Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Saarbrücker

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Kreis—

Amtliches Anzeigeblatt für

den Kreis Saarbrücken.

NMr. 483.
Bekanntmachungen der Provinzial-Behörden —
Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht,
daß in Gemäßheit eines Beschlusses des 26. Rheinischen
Provinzial-Landtags ganze oder theilweise Freistellen bei
der Aufnahme in den Provinzial-Taubstummen-Anstalten
in Zukunft nur unter den Bedingungen gewährt werden
können, daß
1. die Anmeldung des betreffenden Kindes vor dem
vollendeten achten Lebensjahre bei dem Unterzeichneten er—
folgt sein muß, und
2. die Eltern oder Vormünder sich durch Revers ver⸗
pflichten, den Zögling bis zur vollendeten Ausbildung resp.
vis zur Entlassung durch die Anstalts-Direktion in der An—
stalt zu belassen, oder aber die Kosten der genossenen Pflege
und des Unterrichts mit 400 Mk. pro Jahr dem Provin⸗
zial ⸗Verbande zurückzuerstatten.
Düsseldorf, den 26. September 1884.
Der Landes⸗Direktor der Rheinprovinz.
In Vertretung:
Fritzen.

Montag, den 27. Oktober.

X
an die Veranlassung der Stiftung die desfallsigen Zu⸗
erkennungs⸗Dekrete ausgefertigt:
1) Heinrich Ertz zu Hanweiler, Kreis Saarbrücken,
2) Mathias Otio zu St. Johann, Kreis Saarbrücken,
8) Franz Haß zu Lauterbach, Kreis Saarbrücken,
4) Adolph Bottler zu Heusweiler, Kreis Saarbrücken,
5) Karl Wagner zu Herrensohr, Kreis Saarbrücken.
Trier, den 5. Oktober 1884.
Im Unschlusse an unsere Bekanntmachung vom 27. Mai
d. J. J. B. 4571 (Amtsblatt Nr. 28, Seite 161) bringen
wir zur öffentlichen Kenntniß, daß der Herr Oberpräsident
der Rheinprovinz durch Verfügung vom 80. September d.
J. Nr. 8639 die Frist zur Abhaltuug der der evangelischen
Bemeinde Homberg im Kreise Moeis bei den evangelischen
Bewohnern der Rheinprovinz mit Ausschluß der Kreise
Daun, Prüm, Bitburg, Wittlich, Schleiden, Montjoie,
Malmedy, Cochem und Adenau, behufs Aufbringung der
Mittel zum Neuban einer Kirche und eines Pfarrhauses
hewilligten Hauskollekte für diejenigen Orte, in welchen die⸗
selbe noch nicht zur Ausführung gelangt ist, bis zum 1. April
1888 verlängert hat.
Terier, den 9. Oktober 1884.

Bekanntmachungen der Königl. Regierung.
Auf Grund der 88 11 und 12 des Reichsgesetzes
gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie
vom 21. Oktober 1878 wird das anläßlich der bevorstehenden
Reichstagswahlen im Kreise Saarbrücken verbreitete, mit
der Ueberschrift:
„An die Wähler des Reichst agswahlkreises Saarbrücken“
und der Unterschrift:
„Die Vertretung der Deutschen Sozialdemokratie“,
versehene, „gm September 1884* datirte, von J. H. W.
Dietz in Stuttgart herausgegebene, gedruckte und verlegte
Flugblatt von der unterzeichneten Landespolizeibehörde hier—
durch verboten.
Trier, den 15. Oktober 1884.
Koͤniglich, Preußische Regierung.
J. B. Jungen.

Bekanntmachung anderer Behörden.
Nach den bestehenden Vorschriften hat jeder Landbrief—
räger auf seinem Bestellgange ein Annahmebuch mit sich
zu führen, welches zur Eintragung der von ihm augenommenen
Sendungen mit Werthangabe, Einschreibsendungen, Post—
anweisungen, gewöhnlichen Packeten und Nachnahmesendungen
dient. Will ein Äuflieferer die Eintragung selbst bewirken,
so hat der Landbriefträger demselben das Buch vorzulegen.
Bei Eintragung des Gegenstandes seitens des Landbriefträgers
 muß dem Absender auf Verlangen durch Vorlegung
des Buches die Ueberzeugung der stattgehabten Eintragung
gewährt werden.
Durch die Eintragung in das Annahmebuch des Land⸗
briefträgers ist der Beweis der geschehenen Uebergabe der
Sendung an den Landbriefträger erbracht; es liegt daher
im eigenen Interesse der Correspondenten, entweder die
Eintragurg selbst zu besorgen oder doch unbedingt darauf
zu achten, daß dieselbe durch den Landbriefträger bewirkt
wird.
Trier, den 11. Oktober 1884.
Der Kaiserliche Ober-Postdirector.
Halke.
Bekanntmachung .
Die nachstehenden Termine werden hierdurch in Er—
innerung gebracht:

Die Vertheilung von Pramien aus der Prämienstiftung für Elementar—
lehrer betreffend.
Auf Grund der Statuten der Friedrich Wilhelms-Prä—⸗
mienstiftung für Elementarlehrer des Regierungsbezirk Trier
bom 10. Juni 1857 (Amtsblatt Jahrgang 1837 Nr. 46)
haben wir jedem der nachstehend genannien Lehrer bezw.
Lehrerinnen für langjährige und erfolgreiche treue Amtsführung
 eine Prämie don 860 Mark für 1884 gewährt und
an dem heutigen Tage, dem Geburtstage Seiner Hochseligen
Majestät des Königs Friedrich Wilhelm IV. zur Erneuerung
            
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