, 11. Februar.
die 4 gefpalten
Petitzeile
Ar. 6.
Bekanntmachungen der Provinzial-Behörden.
Nach Maßgabe der von dem Herrn Minister der geist—
lichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten unterm
15. Oktober 1872 erlassenen Vorschriften werden die Auf—
nahme-Prüfungen für die Lehrer-Seminare des Regierungs—
hezirks Trier pro 1884 in folgender Ordnung stattfinden.
J. Für die Aspiranten evangelischer Confession:
Bei dem Seminar zu Ottweiler vom 24. bis 26. März.
II. Für die Aspiranten katholischer Confession:
Bei dem Seminar zu Wittlich vom 25.bis 27. August.
Zu diesen Prüfungen werden zugelassen Schulamts—
Präparanden, welche bis zum 1. Oktober 1884 das 17.
Lebensjahr vollendet und das 24. noch nicht überschritten
haben.
Die Meldungen sind mindestens drei Wochen vor Be—
zinn der Prüfungen an den betreffenden Seminar-Direktor
zu richten und denselben beizufügen:
1) der Geburtsschein,
2) ein Impfschein und Revaccinationsschein, sowie ein
von einem zur Führung eines Dienstsiegels berechtigten Arate
rusgestelltes Gesundheitsattest,
3) ein von der Polizeibehörde des Orts ausgestelltes
Führungs-Attest bezw. ein Abgangszeugniß von der bis
dahin besuchten Lehranftalt,
4) ein Zeugniß desjenigen Kreisschulinspektors, in dessen
Bezirk sie wohnen, oder ihre Ausbildung erhalten,
5) die Erklärung des Vaters oder an dessen Stelle des
Nächstverpflichteten, daß er die Mittel zum Unterhalte des
Aspiranten während der Dauer des Seminar-Cursus ge—
währen werde, mit der Bescheinigung der Ortsbehörde, daß
er über die dazu nöthigen Mittel verfüge.
Aspiranten, die auf ihre Meldung einen abweisenden
Bescheid nicht erhalten, sind zu der Prüfung zugelassen und
haben sich am Tage vor dem Beginn derselben persönlich
dei dem betreffenden Seminar-Direktor zu melden.
Die nach bestandener Prüfung zur Aufnahme bestimmten
Aspiranten haben unter Meitverpflichtung ihrer Vater resp.
deren Stellvertreter einen Revers auszustellen, inhalts dessen
sie nach Beendigung ihrer Ausbildung im Seminar jede
von der Königlichen Regierung, deren Bezirk sie zugewiesen
werden, ihnen übertragene Schulstelle zu übernehmen und
mindestens drei Jahre zu verwalten, im Weigerungsfalle
aber, sowie im Falle der durch ihre Führung veranlaßten
oder der nicht durch ihren Gesundheisszustand nothwendig
gzewordenen freiwilligen Entfernung von der Anstalt vor
Beendigung ihrer Ausbildung:
a. alle von dieser erhaltenen Unterstützungen zurückzuer⸗
statten und
ISSAM.
b. für jedes in derselben zugebrachte Semester ein Unter—
richtsgeld von 80 M. zu zahlen haben.
Koblenz, den 15. Januar 1884.
Königliches Provinzial⸗Schul⸗Collegium.
v. Bardeleben.
Auf Grund und nach Vorschrift der Prüfungsordnung
für Volksschullehrer vom 15. Oktober 1872 werden die
Prüfungen für die definitive Anstellungsfähigkeit im Ele—
mentarschulamt für die pryvisorisch angestellten Lehrer des
Regierungsbezirks Trier pro 1884 in solgender Ordnung
abgehalten werden.
J. Für die evangelischen Lehrer
bei dem Schullehrer-Seminar zu Ottweiler
die schriftliche Prüfung am 24. Mai,
die mündliche Prüfung vom 27. bis 29. Mai.
II. Für die katholischen Lehrer
an dem Schullehrer⸗Seminar zu Wittlich vom 18. bis
16. Angust.
Zu diesen Prüfungen können solche noch nicht definitir
anstellungsfähige Volksschullehrer des Regierungsbezirks
Trier zugelafsen werden, welche die Befähigung zur provi—
sorischen Anstellung im Elementarschulamt mindesteus seit
doe Jahren durch die vorgeschriebene Prüfung nachgewiesen
haben.
Die Lehrer, bei welchen diese Voraussetzung zutrifft
und welche der gedachten Prüfung sich unterziehen wollen,
haben spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermine
ihre Meldung durch den zust ändigen Kreis-Schulinspektor
an uns einzureichen und derselben:
1) ein Zeugniß des Lokal-Schulinspektors über ihre Amts—
führung und ihr Verhalten,
2) eine von ihnen selbsständig gefertigte Ausarbeitung
über ein von ihnen selbst gewähltes Thema mit der Ver—
sicherung, daß sie keine anderen als die von ihnen ange—
gebenen Quellen dazu benutzt haben,
3) einer Probeschrift mit der Versicherung, daß sie ohne
fremde Hilfe von ihnen angefertigt sei und
4) das Original-Zeugniß uͤber ihre Befähigung zur pro—
visotischen Austellung im Elementar-Schulamte, beizufügen
VWieldungen, die nicht volle 4 Wochen vor dem ange—
setzten Termine bei uns eing egangen sind, können nicht mehr
berücksichtigt werden.
Sofern auf die rechtzeitig eingereichte Meldung nich
ein abweisender Bescheid von uns erfolgt, haben die An—
gemeldeten sich als zur Prüfusng zugelassen anzusehen und
sich zur Empfangnahme der näheren Mittheilungen über
den Gang derselben am Tage vor der Prüfung perfoönlich
bei dem betreffenden Seminar-Direktor unter Ueberreichung
einer von ihnen selbstgefertigten Zeichnung zu melden.